DIE LINKE in der Bürgerschaft: Unsere Anträge vom 13. September

Die Sommerpause ist vorbei, die Bürgerschaft tagt wieder – und DIE LINKE schaltet sich mit gleich fünf Anträgen in die politische Debatte ein. Unter anderem fordern wir ein Programm zur Bekämpfung der Kinderarmut und einen sofortigen Stopp der Abschiebungen nach Afghanistan. Alle Anträge zum nachlesen.

IMG_7569-300x200 Gemäß Koalitionsvertrag von SPD und GRÜNEN soll Hamburg die „kinderfreundlichste Stadt in Deutschland werden.“ Auch die Offene Kinder- und Jugendarbeit wollen SPD und GRÜNE vor allem vor dem Hintergrund der flächendeckenden Einführung des schulischen Ganztags „stärken“. Allerdings ist in Hamburg laut Großer Anfrage Drs. 21/8699 gemäß Bundesmedian jedes fünfte Kind unter 18 Jahren armutsgefährdet. Bei den 18-25-jährigen Jungerwachsenen sind es in Hamburg sogar 27,85 Prozent. Der Senat gibt für 2016 an, dass fast 77.000 Kinder und Jugendliche Ansprüche auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BUT-Paket) haben. Damit stagnieren die Zahlen auf hohem Niveau. Wir reden damit nicht über eine kleine Gruppe in dieser so reichen Stadt. Legt man den Landesmedian zugrunde, ist sogar jedes vierte Kind armutsgefährdet. Dieser zweite Wert ist für Hamburg maßgeblich, weil er die soziale Spaltung innerhalb der Stadt deutlich macht, denn hohe durchschnittliche Einkommen und hohe Mietenniveaus sorgen für eine höhere Armutsgefährdung. Dieser Befund wird auch deutlich in der Spaltung der Stadt in arme und reiche Stadtteile. In Stadtteilen wie Steilshoop ist jedes zweite Kind armutsgefährdet und in Stadtteilen wie Nienstedten leben so gut wie gar keine von Armut betroffenen Kinder und Jugendlichen. Von Armut besonders betroffen bleiben Alleinerziehende und Familien mit mehreren Kindern. Hinter diesen Zahlen steht ein Alltag, der geprägt ist von Sorgen und Perspektivlosigkeit, vor allem von Kindern, Jugendlichen und Jungerwachsenen in Stadteilen wie Billstedt, Dulsberg, Lohbrügge, Neuwiedenthal, Osdorf oder Steilshoop. Das wurde bei der Öffentlichen Anhörung der Fraktion DIE LINKE am 18. Mai im Rathaus deutlich. Es ist…

  • ein Alltag, der in Stadteilen wie Billstedt kaum Kinderärzte vor Ort kennt.
  • ein Alltag, der vor allem in von Armut betroffenen Stadtteilen viele fehlernährteKinder und Jugendliche kennt.
  • ein Alltag, der für viele Kinder und Jugend in Neuwiedenthal oder Dulsberg bedeutet, dass sie oft kein ordentliches Frühstück bekommen.Es bedeutet aber auch, dass es in Hamburg vermehrt Jugendliche und Jungerwach- sene gibt, deren Mittelpunkt die Straße ist. Vor dem Hintergrund, dass die Armut von Kindern und Jugendlichen vor allem auch die Armut ihrer Eltern ist, wachsen viele Kinder in beengten Wohnverhältnissen auf, und bezahlbarer Wohnraum ist knapp. Zudem fallen immer mehr Wohnungen aus der Sozialbindung heraus und verschärfen die Situation. Und besonders alarmierend: Diese Armut wird von vielen in der Stadt hingenommen oder bagatellisiert.Über 50 Prozent der Kinder und Jugendlichen der Stadt haben einen Migrationshintergrund. Im Bereich der Kindertagesbetreuung sind es sogar schon rund 55 Prozent der Kinder. Viele von ihnen sind von Armut betroffen und von der Partizipation am gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen Es fehlt in der Stadt zum Beispiel eine systematische Förderung von Jugendverbänden mit Migrationshintergrund. Die Personalschlüssel der Hamburger Kindertagesstätten liegen bundesweit im Krippenbereich am unteren Rand aller westlichen Bundesländer. Daran hat auch bis jetzt die Vereinbarung der SPD mit den Kita-Verbänden vom Dezember 2014 für die Verbesserung der Personalschlüssel wenig geändert. Die Qualität der Betreuung muss in den Kitas dringend verbessert werden, damit nicht nur das Programm „satt und sauber“ in den Kita- Einrichtungen durchgeführt werden kann, sondern gerade diese Kinder gezielt gefördert werden können und damit die Ziele der Hamburger Bildungsempfehlungen für die Hamburger Kitas Berücksichtigung finden. Das Kita-Netzwerk bereitet vor diesem Hintergrund für den Herbst 2017 eine Volksinitiative für mehr Personal vor, um den Kindern und ihren Eltern in Hamburg eine qualitativ bessere frühkindliche Bildung zu garantieren.

