SPD-Vorschlag zu Gefahrengebieten nur ein Placebo

Die SPD-Fraktion hat kurzfristig einen Zusatzantrag zum Umgang mit Gefahrengebieten eingereicht, der in der heutigen Bürgerschaftssitzung mit den Anträgen der Grünen und der Fraktion DIE LINKE behandelt wurde. „Es ist bezeichnend, dass der SPD-Fraktion in ihrem eilig zusammengeschusterten, handwerklich unglaublich schlechten Zusatzantrag der Begriff ,Gefahrengebiet‘ nur über die Lippen kommt, wenn sie die Grünen, uns oder das Verwaltungsgericht zitiert“, sagte dazu in der Debatte Christiane Schneider, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft. „Selbst spricht sie von ,lageabhängiger Kontrollmöglichkeit für die Hamburger Polizei‘, als könne man durch die Verniedlichung die Problematik aus der Welt reden.“ Was die SPD dann als „parlamentarische Kontrollmöglichkeit“ beantragt, sei schlicht lächerlich.

„Dass gegen Verwaltungsakte Fortsetzungsfeststellungsklagen eingeleitet werden können, ist ja wahr, liebe SPD“, kommentierte Schneider. „Aber erstens dauert das in der Regel Jahre bis zum Urteil. Und zweitens lehrt uns die Erfahrung, dass das Verwaltungsgericht Hamburg bereits häufiger Einsätze der Polizei als rechtswidrig beurteilt hat, ohne dass die Hamburger Polizeiführung daraus Konsequenzen gezogen hat.“

Es bleibe auch nach dem SPD-Antrag dabei: Bei dem sehr weitreichenden Instrument des Gefahrengebiets sei das Prinzip der Gewaltenteilung weitgehend aufgehoben, über den „kleinen Ausnahmezustand“ entscheidet ausschließlich die Polizei. „Das erfüllt nicht einmal Mindestbedingungen von Rechtsstaatlichkeit“, so Schneider. „Die gesetzliche Ermächtigung zu Errichtung von Gefahrengebieten muss aus dem Gesetz gestrichen werden.“