Die Linke in der Bürgerschaft: Unsere Anträge und Anfragen vom 29. Juni

Am 29. Juni tagt die Hamburgische Bürgerschaft. Welche Themen bringt DIE LINKE in die parlamentarische Debatte ein? Ein Überblick über unsere aktuellen Anfragen und Anträge.

HINTERGRUND

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Zahlreiche Flüchtlinge stecken in Griechenland fest: 2016 sind laut UNHCR schon 157.000 Schutzsuchende auf dem See- weg nach Griechenland gekommen. Die mehr als 20.000 Flüchtlinge, die sich bis vor kurzem an der griechisch-mazedonischen Grenze aufhielten, etwa in dem völlig überfüllten Flüchtlingslager in Idomeni wurden größtenteils in prekäre Lager in Nordgriechenland verteilt.

Unter den gestrandeten Schutzsuchenden in Griechenland sind Familien mit Kindern, unbegleitete Minderjährige, Alte, Kranke, Menschen mit Behinderung und andere besonders Schutzbedürftige, die auf die Unterstützung ihrer Familien massiv ange- wiesen sind. Die Zahl der ankommenden Kinder ist laut UNHCR im Jahr 2016 auf 38 Prozent aller in Griechenland Ankommenden gestiegen. Unter ihnen ist eine hohe Zahl minderjähriger unbegleiteter Geflüchteter. Ihre Situation ist besonders brisant, da mangels ausreichender offener Unterkünfte Hunderte von ihnen in Flüchtlingshaftla- gern und Polizeizellen (sogenannte Schutzhaft) ausharren müssen. Viele von ihnen haben Familienmitglieder in Hamburg, Deutschland oder anderen europäischen Ländern.

Zugleich ist die Zahl der Geflüchteten, die es nach Deutschland schaffen, massiv in den letzten Monaten massiv zurückgegangen. In Hamburg kommen derzeit ebenfalls deutlich weniger Menschen an. Im Monat Mai wurden Hamburg lediglich 545 Menschen zuge- wiesen, davon hatten nur 346 Unterbringungsbedarf.Hamburg hat die Kapazitäten, einer größeren Anzahl Geflüchteter einen sicheren Auf- enthaltsort zu ermöglichen. Angesichts des Leids in den Flüchtlingslagern ist ein humanitäres Aufnahmeprogramm dringend geboten.

Den Antrag in voller Länge können sie hier nachlesen.

WAS FORDERT DIE LINKE?

Der Senat wird ersucht,

  1. ein der Größe der Stadt Hamburg angemessenes Kontingent zur Aufnahme von Geflüchteten aus Griechenland bereitzustellen. Besonders schutzbedürftige Geflüchtete und Verwandte von in Hamburg lebenden Menschen werden dabei besonders berücksichtigt. Eine sichere Anreise wird ermöglicht.
  2. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass schnellstmöglich sichere Flucht- wege nach Europa und in die Bundesrepublik entstehen.
  3. der Bürgerschaft bis zum 14. Juli 2016 über seine Bemühungen zu berichten.

HINTERGRUND

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In Hamburg leben nach Schätzungen des Blinden- und Sehbehindertenvereins Ham- burg e.V. 40.000 Menschen mit Sehbehinderungen. Am 6. Juni 2016 war der bundesweite Sehbehindertentag zum Themenschwerpunkt Kontraste. Kontraste sind für die Orientierung von Menschen mit Seheinschränkungen von zentraler Bedeutung. Wichtig sind dabei Kontraste auf unterschiedlichen Flächen. Stufenkanten im gleichen Farbton wie die restliche Stufe werden nur schwer erkannt und die Treppe wird zur Gefahr – insbesondere für Menschen mit Seheinschränkung. Jährlich sterben in Deutschland nach Angaben des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands e.V. über 1.000 Menschen durch Treppenstürze. Insbesondere für Menschen mit Seheinschränkungen können Treppen eine große Unfallgefahr darstellen. Daher hat der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. anlässlich des Sehbehindertentages 2016 bundesweite Aktionen zur kontrastreichen Markierung von Treppenstufen initiiert. In Hamburg kennzeichnet der Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e.V. am 6. Juni 2016 Treppenstufen, unter anderem am Gerhart-Hauptmann- Platz, mit leuchtend gelben Stufenmarkierungen, um auf die Barrieren und Unfallgefahr für Menschen mit Seheinschränkungen hinzuweisen. Die Vorgaben der Markierungen von Stufen sind bereits in den Planungshinweisen für barrierefreie Verkehrsanlagen (PLAST 10) festgelegt. In PLAST 10 steht: „Treppen sind am Anfang und am Ende durch taktile und optisch erkennbare Aufmerksamkeitsfelder von mindestens 50 cm Breite kenntlich zu machen. (…) Bei Treppenläufen mit mehr als drei Trittstufen müssen sowohl die erste als auch die letzte Trittstufe mit einem 50 – 80 mm breiten Streifen über die gesamte Trittbreite hinweg optisch kontrastierend markiert werden.“ Die UN-Behindertenrechtskonvention muss konsequent umgesetzt werden und die Vorgaben der Markierungen von Stufen, wie sie bereits in den Planungshinweisen für barrierefreie Verkehrsanlagen (PLAST 10) festgelegt sind, konsequent für die Stadt Hamburg umgesetzt werden. Unsere Große Anfrage in voller Länge können sie hier einsehen. 

