DIE LINKE in der Bürgerschaft: Einkommensgrenzen für §-5-Scheine anpassen!

Wohnraum in Hamburg ist knapp – und die Mieten steigen deutlich stärker als die Einkommen. Darum setzt sich DIE LINKE in der Bürgerschaftssitzung am 20. Dezember dafür ein, dass die Einkommensgrenzen für geförderte Wohnungen neu überprüft werden.In der Aktuellen Stunde debattieren wir über die hohe Belastung durch Verkehrslärm in Hamburg.

Denn nach aktuellen Lärmkarten sind über 465.000 Hamburger_innen von Lärm betroffen. Die Lärmbelastung reicht dabei von eher schlecht für die Gesundheit bis gesundheitsgefährdend. Weder im Straßenverkehr noch im Flugverkehr ist der Senat bereit, Maßnahmen durchzusetzen, die zu einer deutlichen Lärmreduzierung führen. Ein paar nächtliche Tempo 30-Beschränkungen reichen ebenso wenig aus wie eine leise Kritik des Umweltsenators an Airlines nach dem Negativrekord von 1.000 Flügen, die in diesem Jahr wegen Verspätung nach 23.00 Uhr starten oder landen.

Wer in Hamburg eine öffentlich geförderte Wohnung bekommen möchte, braucht einen Berechtigungsnachweis, den sogenannten §-5-Schein. Diesen „Schein“ gibt es, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Geringfügige Lohnerhöhungen reichen oft schon aus, um diese Grenzen zu überschreiten. Da die Mieten auf dem freien Wohnungsmarkt jedoch wesentlich stärker als die Einkommen steigen, bleiben Menschen mit wenig Einkommen auf geförderte Wohnungen mit geringeren Mieten angewiesen. Deshalb müssen die Einkommensgrenzen regelmäßig angepasst werden. Der Senat und die rot-grüne Mehrheit verweigern jedoch seit Jahren eine angemessene Anpassung. Es liegt die Vermutung nahe, dies geschehe auch vor dem Hintergrund, dass es so schon viel mehr Berechtigte als geförderte Wohnungen gibt. Die Zahl der Berechtigten künstlich klein zu halten, ist nicht nur politisch verwerflich, sondern schließt auch Menschen mit wenig Einkommen vom Zugang zu geförderten Wohnungen aus. Wie drastisch der Mangel an bezahlbaren Wohnungen ist, zeigen die aktuellen Daten des Mikrozensus 2016. Insgesamt 301.000 Hamburger Haushalte (= 33 Prozent) haben so wenig Einkommen, dass sie berechtigt wären, eine im 1. Förderweg errichtete Sozialwohnung zu beziehen. Doch diesen 301.000 Haushalten stehen nur 81.632 mietpreisgebundene Sozialwohnungen gegenüber („Hamburger Abendblatt“, 1.2.2017). Dass der Anteil der berechtigten Haushalte über die Jahre zurückgeht – von 50 Prozent im Jahre 2007 (Drs. 19/2995 vom 5.5.2009, Seite 12) über 41 Prozent im Jahre 2011 (Drs. 20/7335 vom 28.3.2013) auf 36 Prozent im Jahre 2015 (Drs. 21/8286 vom 17.3.2017), liegt nicht an einer positiven Entwicklung der Einkommen oder der Mieten, sondern einzig und allein an der fehlenden Anpassung der Einkommensgrenzen. Ein Vergleich der Einkommensgrenzen nach § 8 Absatz 2 HmbWoFG aus dem Jahr 2007 (Drs. 19/2995 vom 05.05.09, Seite 12) mit den aktuellen Werten aus 2016 macht die fehlende Anpassung deutlich:

  • Bei den Einpersonenhaushalten – der allergrößten Personengruppe – ist die Jahres-Brutto-Einkommensgrenze um 0,21 Prozent (=50 Euro) auf 23.250 Euro erhöht worden. Bei den Zweipersonenhaushalten liegt die Grenze unverändert bei 34.400 Euro.
  • Bei den Dreipersonenhaushalten ist eine Steigerung von 2,1 Prozent (=900 Euro) auf 43.900 Euro zu verzeichnen.
  • Bei den Vierpersonenhaushalten gibt es eine Steigerung um 3,7 Prozent (=1.900 Euro) auf 53.300 Euro.

WAS FORDERT DIE LINKE?

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Die Bürgerschaft fordert den Senat auf,

1. die aktuellen Einkommensgrenzen in der Hamburger Mietwohnraumförderung zu überprüfen und die Basiswerte laut § 8 Absatz 2 HmbWoFG Sätze 1 und 2 um jeweils 20 Prozent anzuheben und damit an die in den letzten zehn Jahren erfolgten durchschnittlichen Miet- und Einkommenserhöhungen anzupassen.

