DIE LINKE in der Bürgerschaft: Unsere Anträge am 28. Juni

Am 28. Juni tagt wieder die Hamburgische Bürgerschaft. Diesmal fordert DIE LINKE, dass die Stadt einen Rückkauf von „Pflegen&Wohnen“ anstrebt. Zudem setzen wir uns für neue Wege in der Cannabispolitik und für den Schutz von Obdachlosen während des G20-Gipfels ein. Hamburgs größter Pflegeheimbetreiber, „Pflegen & Wohnen“, steht einem Bericht des NDR zufolge erneut zum Verkauf, Gespräche mit einem möglichen Investor laufen demnach. Die Beschäftigten befürchten die Aufkündigung der bestehenden Tarifverträge durch den neuen Eigentümer und eine deutliche Verschlechterung der Arbeitsbedingungen.

Die Pflege älterer Menschen in unserer Stadt darf nicht dem Profit unterworfen sein. Pflegen & Wohnen ist mit rund 1.800 Mitarbeiter*innen, 2.691 Pflegeplätzen und 13 Standorten der größte stationäre Pflegedienstleister und besitzt daher eine strategische Schlüsselposition innerhalb der Versorgungsstruktur unserer Stadt. Die nachhaltige Gefahr, dass die Pflege und der ehemals städtischen Immobilien und Grundstücke zum Spekulationsobjekt von Finanzinvestoren werden, muss mit allen geeigneten Maßnahmen abgewehrt werden. Potenzielle Kaufinteressente, wie der Hedgefond Oaktree Capital sind für ihre enorm hohen Renditeziele bekannt, die mit einer guten, menschenwürdigen Pflegeversorgung unvereinbar sind.

Daher muss der Senat alle zur Verfügung stehenden Handlungsmöglichkeiten ausloten, um den langfristigen Erhalt von Pflegeplätzen, ein qualitativ hochwertiges Pflegeangebot, langfristig gute Arbeitsbedingungen und eine Tarifbindung des Arbeitgebers herbeizuführen, damit angesichts des demographischen Wandels und des Pflegekräftemangels Hamburg auch in Zukunft gut aufgestellt ist.

Neben der planungsrechtlichen Sicherstellung der Grundstücke für Pflegeeinrichtungen, gilt es weitere Maßnahmen zu entwickeln und zu prüfen.

Dazu gehört auch die ernsthafte Prüfung eines Rückkaufs zur Rettung von Pflegen & Wohnen, denn hier bietet sich die seltene Chance den politischen Fehler der Privatisierung durch den CDU-Senat zu korrigieren. Anders als bei den Asklepios-Kliniken haben die jetzigen Besitzer eine Verkaufsabsicht, die genutzt werden könnte.

WAS FORDERT DIE LINKE?

Der Senat wird aufgefordert:

  1. Zu prüfen, welche Maßnahmen dazu beitragen können, dass die Pflegeplätze langfristig erhalten bleiben
  2. Zu prüfen, welche Maßnahmen dazu beitragen können, dass die Pflegeplätze auch für Menschen mit niedrigen Einkommen langfristig erhalten bleiben
  3. Zu prüfen, welche Maßnahmen dazu beitragen können, dass die Arbeitsbedingungen inklusive der Tarifbindung gesichert und weiter verbessert werden.
  4. zu prüfen, wie das Unternehmen Pflegen & Wohnen wieder in städtischen Besitz überführt werden kann.
  5. der Bürgerschaft über das Ergebnis dieser Prüfung bis zum 15.7.2017 Bericht zu erstatten.

Ziele von Drogenpolitik sollten sein, die Gefahren, die durch den Drogenkonsum entstehen, zu verringern. Dazu gehören der Gesundheitsschutz von Konsument_innen, der Jugendschutz, Prävention und Aufklärung, Beratungs- und Hilfsangebote und die Risikominimierung (harm reduction)

Ein kriminalisierender Umgang v.a. mit Cannabis hat keinen nachhaltigen Erfolg gezeigt, so dass ein Paradigmenwechsel notwendig erscheint, hin zu mehr Prävention, Aufklärung und Regulierung um die oben genannten Ziele zu erreichen.