WAS FORDERT DIE LINKE?

Der Senat wird aufgefordert,

  1. zu prüfen ob und wo die im Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behin- dertenrechtskonvention (siehe Drs. 20/14150) festgeschriebene Umsetzung und Weiterentwicklung der Planungshinweise für Stadtstraßen – PLAST 10, Barriere- freie Verkehrsanlagen, konsequent bezüglich der Markierung von Treppenstufen in Hamburg angewandt wird und die Ergebnisse der Bürgerschaft vorzulegen,
  2. zu prüfen, wie der Stand der Neufassung der Vorgaben von PLAST 10 ist und diese der Bürgerschaft vorzulegen,
  3. zu berichten, welche Organisationen oder Einzelpersonen von und mit Menschen mit Behinderung(en) auf Senatsebene sowie Ebene der Bürgerschaft und außer- halb davon mit welchem Ergebnis und welchen daraus resultierenden Maßnah- men in den Prozess der Weiterentwicklung von PLAST 10 einbezogen sind,
  4. zu prüfen, an welchen Treppen in welchen Stadtteilen im öffentlichen Raum und in Gebäuden kontrastreiche Markierungen gemäß PLAST 10 angebracht sind und wo nicht und die Ergebnisse der Bürgerschaft vorzulegen,
  5. zu prüfen, welche finanziellen Mittel für eine flächendeckende Umsetzung der kontrastreichen Markierung von Treppenstufen im öffentlichen Raum und Gebäu- den gemäß der Planungshinweise für barrierefreie Verkehrsanalagen PLAST 10 bereitgestellt werden müssten und die Ergebnisse der Bürgerschaft vorzulegen,
  6. zu prüfen, bis wann eine ganzheitliche Umsetzung von PLAST 10 oder eine neu- ere beziehungsweise weiterentwickelte Version davon erfolgen kann und die Ergebnisse der Bürgerschaft vorzulegen,
  7. einen Gesetzesentwurf bis zum Ende des Jahres 2016 vorzulegen, der die Pla- nungshinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen PLAST 10 beziehungsweise ihre weiterentwickelte Fassung, wenn schon vorhanden, gesetzlich verbindlich macht für Hamburg,
  8. der Bürgerschaft bis zum 31.10.2016 zu berichten.

HINTERGRUND

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In seinem Musterflächenprogramm hat der Senat festgelegt, wie viel Schul- gebäudefläche beziehungsweise Freifläche Schüler/-innen zur Verfügung stehen sollte. In seiner Drucksache „Neuausrichtung von Bau und Bewirt- schaftung der staatlichen Schulimmobilien“ (Drs. 20/5317) ist eine Schulflä- chenreduktion um 300.000 m2 angekündigt.

In der Drs. 20/6264 antwortet der Senat: „Grundlage für alle Zubauten oder Flächenreduzierungen sind die im Schulentwicklungsplan aufgeführten Zügigkeiten der Schulen, das Musterflächenprogramm und die Ergebnisse der Gespräche zur Raumsituation an den Schulen. Der Flächenbedarf einer Schule wird in einem Prozess unter Einbeziehung der Schule und aller Gegebenheiten vor Ort ermittelt. Dabei werden auf der Basis des Musterflä- chenprogramms die Anerkennung entsprechender Flächen in Bestandsbau- ten erörtert und gegebenenfalls Maßnahmen aus den Ergebnissen abgeleitet und transparent dargestellt. Ziel der Anwendung des Musterflächenpro- grammes ist es, allen Schulen angemessene und vergleichbar große Flä- chen zur Verfügung zu stellen.“

Vor dem Hintergrund einer stetig anwachsenden Quote der Inanspruchnah- me des schulischen Ganztags und der inklusiven Teilnahme an Regelschulen – auch am Nachmittag –, angesichts rasant zunehmender Zahlen von IV- und Basisklassen und der zurückgehenden Anmeldequote an Stadtteilschulen, besteht die dringende Notwendigkeit, die Raumbedarfe an jedem einzelnen Schulstandort neu zu bewerten. Voraussetzung dafür ist es, einen Überblick über die aktuelle tatsächliche Raumsituation hinsichtlich der Schul- und Auf- enthaltsflächen zu bekommen.

Die Große Anfrage in voller Länge, sowie die entsprechenden Antworten des Senats, können Sie hier einsehen.

HINTERGRUND

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Asklepios Kliniken Hamburg GmbH möchte Medienberichten zufolge verschiedene nicht medizinische Bereiche und die dort Angestellten in Tochtergesellschaften ausgliedern, was zur Folge habe, dass geltende Tarifbindungen für die betreffenden Angestellten aufgehoben werden. Betroffen seien von den Maßnahmen rund 1.000 Mitarbeiter/-innen. Die Mitarbeiter/-innen befürchten Personalabbau und Tarifflucht. Ziel der Maßnahmen sei es laut einem der Geschäftsführer von Asklepios Kliniken Hamburg GmbH, jährlich bis zu 10 Millionen Euro einzusparen. Die Freie und Hansestadt Hamburg ist mit einem Anteil von 25,1 Prozent Miteigentümerin von Asklepios Kliniken Hamburg GmbH und hat dementsprechend Mitwirkungsrechte sowie eine Sperrminorität bezüglich Asklepios.

Die Große Anfrage in voller Länge, sowie die entsprechenden Antworten des Senats, können Sie hier einsehen.

 

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