2. die betreffenden Einkommensgrenzen zukünftig alle zwei Jahre zu überprüfen und entsprechend den allgemeinen Entwicklungen hinsichtlich der Mieten- und Einkommensentwicklungen zu verändern.

33452648926_e3dd3ca041_k-300x200 Seit mehreren Monaten wird in der Öffentlichkeit der Zerfall der Hamburger Kaimauern, vor allem in der Speicherstadt, diskutiert. Diese Schäden lassen sich mit bloßem Auge feststellen, zum Beispiel in der Kaimauer des HHLA-Gebäudes. Dabei zeigen sich hier lediglich die Probleme an der Oberflä- che. Die wesentlichen Schäden finden sich vielmehr hinter der Kaimauer, im Gemäuer und in den Brandmauern der Gebäude und sind offenbar auch in anderen Bereichen des Hamburger Hafens zu befürchten. So ist es Ende Oktober im Bereich des Elbuferwanderweges vom Museumshafen bis zum Cruisecenter in Altona auf einem Großteil der Pflasterflächen zu Verwerfungen gekommen. Teilflächen sind abgesackt, an anderen Stellen wurden die Pflasterflächen hochgedrückt. In Antworten auf Schriftliche Kleine Anfragen unserer Fraktion berichtet nun der Senat, nachdem er sich bereits 2012 in der Drs. 20/4388 zu baulichen Problemen der Speicherstadt geäußert hatte, „die Beratungen seien noch nicht abgeschlossen“ und die HPA erstelle derzeit „eine systematische Zustandsbeschreibung für die eigenen Kaimauern.“ Trotzdem: Die Problematik des Verfalls der Kaimauern dürfte den politisch Verantwortlichen seit zehn Jahren bekannt sein. Dabei können sich die zuständigen Behörden (BWVI und BSU) und die Betriebe (HPA und LIG) offenbar immer noch nicht einigen, in wessen Verantwortungsbereich diese Angelegenheit eigentlich liegt. Es drängt sich der Eindruck auf, dass, anstatt zu handeln, das Ganze bisher lieber kleingeredet wurde. In der Zwischenzeit sind über die Jahre die Schäden an den Kaimauern kräftig angewachsen. Hinzu kommt, dass in einem baulich derart anspruchsvollen Bereich ein Sanierungsstau zu besonders hohen Investitionskosten führt. Zumal derweil auch an den darüber errichteten Gebäuden Schäden aufgetaucht sind. Inzwischen ist deutlich geworden: Die für die Sanierung der Kaimauern vorgesehenen finanziellen Mittel werden nicht ausreichen. Für den zentralen Bereich der Speicherstadt scheint es mittlerweile zwar zu behördenübergreifenden Gesprächen gekommen zu sein. Die Behebung der Schäden in den Problemgebieten, beispielsweise am Zollkanal, in Altona, am Steendieck oder am Harburger Hafen, ist bisher aber noch nicht in Angriff genommen worden. Von weiteren betroffenen Kaimauern ganz abgesehen.

WAS FORDERT DIE LINKE?

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:

Der Senat wird aufgefordert,

1. eine systematische Zustandsbeschreibung für die Kaimauern der Speicherstadt erstellen zu lassen.

2. den derzeitigen Stand der geplanten Sanierungsvorhaben und -schritte in der Hamburger Speicherstadt offenzulegen.

3. den Zustand der übrigen Kaimauern im Hamburger Hafen fest- und darzustellen und einen Finanzierungsplan für sämtliche Sanierungsmaßnahmen vorzulegen.

4. der Bürgerschaft zu den drei vorgenannten Punkten bis zum 30.März 2018 zu berichten.

1543551181_2749f430d1_o-300x225 (Interfraktioneller Antrag von DIE LINKE, SPD, Grüne, CDU, FDP)

