Feldstraßenbunker:
Grün ist vergänglich, Bunkeraufbau beständig

Ein wirklich gutes Geschäft – für den Investor…

Der Bunker an der Feldstraße soll aufgestockt und begrünt werden – dabei ist der Deal zwischen der Stadt und einem privaten Investor höchst zweifelhaft, wie unsere Abgeordnete Heike Sudmann in ihrer Analyse offenlegt: Die Stadt verzichtet freiwillig auf viel Geld, lässt einige Fragen offen und ignoriert Proteste der Anwohner_innen.

von Heike Sudmann

7950175470_fa3ab1eb1c_k-300x201 Der Bunker an der Feldstraße beeindruckt durch seine Größe. Wer vor ihm steht, kommt sich klein vor. Wer den Blick schweifen lässt, dem/der wird noch deutlicher, was für eine riesige, fast schon erschlagende Baumasse der Bunker im Vergleich zu den gegenüberliegenden Wohn- und Geschäftshäusern an der Feldstraße hat. Der Bunker gehört der Stadt und wurde 1993 gegen die Zahlung von 6 Mio. DM für 60 Jahre an die Matzen Immobilien GmbH&Co. KG im Wege des Erbbaurechts vergeben. Unternehmen aus der Medien- und Musikbranche, u.a. der berühmte Musikclub Uebel&Gefährlich, residieren dort. Nun gibt es Pläne, aus dem 40 Meter hohen Bunker einen 60 Meter hohen zu machen.

Bunker wird um 50 Prozent höher

Der Senat schreibt der Bürgerschaft in einer Mitteilung (Drucksache 21/9203 vom 23. Mai 2017), dass der Bunker nach den Plänen der Matzen Immobilien und des Bezirksamtes Hamburg-Mitte einen fünfstöckigen Aufbau erhalten soll, der auf dem Dach und den Terrassen begrünt wird. „In der Grünanlage sollen sich Bürgerinnen und Bürger kostenfrei aufhalten und erholen können. Die erbbauberechtigte Matzen Immobilien plant in diesem Zusammenhang erhebliche, auch der Allgemeinheit zugutekommende Investitionen. Im Gegenzug soll das bestehende Erbbaurecht verlängert werden, ohne dass dafür ein Einmalentgelt oder ein laufender Erbbauzins zu zahlen ist.“ (S. 1). Wer sich die Senatsmitteilung und die darin enthaltenen Verträge genau ansieht, muss feststellen, dass es sich hier um ein wirklich gutes Geschäft handelt – für Matzen Immobilien, nicht für die Stadt! Wo sonst in der Stadt bekommt ein Investor für ein 150-Betten-Hotel, für eine Veranstaltungshalle für bis zu 2.200 Besucher_innen, für einen Sportclub und vieles mehr das zu bebauende Grundstück so günstig zur Verfügung gestellt?

Hotel und Musikhalle machen zwei Drittel der neuen Nutzung aus

In der öffentlichen Diskussion dominieren die positiv besetzten Begriffe wie „grüner Bunker“ oder „Stadtgarten“, auch „stadtteilbezogene Nutzungen“ werden gerne angeführt. Hingegen wird der Denkmalschutz ebenso wie das, was in den fünfstöckigen Aufbau alles reinkommt, kaum diskutiert. Dabei hat es die geplante Nutzung in sich: Über 12.000 Quadratmeter Bruttogeschossfläche entstehen zusätzlich, gut die Hälfte davon sind für ein Hotel mit 150 Betten vorgesehen. Den zweitgrößten Posten mit rund 2.700 Quadratmeter macht die geplante Sport- und Freizeithalle mit bis zu 2.200 Besucher_innen aus. Erinnert sich noch jemand an die heftig umstrittene und letztlich abgelehnte Planung der „Music Hall“ in der alten Rindermarkthalle? „… Mit der Sankt Pauli Music Hall wird eine Lücke für Konzerte  mit 2.000 bis 4.000 Besuchern geschlossen … .“ ist heute noch auf der Homepage zu lesen. Jetzt kommt die „Music Hall“ wieder, nur etwas kleiner und durch die Hintertür. Die „Stadtteilfläche“ macht mit 272 Quadratmetern gerade mal 2 Prozent aus. Der „Stadtgarten“ soll gut 1.400 Quadratmeter groß sein, also etwas mehr als 10 Prozent der Gesamtnutzungen, (alle Zahlen sind in meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage Drucksache 21/9172 vom 26. Mai 2017 nachzulesen).

„Greenwashing“ des Bunkers – was grünt bzw. blüht uns wirklich?

