DIE LINKE in der Bürgerschaft:
Bindungsfristen für Sozialwohnungen verlängern!

Am 16. Mai tagt wieder die Hamburgische Bürgerschaft. In der Sitzung wollen wir vor allem über die Themen Wohnen und Stadtentwicklung reden: Wir fordern eine Verlängerung der Bindungsfristen auf 30 Jahre und Einsicht in die Akten zum City-Hof-Deal.  33644924_2083727604971918_4190246342532005888_n-295x300 „Mietpreise auf Rekordhoch“ („Hinz&Kunzt“ online, 26.4.2018). „Wohnen nur für Reiche?“ („Stern“, 26.4.2018). Zwei Meldungen von einem Tag, die auf die anhaltende Mietenexplosion und den damit einhergehenden wachsenden Anteil der Mietkosten am Haushaltsbudget verweisen. Die in den letzten Jahren rückläufige Anzahl der geförderten und damit bezahlbaren Wohneinheiten des 1. Förderweges hat maßgeblich dazu beigetragen, dass nach einer repräsentativen HASPA-Studie mittlerweile gilt, was das „Hamburger Abendblatt“ am 2. März 2018 in diese Überschrift kleidete: „Fast jeder zweite Hamburger zahlt halbes Gehalt für Miete“. Neben dem verstärkten Neubau von Sozialwohnungen kann durch eine Verlängerung der üblichen Mietpreis- und Belegungsbindungen von derzeit üblichen 15 Jahren auf zunächst 30 Jahre eine nachhaltige Ausweitung des Angebots günstiger Wohnungen erzielt werden. Die Freie und Hansestadt würde damit in einem ersten Schritt an Bindungsfristen anschließen, wie sie lange Zeit im geförderten Wohnungsbau gegolten haben. „Die Laufzeiten reichten von etwa 50 Jahren bis hin zu 70 Jahren, in Einzelfällen…auch länger“, heißt es in einer Senatsantwort auf unsere Große Anfrage zu Bindungsausläufen (Drs. 21/780 vom 14.7.2015). Und Hamburg könnte damit in eine Diskussion eintreten, welche Möglichkeiten das „Wiener Modell“ bietet – mit seinem hohen Anteil an geförderten, günstigen Wohnungen und dem Grundsatz verpflichtet, „einmal Gemeindewohnung – immer Gemeindewohnung“ („Frankfurter Rundschau“, 18.10.2017). Längere Laufzeiten, erst recht der Grundsatz, „einmal gefördert – immer gefördert“, würden den mehr als angespannten Mietwohnungsmarkt in Hamburg auf einen Schlag entlasten und die Zahl und den Anteil leistbarer Wohnungen deutlich erhöhen. Im Übrigen hat Stadtentwicklungssenatorin Dr. Dorothee Stapelfeldt in einem Interview der „Hamburger Morgenpost“ vom 13. April 2017 selbst angekündigt, über die Verlängerung der Mietpreis- und Belegungsbindungen im sozialen Wohnungsbau von 15 auf 30 Jahre „nachzudenken“. Die optionale Möglichkeit ist bereits seit 2012 gegeben und seit Anfang 2015 in allen Fördersegmenten möglich, wird aber insbesondere hinsichtlich der Sozialwohnungen nur selten in Anspruch genommen. Nach gut einjährigem Nachdenken sollte der Senat so weit sein, die regelhafte Umsetzung dieses Vorhabens endlich anzugehen.

WAS FORDERT DIE LINKE?

Die Hamburger Bürgerschaft möge beschließen:
Die Bürgerschaft fordert den Senat auf,

1. die regelhafte Verlängerung der Mietpreis- und Belegungsbindungen im sozialen Wohnungsbau von 15 auf 30 Jahre vorzubereiten und zum 1. Januar 2019 einzuführen.

2. die Möglichkeit der vorzeitigen Ablösung von Bindungen zu unterbinden,

3. die regelhafte Verlängerung der Mietpreis- und Belegungsbindungen im sozialen Wohnungsbau auf 50 Jahre vorzubereiten und zum 1. Januar 2020 einzuführen.

