Das Transatlantische Handels- und Investitionsabkommen TTIP verhindern!

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache  20/11747
20. Wahlperiode  07.05.14

Antrag 
der Abgeordneten Christiane Schneider, Kersten Artus, Cansu Özdemir,  Tim Golke, Norbert Hackbusch, Dora Heyenn, Heike Sudmann  und Mehmet Yildiz (DIE LINKE) 

Betr.:   Das Transatlantische Handels- und Investitionsabkommen TTIP verhindern! 

Am 19. Mai 2014  beginnt  die  5. Verhandlungsrunde  über das  EU-USA-Freihandelsabkommen „Transatlantic  Trade and Investment Partnership“ TTIP. Die Verhandlungen sollen insgesamt bis Ende 2015 abgeschlossen sein. Die französische Zeitung „Le Monde diplomatique“  warnte Ende März 2014, durch dieses Abkommen drohe „eine Art Staatsstreich in Zeitlupe“. Der bisherige Verlauf der Verhandlungen bestätigt, soweit er der Öffentlichkeit bekannt wurde, die schlimmsten Befürchtungen. Allein die Tatsache, dass die Verhandlungen über Vereinbarungen mit weitreichenden Auswirkungen auf die regionale, die nationale und die EU-Ebene geheim, unter Ausschluss der breiten Öffentlichkeit und ohne inhaltliche Mitentscheidungsrechte des EU-Parlaments und der Parlamente in den  Mitgliedsländer stattfinden, während gleichzeitig Interessenverbände der Wirtschaft eng einbezogen sind, spricht allen demokratischen Prinzipien Hohn. 
Eine bessere Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA ist angesichts unzähliger Probleme überfällig. Denn schon heute sind ökologische, soziale und wirtschaftliche Krisen nur gemeinsam, unter dem Dach der Vereinten Nationen, zu lösen. Mit dem  geplanten Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA kommt man einer Lösung der Probleme jedoch nicht näher.
Die immer wieder behaupteten Chancen des TTIP und dessen Vorteile für die Bevölkerung sind mehr als vage – selbst nach den Zahlen der EU-Kommission sind keine nennenswerten Wachstums- und Beschäftigungseffekte zu erwarten. Nach den Prognosen soll die EU-Wirtschaftsleistung innerhalb von zehn Jahren um gerade 0,5 Prozent,  also um jährlich 0,05 Prozent gesteigert werden. Selbst nach einer Studie im Auftrag der Bundesregierung sind bei einem mittleren Szenario des  Abbaus  „nicht tarifärer Handelshemmnisse“ langfristig nur 193.000 neue Arbeitsplätze zu erwarten, davon 25.000 für die Bundesrepublik. 
Dagegen stehen kaum überschaubare Verschlechterungen: Soziale und ökologische Standards drohen eingerissen, Arbeitnehmer- und Verbraucherschutzrechte eingerissen, der Zugang zu Bildung erschwert, die öffentliche Daseinsvorsorge beeinträchtigt, das  informationelle  Selbstbestimmungsrecht  eingeschränkt,  die  kulturelle  Vielfalt gefährdet zu werden. 
Vertragsänderungen müssen alle Vertragspartner zustimmen. Dadurch wird das Abkommen praktisch unveränderbar. Es schränkt die nationalstaatliche Gesetzgebung dauerhaft ein und soll für alle staatlichen Ebenen, also auch die Bundesländer und Kommunen, gelten. 

I.  Die Bürgerschaft stellt zu den bisher bekannten Inhalten des Transatlantischen Handels- und Investitionsabkommens fest: 

1.  Privilegierte Rechte für Unternehmen, Banken und Konzerne durch Investitionsschutzklauseln  und  Streitschlichtungsverfahren  hebeln  demokratische  Entscheidungen aus. 
2.  Der schwache Schutz von Arbeitnehmerrechten in den USA bedroht in Europa gewerkschaftlich erkämpfte Rechte. Die Anhebung gesetzlicher Mindestlöhne
könnte zu Schadensersatzklagen wegen entgangener zukünftiger Profite führen. 
3.  Künftig  könnten  –  wie  in  den  USA  –  auch  in  Europa  gentechnisch  veränderte Lebensmittel ohne Kennzeichnung, geklonte oder mit Hormonen behandelte 
Schweine und Rinder und mit Chlor behandeltes Geflügel als Nahrungsmittel zugelassen werden. Außerdem drohen die Absenkung der Grenzwerte chemischer  Belastung und die Lockerung der Bestimmungen bei der Zulassung von Arzneimitteln. 
4.  Durch die Angleichung besteht die Gefahr, dass das umweltschädliche „Fracking“ zur Rohstoffgewinnung nicht mehr verboten  werden  kann. Gesetze für Wasserschutz oder Waldnutzung oder Einschränkungen für Kohle- und Atomkraftwerke können zu Schadensersatzforderungen führen. 
5.  Die Aufhebung gesetzlicher Regelungen kann den Zugang zu Wissen exklusiver machen und den Einfluss von Konzernen und Banken auf Bildung und Wissen-
schaft erhöhen. Das Recht auf Privatsphäre im Internet würde weiter eingeschränkt. 
6.  In den Bereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge droht eine weitere Privatisierungswelle. Soziale und ökologische Mindeststandards für die Vergabe öffentlicher Aufträge können verhindert werden. 
7.  In den USA droht bei Abschluss des Abkommens eine Absenkung der zaghaften Ansätze zur Regulierung der Finanzmärkte auf europäisches Niveau. Umgekehrt 
kann die Einführung einer in Europa diskutierten Finanztransaktionssteuer dem Freihandelsabkommen zum Opfer fallen. 
8.  Die Forderung nach „Harmonisierung“ sozialer und ökologischer Standards drängt auf eine Angleichung nach unten. Die Geheimhaltung und die Dominanz 
der Wirtschaftslobby bei den Verhandlungen sprechen dafür, dass genau dies beabsichtigt ist.
9.  Die „Harmonisierung“ auf dem Feld der Kultur bedroht die verschiedenen Formen öffentlicher Förderung der Kultur, wie sie in europäischen Ländern existiert im  Unterschied zu den USA, wo die Kultur wesentlich privatwirtschaftlich organisiert ist, und damit die kulturelle Vielfalt und den kostengünstigen Zugang zu Kulturgütern.
II.  Der Senat wird ersucht, 
1.  im Bundesrat Initiativen einzubringen und/oder Initiativen zu unterstützen, die darauf zielen, die Geheimhaltung aufzuheben, der EU-Kommission das Verhandlungsmandat  zum TTIP  zu entziehen, die laufenden Verhandlungen zu stoppen und den Abschluss des Abkommens zu verhindern; 
2.  sich im Bundesrat klar gegen alle Reglementierungen zu positionieren, die 
a.  Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge und der kommunalen Selbstverwaltung berühren und Standards einreißen; 
b.  Konzernen  Klagerechte  gegenüber  Staaten  (Investor-State-Disput-Settlement) vor Schiedsgerichten einräumen; 
c.  Arbeitnehmerschutzrechte, Umwelt- und Verbraucherstandards schwächen.

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Beschluss: Überweisung an Europaausschuss; am 22.05.2014 (auf Antrag der LINKEN)