Das Verkehrs- und Fahrgastaufkommen im Nah- und Fernverkehr auf der Schiene wächst in der Metropolregion kontinuierlich. Zur Verbesserung der stark belasteten Schienentrassen setzen sich Schleswig-Holstein und Hamburg daher für eine Optimierung der Verbindungen zwischen den beiden Ländern ein. Ein Schlüsselprojekt hierbei ist der Bau der neuen S-Bahn-Linie 4 von Altona-Nord nach Bad Oldesloe. Für die S4 soll die Strecke Lübeck – Hamburg von Hasselbrook bis Ahrensburg um zwei S-Bahn-Gleise erweitert werden und bis AhrensburgGartenholz um ein S-Bahn-Gleis. Zwischen Altona-Nord und Hasselbrook soll die S4 die vorhandene S-Bahn-Infrastruktur nutzen, zwischen Ahrensburg-Gartenholz und Bad Oldesloe die bestehende Fernbahnstrecke. Hamburg und Schleswig-Holstein haben die Deutsche Bahn AG mit der Planung dieser neuen S-Bahn-Linie beauftragt. Die Planung macht gute Fortschritte: Nach den Planfeststellungsabschnitten 1 (Hasselbrook – Luetkensallee, eingereicht im August 2016) und 3 (Landesgrenze bis Ahrensburg-Gartenholz, eingereicht im Juli 2017) wurde Ende September 2017 auch für den Abschnitt 2 (Luetkensallee – Landesgrenze) beim Eisenbahn-Bundesamt die Planfeststellung beantragt. Damit befindet sich mittlerweile das gesamte S4-Projekt im Planfeststellungsverfahren. Für den Abschnitt 1 erfolgte im Sommer 2017 bereits die öffentliche Auslegung der Planunterlagen, für die anderen beiden Abschnitte ist dies im nächsten Jahr vorgesehen. Mit dem Projekt S4 soll einerseits das Nahverkehrsangebot entlang der Siedlungsachse Wandsbek/Tonndorf/Rahlstedt/Ahrensburg/Bargteheide/Bad Oldesloe deutlich verbessert werden. Andererseits gilt die S4 als Mittel der Wahl, um die Gleise des Hamburger Hauptbahnhofs effizienter zu nutzen und diesen so zu entlasten. Und schließlich werden durch die Entlastung der Bestandsstrecke von Nahverkehrszügen Kapazitäten für den zunehmenden Schienenpersonenfernverkehr und den Schienengüterverkehr freigemacht. Damit ist das Projekt S4 deutlich mehr als ein Nahverkehrsprojekt: Es hat auch einen großen Nutzen für den Schienenpersonenfernverkehr und den Schienengüterverkehr in der Verantwortung des Bundes, sowohl auf der Strecke als auch im Hamburger Hauptbahnhof. Es wurde daher, entsprechend der gemeinsamen Forderung des Schleswig-Holsteinischen Landtags und der Hamburgischen Bürgerschaft (vergleiche Drs. 21/2665), konsequenterweise in den Bundesverkehrswegeplan 2030 („Potenzieller Bedarf“) aufgenommen. Mit Blick auf den Nutzen für den Schienenpersonenfernverkehr und den Schienengüterverkehr muss sich daher auch der Bund unmittelbar an den geschätzten Kosten des Projekts S4 (rund 914,9 Millionen Euro, vergleiche Drs. 21/2174) beteiligen. Angesichts der fortgeschrittenen Planung muss sich der Bund nunmehr zum für den Norden Deutschlands so wichtigen Projekt S4 bekennen und eine den jetzigen Planungsstand berücksichtigende Finanzierung zusichern. Die Hamburgische Bürgerschaft und der Schleswig-Holsteinische Landtag haben sich bereits mehrfach in gleichlautenden, jeweils einstimmigen Beschlüssen zum Projekt S4 bekannt. Auf die bisherigen Beschlüsse wird insoweit verwiesen: Drs. 21/2665 und 21/8347 (Hamburg) sowie Drs. 18/3620 und 18/5333 (Schleswig-Holstein).

Nach Beratung im Ausschuss für die Zusammenarbeit der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein am 24.11.2017 möge die Bürgerschaft beschließen: Die Hamburgische Bürgerschaft steht – ebenso wie der Schleswig-Holsteinische Landtag – weiterhin hinter der Realisierung der S4 von Hamburg nach Bad Oldesloe. Der Senat wird gebeten, sich gemeinsam mit der Schleswig-Holsteinischen Landesregierung und der Deutschen Bahn AG beim zuständigen Bundesministerium weiterhin für eine baldige Finanzierungszusicherung vonseiten des Bundes einzusetzen und damit die von der Hamburgischen Bürgerschaft und dem Schleswig-Holsteinischen Landtag gemeinsam geteilte Auffassung zu unterstützen. Ebenso bittet die Hamburgische Bürgerschaft die Bundestagsabgeordneten der beiden Länder SchleswigHolstein und Hamburg, das Projekt weiterhin in Berlin offensiv zu unterstützen und sich weiterhin dafür einzusetzen, eine Finanzierungszusicherung mit den notwendigen Haushaltsmitteln zu unterlegen.

Foto:“Hamburg“ (CC BY-NC-ND 2.0) by rainer.n.foto / 

 

Fraktion DIE LINKE Hamburg