 

Gleichzeitig bleibt festzuhalten: Vielen Kindern und Jugendlichen in Hamburg geht es gut. Natürlich gibt es auch positive Befunde: So gibt es in Hamburg in den Kindergärten ein beitragsfreies Essen für alle Kinder. Das BUT-Paket wird nicht so bürokratisch gehandhabt und bis zum letzten Cent ausgegeben. Für die Eltern aller Kinder mit einem Fünf-Stundengutschein gibt es Beitragsfreiheit. Es gibt 224 Einrichtungen der offenen Arbeit, die Familien und ihren Kindern und Jugendlichen mit Unterstützung zur Seite stehen. Die Stadt hat mit der VI Guter Ganztag vereinbart, den schulischen Ganztag qualitativ besser auszustatten.

Trotzdem fehlt in Hamburg ein Programm, das Armut von Kindern, Jugendlichen und Jungerwachsenen systematisch bekämpft, denn die bisherigen Anstrengungen der Stadt haben erkennbar nicht zu einem Abbau der Armut von Kindern, Jugendlichen und Jungerwachsenen geführt. Entweder wurden also die falschen Maßnahmen getroffen oder die Maßnahmen und Mittel haben nicht gereicht, um die Armutsgefährdung zu senken. Auch eine Mischung aus beiden Faktoren ist möglich. Das muss untersucht werden. Auf jeden Fall kann konstatiert werden, dass die jetzigen Maßnahmen die Armutsquote auf hohem Niveau stabilisieren.

Ein solches Programm ist allerdings auch notwendig, um die Würde der Kinder und Jugendlichen nach § 1 SGB VIII zu garantieren, indem „junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung“ gefördert werden und damit „dazu beigetragen wird, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen“. Darüber hinaus weist die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) richtigerweise darauf hin, dass wesentliche Beteiligungsrechte aus der UN-Kinderrechtskonvention für alle Kinder gesichert werden müssen. Auch die zentrale Aussage im Koalitionsvertrag, Hamburg zur kinderfreundlichsten Stadt Deutschland zu machen, kann ohne so ein Programm nicht umgesetzt werden. Andere Bundesländer wie das Bundesland Brandenburg haben Runde Tische eingerichtet. Hamburg zeigt bis jetzt keine systematischen Ansätze, dort aktiv zu werden. Es fehlt an Gästewohnungen und Notschlafplätzen für Jugendliche und Jungerwachsene. Es muss für das Frühstück in den Kitas immer noch zugezahlt werden. Die Offene Kinder- und Jugendarbeit muss endlich so abgesichert werden, dass die Einrichtungen auch bei Urlaub, Fortbildung oder Krankheit für die Kinder und Jugendlichen da sein können. Die Beratungs- und Nachbarschaftsangebote für Familien und ihre Kinder müssen vor dem Hintergrund der Armutsentwicklung und Armutsverfestigung in bestimmten Hamburger Stadtteilen bedarfsgerecht ausgebaut werden. Dazu ist der vom Senat betriebene Ausbau von Eltern-Kind-Zentren nicht in allen Stadtteilen ausreichend und zielführend. Der umfassende Beratungsanspruch und die Möglichkeiten, selbst aktiv zu werden und nachbarschaftlich zusammenzukommen, brauchen den Ausbau der Kinder- und Familienzentren.

Auf Bundesebene muss sich Hamburg dafür einsetzen, dass sich der Bund im Bereich der Kindertagesbetreuung an der Finanzierung beteiligt und erste Schritte in Richtung einer Kindergrundsicherung unternimmt, indem die Kinderregelsätze um einen Bildungsbetrag erhöht werden, wie es das Bundesverfassungsgericht gefordert hat. Die volle Anrechnung von Kindergeld und Leistungen aus dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) auf das Arbeitslosengeld II muss geändert werden. Langfristig muss es zur Bekämpfung von Armut von Kindern, Jugendlichen und Jungerwachsenen aus Sicht der Fraktion DIE LINKE eine sanktionsfreie Kindergrundsicherung geben.

WAS FORDERT DIE LINKE?