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Der Bunkeraufbau – nicht der gesamte Bunker – soll ein grünes Mäntelchen und eine grünes Häubchen bekommen. In den Verträgen heißt es, dass von Mai bis September maximal 25 Prozent der sichtbaren Betonflächen des Aufbaus ohne Begrünung bleiben dürfen. In den sieben anderen Monaten des Jahres darf die Begrünung geringer sein. Wie viel geringer ist nicht festgelegt.

Die verschiedenen Ausführungen in den Verträgen zu der Begrünung machen deutlich, dass es keine Erfahrungen mit einer Bunkerbegrünung unter norddeutschen Wetter- und Windverhältnissen gibt. Deshalb wird nicht nur die Möglichkeit zum Abweichen von dem ursprünglichen Pflanz- und Pflegekonzept eingeräumt, sondern auch ein Scheitern der grünen Pläne. Wenn sich Matzen Immbolien „nach besten Kräften“ bemüht hat, jedoch mehr als 25 Prozent der Betonflächen nicht durch Begrünung verdeckt sind, passiert: nichts. Es gibt keinerlei Regelungen für mögliche Ausgleichszahlungen für die eingesparten Begrünungskosten, über einen Wertausgleich für die höchstprofitable Hotelnutzung ohne Gegenleistung oder gar für einen Rückbau. Was passiert, wenn die Parkanlage, der so genannte Stadtgarten auf dem Bunker, sich trotz aller Bemühungen nicht als Grünanlage hält, ist überhaupt nicht geregelt. Fazit: wenn es schlecht läuft für die Stadt, wird es nichts mit der Begrünung und dem Stadtgarten, aber der fünfstöckige Aufbau bleibt. Damit bleibt auch die äußerst lukrative Nutzung eines Hotels mit 150 Betten in allerbester Lage für Eventtourist_innen sowie die anderen, nicht verlustorientierten Nutzungen. Das grüne Mäntelchen hat dann seine Schuldigkeit getan.

Sport- und Freizeithalle klingt besser als Veranstaltungshalle

Die Sport- und Freizeithalle, die bis zu 2.200 Besucher_innen fasst, soll an einer nicht genau definierten „deutlichen Mehrheit an Tagen pro Jahr dem Breitensport zur Verfügung gestellt werden“ (Drs. 21/9203, S. 8). An den anderen Tagen können hier Kongresse, Konzerte, Kulturveranstaltungen u.ä. stattfinden.  Bis zu 38 mal im Jahr dürfen Veranstaltungen mit einer Höchstzahl von 2.200 Besucher_innen stattfinden. Alle Veranstaltungen mit maximal 1.300 Besucher_innen dürfen beliebig oft stattfinden. Diese unbeschränkte Nutzung ist bisher nicht öffentlich bekannt gewesen – ein Hohn angesichts der Versprechungen, dass dem Stadtteil keine weiteren Belastungen entstehen sollen. Wie hoch die bisherigen Belastungen sind, lässt sich leicht anhand folgender Zahlen erahnen: Dreimal im Jahr findet der Dom mit jeweils 31 Veranstaltungstagen statt. Im Sommer 2016 kamen 3 Millionen Besucher_innen, im Winter  2 Millionen und beim Frühjahrsdom 2017 waren 2,5 Millionen Besucher_innen da. Nicht unerwähnt bleiben dürfen auch die 17 Heimspiele des FC St. Pauli mit bis zu 30.000 Besucher_innen.

Viele Geschenke an den Investor

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Der Senat beziffert den Wert der Verlängerung des Erbbaurechts auf 5,8 Millionen Euro. Bei einer Berechnung mit den offiziellen Bodenrichtwerten ergibt sich aber ein Betrag, der weit über 20 Millionen Euro liegt.

124 Stellplätze erhält der Investor kostenfrei von der Stadt. Auf meine Frage hin bestätigten die Senatsvertreter im Haushaltsausschuss, dass die Stadt Stellplätze normalerweise nicht kostenfrei zur Verfügung.

Zu den beiden vorgenannten Punkten wie auch zu anderen Ungereimtheiten des Deals habe ich eine weitere Anfrage an den Senat gestellt, die ihn bestimmt noch ordentlich ins Schwitzen bringt.

