Besteht eine „Veranstaltungsdatenbank“ in Hamburg?

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache  20/11252
20. Wahlperiode  01.04.14 

Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 25.03.14 
und  Antwort des Senats 

Betr.:  Besteht eine „Veranstaltungsdatenbank“ in Hamburg?

Eine Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (https://fragdenstaat.de/anfrage/errichtungsanordnung-der-stadtweiten-veranstaltungsdatenbank/) hat ergeben, dass das Polizeipräsidium Berlins seit 2004 eine zentrale „Veranstaltungsdatenbank“ (VDB) führt. Darin werden personenbezogene Angaben von Anmelderinnen und Anmeldern politischer Versammlungen und Demonstrationen sowie „öffentlich sichtbarer“ prominenter Teilnehmer/-innen drei Jahre lang auf Vorrat gespeichert.

Laut der „Errichtungsanordnung“ des heimlich eingeführten Polizeiregisters soll die Datenbank die „Planung von Einsatzkräften“, das Erstellen von „Führungsdokumenten, Übersichten, Lagebildern und Statistiken“ sowie eine „Gefährdungsbewertung“ vergleichbarer künftiger Veranstaltungen erleichtern. 
Auch Verfassungsorgane, Vertretungen der Länder beim Bund, Bundesministerien, die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt steuern Daten bei. Zugriff auf die Daten haben „Mitarbeiter aller Polizeidienststellen, wenn und soweit die Kenntnis der Daten zur rechtmäßigen Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist“. Missbrauch soll ein als vertraulich eingestuftes Sicherheits-
konzept verhindern. 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Die Fragen der Abgeordneten und die Antworten des Senats finden Sie hier