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:

  1. Der Senat wird aufgefordert, ein systematisches Armutsbekämpfungsprogramm aufzulegen, das Handlungsempfehlungen zu den Bereichen a. frühkindliche Bildung, b. Schule, c. Freizeit, Kultur, Sport, d. Wohnen und Sozialräume, e. Familie und f. Gesundheit erarbeitet.
  2. Der Senat wird aufgefordert, dabei folgende Forderungen zu berücksichtigen und zeitnah umzusetzen:
    1. Für alle Kinder in den Hamburger Kindertagessstätten ein beitragsfreies Frühstück anzubieten. Zur Umsetzung dieses Vorhabens, mit den Trägern der Einrichtungen der Kindertagesbetreuung im Rahmen der Vertragskom- mission Verhandlungen aufzunehmen und entsprechende Pauschalen zu vereinbaren.
    2. Alle Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und Familienförderung, die im Rahmen der Rahmenzuweisung an die Bezirke gefördert werden, finanziell so auszustatten, dass damit zwei volle Personalstellen pro Einrichtung besetzt werden können.
    3. Tariferhöhungen und jährliche Inflationssteigerung bei Zuwendungen an die Bezirke regelhaft zu berücksichtigen.
    4. Die für Hamburger zur Verfügung stehenden Mittel aus dem BUT Packet des Bundes mit zusätzlichen Mitteln aus dem Hamburger Haushalt auszustatten, um vor allem in den Bereichen Sport und Kultur zusätzliche Fördermöglichkeiten zu schaffen und die Mittel für das Schulbedarfspaket zu erhöhen.
    5. Die Förderung der Jugendverbände, insbesondere die Projekte, die sich um Jugendliche mit Migrationshintergrund kümmern, auszubauen.
    6. Dafür Sorge zu tragen, dass es in allen Bezirken Gästewohnungen gibt und auf Landesebene eine Notschlafstelle für jugendliche und jungerwachsene Obdachlose einzurichten.
    7. Eine systematische Armutsberichterstattung zur Lage der betroffenen Kinder, Jugendlichen und Jungerwachsenen zu erstellen und der Bürgerschaft vorzulegen.
    8. Zu prüfen, an welchen Standorten vor dem Hintergrund einer verfestigten Armutsentwicklung und der Notwendigkeit der Integration der Kinder und Jugendlichen aus den Flüchtlingsfamilien ein bedarfsgerechter Einrichtungsausbau von Kinder- und Familienzentren stattfinden muss. Die Planungen sind unter Beteiligung der bezirklichen Jugendhilfeausschüsse und des Landesjugendhilfeausschusses vorzunehmen.

III. Der Senat wird aufgefordert, sich im Bundesrat und in Zusammenarbeit mit der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass

  1. die Forderung von Wohlfahrtsverbänden und Gewerkschaften nach Einfüh- rung einer eigenständigen Kinder-Grundsicherung durch eine Kommission von Bund und Ländern geprüft wird.
  2. eine Erhöhung des Kinderregelsatzes als erster Schritt in Richtung einer Kin- dergrundsicherung erfolgt, um die Armutsgefährdung von Kindern und Ju- gendlichen signifikant zu senken.
  3. die volle Anrechnung von Kindergeld und Leistungen aus dem UVG beendet wird.
  4. das Bildungs- und Teilhabepaket in eine Regelleistung zur dauerhaften Un- terstützung der Kinder und Jugendlichen und ihrer Familien umgewandelt wird.
  5. durch ein mit Bundesmitteln unterlegtes Kita-Qualitätsgesetz der Rechtsan- spruch auf Betreuung und frühkindliche Förderung gestärkt, der Kita-Ausbau qualitativ vorangetrieben und die Gebührenfreiheit hergestellt wird.
  6. Die dafür notwendigen Mehrausgaben werden aus dem Einzelplan 9.2., Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze“, Kontenbereich „Globale Mehr- oder Minderkosten“, Produkt Haushaltsrisiken und Budgetaufstockungen in die entsprechen- den Haushaltspläne der zuständigen Fachbehörden übertragen.
  7. Die Bürgerschaft ist bis zum 15.01.2018 über den Stand der Umsetzung und die tatsächlichen entstehenden Kosten zu informieren.

10437778_451789424958784_1903208528062377627_n-e1449066631807-300x216 Die Sicherheitslage in Afghanistan ist katastrophal. Seit Wochen und Monaten erschüttern schwere Anschläge das Land, bei denen zahlreiche Zivilisten/-innen ums Leben kamen.

