Privathaushalte im Leistungsbezug nach SGB II und SGB XII nicht alleinlassen – Corona macht keine Ausnahmen
Der neuartige Coronavirus macht keine sozialen Unterschiede. Inzwischen ist jedoch nachweisbar und in mehreren Studien belegt (unter anderem beim SOEP oder durch die jüngste DIW-Studie „Verteilungsbericht 2020“), dass die negativen Folgen der Pandemie überdurchschnittlich stark arme Menschen treffen, sowohl in ökonomischer, als auch in gesundheitlicher Hinsicht.