DIE LINKE in der Bürgerschaft: Unsere Anträge

Am 2. und 3. März tagt die Hamburgische Bürgerschaft. Welche Themen bringt DIE LINKE in die parlamentarische Debatte ein? Ein Überblick über unsere aktuellen Anträge.

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HINTERGRUND

Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) will die Grundschule Lienaustraße im Wandsbeker Stadtteil Berne zum nächsten Schuljahr schließen. Die einzige staatliche Grundschule im Stadtteil Bern steht unter Denkmalschutz und ist in der Elternschaft sehr angesehen. Sie kooperiert mit dem Sportverein TuS Berne, auf ihrem Gelände ist eine Privatschule und eine Kita ansässig. Die Schulbehörde begründet die Schließung so: Der Standort habe keine Perspektive wegen zu weniger SchülerInnen und zu geringer Anmeldezahlen, die notwendigen Investitionskosten für den Weiterbetrieb seien zu hoch. Dabei sind die hohen Investititionskosten hausgemacht: Wegen des jahrelangen Investitionsstaus haben viele Eltern ihre Kinder an benachbarten Schulen angemeldet. Die über lange Zeit gerade durch öffentliche Kommunikation der BSB verursachte Unsicherheit über den Fortbestand des Standorts tat ein Übriges: Die Zahl der Anmeldungen sank, umliegende Grundschulen sind teils massiv überbelegt. Und: In vorherigen Anfragen deckte DIE LINKE Widersprüche zur Schließung auf.

Die Aufgabe der Schule wäre ein schlechtes Signal für den Bezirk Wandsbek, eine über Jahrzehnte gewachsene soziale Infrastruktur sowie Sport und Inklusion vor Ort würden zerstört. Die Bezirksversammlung Wandsbek hat sich, auf Antrag aller Fraktionen(!), für den Erhalt der Schule ausgesprochen und sich dem Bürgerbegehren zum Erhalt der Schule Berne angeschlossen.

Die Schließung für eine Unterbringung von Flüchtlingen in der Schule, die u.a. mit der Finanzierung der baulichen Sanierung aus anderen behördlichen Finanzetats gerechtfertigt wurde, ist unverständlich. Die Elterninitiative „Schule Berne muss bleiben“, der Bürgerverein Farmsen-Berne e.V. und die „Waldameisen e.V.“ haben deshalb einen Kompromiss ausgearbeitet: Er sieht eine zweizügige Fortsetzung des Schulbetriebs sowie die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen vor. Ziel ist die perspektivische Entwicklung der Grundschule zu einem Bildungszentrum für Kinder und Erwachsene, das den Anforderungen einer inklusiven Bildung entspricht. Doch Senat oder die BSB reagierten bisher nicht auf diesen Vorschlag. Im Gegenteil: Ein Gespräch zwischen der Elterninitiative, dem Bürgerverein Farmsen-Berne e.V. und dem Präses der Schulbehörde ist von Seiten des Senators Rabe sogar abgesagt worden. Dieses uneinsichtige Festhalten an der Aufgabe des Standorts schädigt die Schullandschaft im Stadtteil nachhaltig und ist angesichts des ausdrücklichen Willens zur Integration von Flüchtlingen in die städtische Gemeinschaft seitens seiner BürgerInnen ein fatales Zeichen. Der Senat muss  von der Schließung abrücken und die Zukunft des Schulstandorts Berne öffentlich mit allen Fraktionen des Hamburgischen Parlaments diskutieren! Der Antrag in voller Länge zum Nachlesen – hier klicken.

WAS FORDERT DIE LINKE? 

Der Senat wird aufgefordert…

  1. sich für die Weiterführung des Schulbetriebs an der Lienaustraße auszusprechen und dies der Bürgerschaft als Beschluss vorzuschlagen.
  2. ein eigenes alternatives Konzept mit der Zielsetzung der Weiterführung des Schulbetriebs an der Lienaustraße zu erarbeiten, insofern das Konzept der „Waldameisen e.V.“ vom Senat nicht weiter verfolgt werden sollte.
  3. dafür Sorge zu tragen, dass die notwendige Finanzierung – der in 1.-3. angeführten Maßnahmen – in hinreichender Weise gewährleistet ist.
  4. der Bürgerschaft bis zum 31. März 2016 über bisherige Schritte und den Fortgang des Verfahrens zu berichten.