Laut UNO-Unterstützermission in Afghanistan (UNAMA) wurden zwischen Anfang Januar und Ende Juni 2017 landesweite 1.662 Zivilisten/-innen getötet und 3.581 weitere verletzt. Im Jahr 2016 sind 3.498 Zivilisten/-innen getötet und 7.920 verwundet worden.

Medienberichten zufolge sind in Kabul die meisten zivilen Opfer von Anschlägen zu beklagen. Gleichwohl hat der Hamburger Senat mit enormem Aufwand bis Juni 2017 13 Menschen aus Hamburg nach Kabul abgeschoben, deutlich mehr Menschen hatte der Senat ursprünglich zur Abschiebung vorgesehen. Laut Medienberichten leben die Abgeschobenen in Kabul aus Angst vor Entführungen in Verstecken, sie berichten von Angstzuständen.

Nach einem Anschlag im Mai 2017 nahe der Deutschen Botschaft in Kabul, bei dem mindestens 150 Menschen getötet und 500 weitere verletzt wurden, setzte die Bun- desregierung Abschiebungen nach Afghanistan zunächst aus; Ausnahmen sollten weiter möglich sein. Eine Neubewertung der Sicherheitslage durch das Auswärtige Amt, die dann als Grundlage für Asylentscheidungen des BAMF und der Gerichte entscheidend ist, wurde in Aussicht gestellt.

Auch in anderen Teilen des Landes ist die Sicherheitslage extrem prekär. Der UNHCR schreibt in seinen Anmerkungen auf eine Anfrage des Bundesinnenministeriums im Dezember 2016, dass er aufgrund der sich ständig ändernden Sicherheitslage im gesamten Gebiet Afghanistans keine Unterscheidung zwischen „sicheren“ und „unsicheren“ Regionen vornehme.

Am 09.08.2017 legte das Auswärtige Amt schließlich einen „Zwischenbericht zur Neu- bewertung der Sicherheitslage“ vor, auf dessen Grundlage die Bundesregierung weiterhin Straftäter, sogenannte Gefährder sowie Menschen, die „sich hartnäckig der Identitätsfeststellung verweigern“, abschieben lassen will. Kritiker/-innen bemängeln, dass auch an Erstellung dieses Berichts keine Menschenrechtsorganisationen und vor Ort tätige NGOs beteiligt waren.

Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen sind sich einig: Eine Rückkehr nach Afghanistan in Sicherheit und Würde ist nicht möglich. Folgerichtig haben sich auch die SPD- und GRÜNEN-Bundesparteitage im Juni 2017 gegen Abschiebungen nach Afghanistan ausgesprochen. Beide Parteien sprechen sich in ihren Bundestagswahlprogrammen auch grundsätzlich gegen Abschiebungen in Kriegs- und Krisenregionen aus. Im SPD-Wahlprogramm heißt es dazu:

„Wir werden keine Menschen in Perspektivlosigkeit und Lebensgefahr abschieben. Da die Sicherheitslage in Afghanistan kein sicheres Leben zulässt, werden wir bis auf weiteres keine Abschiebungen nach Afghanistan durchführen.“ Verantwortungsvolles politisches Handeln bei der Frage der Afghanistan-Abschiebungen hatte zuletzt die Koalition aus SPD, GRÜNEN und SSW in Schleswig-Holstein gezeigt. Sie entschied im Februar 2017 für einen landesweiten Abschiebestopp und setzte sich auch auf Bundesebene dafür ein. Weil die Bundesregierung weitere Abschiebungen nach Afghanistan angekündigt hat, wäre es falsch, auf die Bundestagswahl zu warten. Der Hamburger Senat muss seiner Verantwortung jetzt nachkommen.

WAS FORDERT DIE LINKE?

Der Senat wird ersucht,

  1. Abschiebungen von Geflüchteten nach Afghanistan nach § 60a Absatz 1 des Auf- enthaltsgesetzes (AufenthG) auszusetzen und sich für eine Regelung nach § 23 Absatz 1 einzusetzen,
  2. dafür Sorge zu tragen, dass bei afghanischen Geflüchteten von Ermessensspiel- räumen bei der Erteilung humanitärer Aufenthaltserlaubnisse umfassend und großzügig Gebrauch gemacht wird,
  3. sich auf Bundesebene für eine Neubewertung der Sicherheitslage in Afghanistan einzusetzen, die auch die Einschätzungen der vor Ort tätigen Hilfsorganisationen und Nichtregierungsorganisationen einbezieht.