4. bis Ende 2018 zu prüfen und der Bürgerschaft zu berichten, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssten, um die Bindungsfristen im sozialen Wohnungsbau grundsätzlich aufzuheben und damit den Grundsatz zu verwirklichen, „einmal gefördert – immer gefördert“ City-Hof_Hamburg-Altstadt.hf_.phb_.ajb_-200x300 Der Senat versucht seit Jahren mit allen Mitteln, den Abriss des City-Hofs, der vier Hochhäuser am Klosterwall, durchzusetzen. Weder der bestehende Denkmalschutz für den City-Hof noch eine mögliche Beeinträchtigung des Weltkulturerbes „Speicherstadt und Kontorhausviertel mit Chilehaus“ haben den Senat – neben vielen anderen guten Argumenten – von seinen Abriss- und Neubauplänen abbringen können. So hat der Senat seine Abrissgenehmigung auch damit begründet, dass Wohnungen bei Erhalt des City-Hofs nicht genehmigt werden könnten. Diese Aussage wurde dann zurückgenommen. Bis heute gibt es kein – wie vom Gesetz gefordert – „überwiegendes öffentliches Interesse“, das den Denkmalabriss rechtfertigt. Durch eine Schriftliche Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE (Drs. 21/12931 vom 11. Mai 2018) wurde bekannt, dass auch ICOMOS, das weltweit höchste Fach- und Beratungsgremium der UNESCO in Sachen Kulturerbe, den Abriss negativ sieht. Zitat aus der Antwort des Senats zu der Anfrage: „Im Februar 2018 hat ICOMOS ein ‚Heritage Impact Assessment‘ (HIA – ‚Kulturverträglichkeitsprüfung‘) nach ICOMOS-Richtlinien zum Abriss des City-Hofs angefragt. Der Senat hat dieses HIA am 15. März 2018 über die KMK, das AA und das UNESCO Welterbezentrum an ICOMOS gesendet. Dieses HIA stellt abschließend fest, dass der Abriss keine Auswirkungen auf den außergewöhnlichen universellen Wert der Hamburger Welterbestätte hat. Das UNESCO Welterbezentrum hat daraufhin am 20. April 2018 eine Stellungnahme von ICOMOS zum HIA übermittelt, die am 24. April 2018 bei der zuständigen Behörde eingegangen ist. Ein Abriss des City-Hofs würde nach der Ansicht von ICOMOS das Wesen der Pufferzone und somit das Umfeld und den Kontext der Welterbestätte negativ beeinflussen. …“ Vor diesem Hintergrund ist eine Akteneinsicht unumgänglich. Siehe Transparenzportal .

WAS FORDERT DIE LINKE?

Die Hamburgische Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird aufgefordert,

1. der Hamburgischen Bürgerschaft schnellstmöglich den Zugang zu sämtlichen Akten zum Ensemble City-Hof zu gewähren, soweit rechtliche Gründe dem nicht entgegenstehen.

2. diese Akteneinsicht für den Zeitraum von vier Wochen zu ermöglichen.Betriebsratsvorsitzende aus dem Hamburger Hafen haben am 25.04.2018 auf einer Pressekonferenz mitgeteilt, die Planungen von Senat, Wirtschaftsbehörde und HPA nach dem erfolgten „Ideenwettbewerb“ für die Fläche Steinwerder-Süd hätten bei den Beschäftigten große Unsicherheit ausgelöst.

Das Schicksal ihrer Kollegen vom BussHansa-Terminal, der von der Freien und Hansestadt Hamburg für fast 140 Millionen Euro für weitere Planungen zurückgekauft wurde, ohne irgendwelche Sicherungen für die dort Beschäftigten zu vereinbaren – zum Teil sind sie jetzt noch arbeitslos –, sei ihnen noch in Erinnerung. Die zu entwickelnde Fläche Steinwerder-Süd hat eine besondere Bedeutung für den Universalhafen Hamburg. Sie stellt die größte zusammenhängende Fläche im Hamburger Hafen dar und ist damit wichtig für dessen zukünftige Entwicklung. Die Jury kürte den Beitrag der ZPMC Germany GmbH/CCCC (China Communications Construction Company Ltd.) zum Sieger. Dieser Entwurf sieht die Errichtung einer Kombination aus einem Logistik-Hub und einem Container-Terminal in SteinwerderSüd vor. Bestandteile der „Ideenskizze“ sind ein automatisiertes Container-Terminal, ein Logistik-Park mit integriertem e-Hub und „smarten“, automatisierten Lagerhallen. Nur dieser Siegerbeitrag wurde bisher genauer dargestellt.

Dieser Entwurf nährt die Befürchtung, in Hamburg werde erstmals vom Grundsatz der staatlichen Flächen, auf denen privatwirtschaftlicher Umschlag stattfindet, abgegangen. Aufgrund der besonderen Bedeutung dieser Fläche für die weitere Entwicklung des Hafens ist eine intensive Auseinandersetzung um die verschiedenen Konzepte in der Öffentlichkeit notwendig.

