Obdachlose Menschen bei den verschärften Corona-Maßnahmen nicht vergessen: Infektionsschutz durch Hotelunterbringung sicherstellen!
Angesichts der anhaltenden Corona-Pandemie und der hohen Infektionszahlen haben sich Bund und Länder auf eine Verlängerung des Teil-Lockdowns und strengere Kontaktbeschränkungen geeinigt. Demnach sind private Zusammenkünfte auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal fünf Personen zu begrenzen. Diese Kontaktbeschränkungen sind mit den Lebensumständen von obdachlosen Menschen und der Unterbringung in Massenunterkünften, auch bei lockerer Belegung, nicht vereinbar.