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Der Schulentwicklungsplan für die staatlichen Grundschulen, Stadtteilschulen und Gymnasium ist fast fünf Jahre alt, die darin festgelegten Parameter entsprechen nicht mehr dem aktuellen Bedarf. Die SchülerInnenschaft wächst, immer mehr SchülerInnen wählen einen Platz am Gymnasium, der sonderpädagogische Förderbedarf liegt höher als gedacht. Über alle Schulformen hinweg treten in vielen Bezirken Mängel an ausreichenden Bildungsstätten zutage. Zwar wird behördenintern schon an einer Fortschreibung und Abwandlung der bisherigen Planungen gearbeitet – doch die Art der Planung der Schulentwicklung entspricht nicht den beobachteten Entwicklungen an den Schulen, die bezirklichen Bildungsakteure, schulische Gremien und betroffene Interessensgruppen werden nicht angemessen beteiligt.

Es ist an der Zeit, das Schulentwicklungskonzept konsequent an den wirklichen Bedarfen entlang zu aktualisieren! Das heißt: Echte Beteiligung von Interessensverbänden und Bildungsgremien in den Bezirken und der Jugendhilfeträger muss gegeben sein. Der Erhalt und die Aufwertung bestehender Schulstandorte sollte Vorrang gegenüber Neubauten haben, an allen Schulen sollten Inklusions- und Bildungsbeteiligungsangebote ausgebaut und mitgeplant werden – dies ist gerade mit Blick auf die wachsende Zahl der Kinder und Jugendlichen mit Fluchthintergrund wichtig. Der Antrag in voller Länge zum Nachlesen – hier klicken. 

WAS FORDERT DIE LINKE VOM SENAT?

Der Senat wird aufgefordert,

1. die zuständige Fachbehörde zu beauftragen, die Überplanung des bestehenden SEPL 2012 zu beginnen und diese zur Grundlage eines neuen Schulentwicklungsplans 2016 ff zu machen.
2. für aktuelle schulischen Mehrbedarfe, Anmelde- und Zügigkeitsentwicklungen der allgemeinen Schulen eine Neubewertung vorzunehmen und notwendige Maßnahmen wie Sanierung, Um-, Zu- und Neubauten zu veranlassen.
3. sämtliche im SEPL 2012 noch nicht in Bau befindlichen, aber geplanten schulischen Neubaumaßnahmen zu überplanen, sie also ggf. bedarfsgerecht abzuwandeln oder neu zu konzipieren.
4. sämtliche Bildungs- und schulischen Gremien sowie sonstige Bildungsakteure der Bezirke Hamburgs und die schulisch eingebundenen Träger der Kinder- und Jugendarbeit von Anfang an in den Prozess mit einzubinden und deren Mitwirkung zur Konkretisierung der weiteren Planungen in regelhaften regionalen Planungsarbeitsgruppen zu organisieren und professionell zu begleiten.
5. die zuständige Fachbehörde anzuweisen, die Endergebnisse der Beratungen in den Bezirken in einem demokratischen Verfahrens in den abschließenden Planungen zu berücksichtigen und transparent zu machen.
6. in den Planungen zu berücksichtigen, dass in jedem Stadtteil alle Schulformen gleichberechtigt, entsprechend des Anmeldeverhaltens der Eltern, vorgehalten werden. Insbesondere die Stadtteilschulen sollten möglichst ihr gesamtes schulisches Angebot an einem Standort organisieren können.
7. darauf hinzuwirken, dass in den Planungen, eine vermehrte Neugründung bzw. ein gezielter Zubau von Schulstandorten in direkter Nähe zu Folgeunterbringungen vorgesehen wird, um der standortnahen Beschulung und Inklusion im Stadtteil mit attraktiven Bildungsstätten aktiven Vorschub zu leisten.
8. die zuständige Behörde anzuweisen, kurzfristig im Umfeld einer jeden Erstaufnahmeeinrichtung ein Schulgebäude zu errichten bzw. an bestehenden Schulen im Umkreis bauliche Bedingungen zu schaffen, die eine funktionierende Erstbeschulung und die Erteilung von frühzeitigem Unterricht mit einem schulischen Ganztagsbetreuungsangebot sicherstellen.
9. die zuständige Fachbehörde anzuweisen, innerhalb des neuen Schulentwicklungsplans 2016 kurz- und mittelfristig der baulich-technischen Sanierung und Erweiterung bestehender Schulgebäude in stark nachgefragten, tendenziell unterversorgten Stadtteilen generell den Vorzug vor Neubauten zu geben, um angemessene Unterrichtsbedingungen zu gewährleisten und somit bereits vorherrschende Bedarfe einstweilig auffangen zu können.
10. dafür Sorge zu tragen, dass die notwendige Finanzierung – der in 1.- 9. angeführten Maßnahmen – in hinreichender Weise gewährleistet ist.
11. der Bürgerschaft bis zum 30.September 2016 über bisherige Schritte und den Fortgang des Verfahrens zu berichten.