Alle Versuche, mehr Transparenz in die Planungen zu bringen und die Interessen der im Hafen Beschäftigten einzubringen, sind aber bisher ins Leere gelaufen.

WAS FORDERT DIE LINKE?

Der Senat wird aufgefordert,

1. die verschiedenen Konzepte des Ideenwettbewerbs umgehend und in aller Ausführlichkeit zu veröffentlichen;

2. die Gründe aufzuführen, die zur erfolgten Zusammensetzung der Jury führten;

3. zusätzlich die Bewertung der HPA zu den Konzepten und besonders bezüglich der zu erwarteten Wertschöpfung darzustellen;

4. die Planungen der Wirtschaftsbehörde und der HPA bezüglich Steinwerder zu berichten

5. um in den gesellschaftlichen Dialog einzusteigen, einen Runden Tisch einzuberufen, um mit den Beschäftigten und Hafenbetrieben und deren Organisationen Konzepte und die weitere Hafenentwicklung zu diskutieren.Der Flughafen Hamburg ist mittelbar über seine Funktion für Dritte einer der großen Wirtschaftsbetriebe der Freien und Hansestadt Hamburg. Er wickelt sowohl Personenwie Frachtverkehr ab und ist mit seinen Ursprüngen als Luftschiffhafen mittlerweile seit mehr als 100 Jahren in Betrieb. Über die Belastungen der Menschen durch den Flugverkehr ist in den letzten Jahren vermehrt diskutiert und parlamentarisch gearbeitet worden. Die 10- und 16-Punkte-Pläne stehen für die parlamentarische Behandlung und die Erkenntnis, dass ein Flughafen in der Stadt negative Auswirkungen auf die Menschen hat. Anders als zur Eröffnung des Flughafens im Jahr 1911 sind Umweltgesichtspunkte heutzutage ein zentraler Bestandteil der Querschnittsaufgabe „Nachhaltigkeit“. Diese Neuorientierung wird auch in der Drs. 21/9700 (Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen in Hamburg) deutlich. Umweltaspekte des Betriebs eines Flughafens oder generell von Wirtschaftsbetrieben müssen zur Nachverfolgung bezüglich der Genehmigungslage lückenlos, klar und öffentlich nachverfolgbar dokumentiert sein. Seitens der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) wurde nun (nicht zum ersten Mal) schriftlich erklärt, dass die geltende Betriebsgenehmigung des Flughafens aus dem Jahr 1956 stammt und mit einer großen Anzahl von Änderungsverfahren seitdem den Nutzungsgegebenheiten angepasst wurde. Laut Aussage der BWVI existiert nicht einmal eine eigene Aktenreihe, der die Änderungsgenehmigungen entnommen werden können. Angesichts des Zustands der Akten bezüglich der Betriebsgenehmigung des Flughafens Hamburg, der bis zum Jahr 2000 noch der Freien und Hansestadt Hamburg alleine gehörte, und immer noch im mehrheitlichen Besitz der Freien und Hansestadt Hamburg ist, ist ein wichtiger Punkt der Transparenz für alle Hamburgerinnen und Hamburger, aber auch darüber hinaus, nicht mehr gegeben.

WAS FORDERT DIE LINKE?

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:

Der Senat wird aufgefordert,

1. die BWVI zu veranlassen, unverzüglich der Öffentlichkeit eine aktuelle Fassung der zum 1. Mai 2018 gültigen Betriebsgenehmigung des Flughafens vorzulegen, ohne nicht mehr gültige, veraltete Teile der Betriebsgenehmigung;

2. sicherzustellen, dass zukünftig bei Änderungen eine Fortschreibung der Betriebsgenehmigung als neue Version und nicht als Anhang erstellt wird;

3. darzulegen wie seitens der BWVI bisher die Übersicht über den aktuellen Stand der Betriebserlaubnis gewährleistet wurde;

4. darzulegen wann, wie und in welchem Ausmaß die Fluglärmschutzkommission bei den Änderungen der Betriebsgenehmigung eingebunden wurde;

5. bis zum 30.6.2018 sowohl eine bereinigte Fassung der Betriebserlaubnis vorzulegen, wie auch über die getroffenen Maßnahmen Bericht zu erstatten.Foto: Huhu Uet alias Frank Schwichtenberg (CC Wikimedia Commons) / „Polizei“ (CC BY-SA 2.0) by Eoghan OLionnain

Foto:  © Ajepbah / Wikimedia Commons /