Um neue Wege in der Cannabis-Politik beschreiten zu können und Möglichkeiten der kontrollierten Abgabe von Cannabis zu erproben und hinsichtlich ihrer gesundheitlichen, sozialen, ökonomischen und gesellschaftlichen Auswirkungen zu erforschen und zu evaluieren, braucht es die Möglichkeit von Modellprojekten.

2015 wurde ein entsprechender Genehmigungs-Antrag für ein Modellprojekt aus Berlin vom Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte abgelehnt mit dem Verweis auf das Betäubungsmittelgesetz, welches eine Genehmigung ganz grundsätzlich nicht zulassen würde. Gesundheitssenatorin Prüfer-Storcks sagte dazu im Gesundheitsausschuss am 6.11.2015 (Drs. 21/4): „Was aber nicht erprobt werden kann in einem solchen wissenschaftlichen Projekt, das wäre die Wirkung einer geänderten Rechtslage.“

Vor diesem Hintergrund ist es notwendig das Betäubungsmittelgesetz zu ändern, um Modellprojekte zu ermöglichen. Hier kann Hamburg die Bundesratsinitiative von Bremen und Thüringen im Bundesrat unterstützen.

Der Führerschein sollte – ähnlich wie beim Alkohol – in der Regel nur dann entzogen werden, wenn eine Person berauscht am Straßenverkehr teilnimmt. Die fehlende charakterliche Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr sollte nicht mehr allein aus der Tatsache rückgeschlossen werden, dass die Person eine (noch) verbotene psychoaktive Substanz zu sich genommen hat. Denn so können Personen den Führerschein verlieren, die beruflich existentiell auf einen Führerschein angewiesen sind und gleichzeitig niemals den Straßenverkehr gefährdet haben.

Hamburg sollte die Möglichkeiten der Landespolitik nutzen, um repressive Ansätze der Drogenpolitik zu mildern und die Aspekte der Prävention und des Gesundheitsschutzes zu fördern. Die Festlegung der „geringen Menge“, bei der in der Regel auf eine Strafverfolgung verzichtet werden soll, erfolgt auf Landesebene. Durch eine Anhebung der „geringen Menge“ von 6 auf 10g können Ressourcen in der Strafverfolgung eingespart werden, die an anderer Stelle für die Prävention, Therapie und Beratung eingesetzt werden können. Zudem können die negativen sozialen Wirkungen der Strafverfolgung auf Konsument_innen vermindert werden.

Der Senat wird aufgefordert,

  1. Im Bundesrat die Initiative von Bremen und Thüringen zur rechtlichen Ermöglichung von Versuchsprojekten zur kontrollierten Cannabis-Abgabe zu unterstützen.
  2. Entsprechend den Regeln zum Alkoholkonsum geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit der Entzug der Fahrerlaubnis grundsätzlich auf Personen beschränkt bleibt, die unter Einfluss von Cannabis autogefahren sind.
  3. Eine Verordnung bzw. Anweisung zu erlassen, dass beim Besitz einer geringen Menge von Cannabis von max. 10g von einer Strafverfolgung abgesehen werden soll, und bei einer Menge von max. 30g von einer Strafverfolgung abgesehen werden kann, ähnlich wie in Berlin und Schleswig-Holstein.
  4. zu prüfen, inwieweit Möglichkeiten zu schaffen sind, dass Konsumentinnen und Konsumenten eine Substanzanalyse des von ihnen verwendeten Cannabis durchführen lassen, um sie vor besonders gesundheitsschädlichen Inhaltsstoffen und Verunreinigungen zu schützen und über die spezifischen Gefahren der verschiedenen Cannabinoide aufzuklären.

Fotos: Fraktion DIE LINKE / DLG Images/Flickr (CC BY 2.0)