Und die Bürgerschaft? Große Mehrheit will alles durchwinken

Die Bürgerschaft könnte diesen Deal zulasten der Stadt noch stoppen. Doch bisher gibt es keine Anzeichen dafür, dass sich die rot-grüne Mehrheit gegen den Senat stellt. Ganz im Gegenteil wird das Gebaren des Senats nicht nur akzeptiert, sondern auch noch unterstützt. Kein einziges Widerwort war von Rot-Grün gegen das Durchpeitschen des Deals in der Bürgerschaft bisher zu hören. Der vom Senat künstlich geschaffene Zeitdruck scheint für sie ebenso wenig ein Problem zu sein wie die fehlende Möglichkeit der Bürgerschaft, die Verträge sorgfältig und gründlich zu prüfen. Die nachfolgende Chronologie macht vielleicht deutlich, weshalb ich das rot-grüne Vorgehen auch formal für unglaublich und unsäglich halte:

  • Am 17. März 2017 wurde der städtebauliche Vertrag zwischen der FHH und dem Investor Matzen unterschrieben.
  • Am 06. April erteilte das Bezirksamt Hamburg-Mitte die Baugenehmigung.
  • Am 07. April 2017 wurde der Erbbaurechtsvertrag von beiden Seiten vor einem Notar unterschrieben.
  • Am 16. Mai 2017 hat der Senat seine Entscheidung über den Bunker und die Verträge vertagt – aus formalen Gründen, laut Senatspressesprecher.
  • Am 23. Mai 2017 stimmt der Senat dem Erbbaurecht zu (und allem anderen) zu.
  • Am 30. Mai 2017 leitet der Senat die Drucksache 21/9203 der Bürgerschaftspräsidentin zu.
  • Am 31. Mai 2017 abends erhielten alle Bürgerschaftsabgeordneten über die Parlamentsdienste die Information, dass die Drucksache jetzt zugänglich ist.
  • Am 08. Juni 2017 (Donnerstag) werden die Bürgerschaftsfraktionen gefragt, ob sie einer Vorwegüberweisung der Drucksache in den Haushaltsausschuss mit Sitzung am 13. Juni 2017 (Dienstag) zustimmen. Regulär hätte die Bürgerschaft in ihrer Sitzung am 14. Juni 17 über eine Überweisung entschieden, eine Befassung in den zustädnigen Ausschüssen wäre erst danach möglich gewesen. Die Fraktion DIE LINKE hat der Vorwegüberweisung aufgrund des künstlichen geschaffenen Zeitdrucks und der fehlenden Zeit für eine sorgfältige Vorbereitung nicht zugestimmt. Die rot-grüne Mehrheit hat sich für die Vorwegüberweisung ausgesprochen. Im Ergebnis entschied sich dann die Bürgerschaftspräsidentin für die Vorwegüberweisung.
  • Am 13. Juni 2017 wird die Drucksache im Haushaltsausschuss aufgerufen. Die Fraktion DIE LINKE beantragt eine Vertagung, da der Senat ausreichend Zeit gehabt hätte, der Bürgerschaft rechtzeitig die Drucksache zuzuleiten. Wenn schon die FHH und der Investor nach ihren jahrelangen Verhandlungen vor dem Notar erklären, dass ihnen „der Entwurf dieses Erbbaurechtsvertrages bereits vor Beurkundung seit mehr als zwei Wochen zur Durchsicht vorlag und ausreichend Gelegenheit bestand, sich mit dem Gegenstand der Beurkundung auseinanderzusetzen und den Entwurf gründlich zu prüfen“ (Drucksache 21/9203, S. 15), ist es nicht akzeptabel, der Bürgerschaft noch nicht mal diese zwei Wochen einzuräumen. Rot-grün lehnt die Vertagung ab.
    • In der Ausschusssitzung gab es keine Fragen von CDU, Grüne, FDP und AfD. Die SPD stellte eine einzige, eher banale Frage. Zwei Stunden lang torpedierte DIE LINKE den Senat mit Fragen.
    • Der Senat kann die Fragen der Fraktion DIE LINKE nach der Berechnung des Werts des Erbbaurechts nicht nachvollziehbar beantworten und muss nun eine Protokollerklärung nachreichen – die aber nicht mehr im Ausschuss diskutiert werden kann und möglicherweise erst kurz vor der geplanten Beschlussfassung in der Bürgerschaft vorliegen wird.
    • Auch andere Fragen, z.B. nach der Anzahl der Menschen, die die geplanten Grünflächen überhaupt gleichzeitig nutzen können, bleiben offen. Ebenso zeigt sich, dass es keine belastbaren Erfahrungen mit Grünpflanzungen auf einem Bunker unter den Extremen der norddeutschen Wetter- und Windlagen gibt.

 

Kleine Anfrage vom 4.11.2016: „Wie ist der aktuelle Stand zum Bauantrag, zum Erbbaurecht und zum Heiligengeistfeld?“

Kleine Anfrage vom 27.02.2017: „Bunker Feldstraße (II): Aktueller Stand zur Baugenehmigung, zum Erbbaurecht, zum Wind und zum Verkehr“

Kleine Anfrage vom 18.05.2017: „Bunker Feldstraße (III) – (Rot-)Grünes Mäntelchen über 60 Metern Beton“

 

Fotos: Stijn Nieuwendijk/Flickr (CC BY-NC-ND 2.0) / Karin Desmarowitz