 

Im April 2016 waren in Hamburg laut Melderegister 229 Personen vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen (gemäß §13 Bundeswahlgesetz und § 7 Bürgerschaftswahlgesetz) (siehe Drs. 21/9110). Im Mai 2017 sind es 233 Personen in Hamburg gemäß § 13 Bundeswahlgesetz (siehe Drs. 21/4042). Dieser Ausschluss vom Wahlrecht gilt für Menschen mit Behinderungen, die für die Besorgung aller ihrer Angelegenheiten eine/n Betreuer/-in benötigen oder sich gemäß § 63 in Verbindung mit § 20 Strafgesetzbuch in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht befinden.

Diese Wahlrechtsausschlüsse sind in verschiedenen Gesetzen enthalten. Zum einen in § 13 Absatz 2 und 3 des Bundeswahlgesetzes (BWahlG) vom 07.05.1956, zuletzt geändert am 08.06.2017, § 6a Absatz 1 Nummer 2 und 3 des Europawahlgesetzes (EuWG) vom 16.06.1978, zuletzt geändert am 07.10.2013, und § 7 Absatz 2 und 3 des Hamburgischen Bürgerschaftswahlgesetzes (BüWG) vom 22.07.1986, in § 9 der Bezirksversammlungswahlordnung (BezVWO) vom 15.10.2013 und in § 4 Absatz Satz 2 des Gesetzes über die Wahl zu den Bezirksversammlungen (BezVWG) vom 05.07.2004. Andere Gesetze und Richtlinien wie das Grundgesetz oder die UN-Behindertenrechtskonvention verbieten jedoch Wahlrechtsausschlüsse dieser Artikel. Auch eine Richtlinie auf Hamburger Ebene, die etwas neuer ist als das BüWG, spricht Menschen mit Behinderungen mit Hilfsperson ausdrücklich ein Wahlrecht zu (siehe §33 der Hamburgischen Bürgerschaftswahlordnung – HmbBüWO – vom 27.05.2014). Da lautet es, dass „eine Wählerin oder ein Wähler, die oder der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Behinderung gehindert ist, die Stimmzettel zu kennzeichnen, diese selbst in die Wahlurne zu legen oder der Wahlbezirksleitung zu übergeben, kann eine Hilfsperson bestimmen, die bei der Stimmabgabe behilflich sein soll. Sie oder er hat dies dem Wahlvorstand bekannt zu geben. Hilfsperson kann auch ein von der Wählerin oder dem Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein.“ Dies ist moderner und inklusiver und steht im Widerspruch mit den Wahlrechtsausschlüssen aus den Gesetzen EuWG, BWahlG, BüWG, der BezVWO und BezVWG.

Zudem beinhalten alle fünf Gesetze mit ihren Wahlrechtsausschlüssen einen Verstoß gegen das Grundgesetz, gegen Artikel 3 Absatz 1 GG: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ und Artikel 3 Absatz 3 GG: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“. Zudem gegen Artikel 38 Absatz 2 GG: „Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.“

Die Wahlrechtsausschlüsse im EuWG, BWahlG, BüWG, der BezVWO und der BezVWG stehen zudem im Widerspruch zu der UN-Behindertenrechtskonvention. Artikel 29a iii. der UN-BRK verpflichtet die Vertragsstaaten „Menschen mit Behinderungen die politischen Rechte sowie die Möglichkeit, diese gleichberechtigt mit anderen zu genießen“ zu garantieren, in Artikel 29a iii. lautet es, dass die Mitgliedsländer „die freie Willensäußerung von Menschen mit Behinderungen als Wähler und Wählerinnen (garantieren, DIE LINKE) und erlauben zu diesem Zweck im Bedarfsfall auf Wunsch, dass sie sich bei der Stimmabgabe durch eine Person ihrer Wahl unterstützen lassen;“. Artikel 5 Absatz 2 der UN-BRK verbietet zudem „jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung“ und garantiert „Menschen mit Behinderungen gleichen und wirksamen rechtlichen Schutz vor Diskriminierung, gleichviel aus welchen Grün- den.“

Vor diesem Hintergrund ist unverständlich und auch unrechtmäßig, dass es immer noch Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Behinderungen in Hamburg gibt. Ingrid Körner, Senatskoordinatorin für Gleichstellung behinderter Menschen, schickte im Mai 2017 ein gemeinsames Papier der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung und der Landesbehindertenbeauftragten unter anderem an den Innensenator Andy Grote und an die Fraktionen, in dem angemahnt wurde, die Bundestagswahlen und Wahlen auf Bezirksebene so zu gestalten, dass betreute Menschen mit Behinderungen und Menschen, die sich gemäß § 63 in Verbindung mit § 20 Strafgesetzbuch in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht befinden, nicht mehr von Wahlen ausgeschlossen werden sollen. Auch in psychiatrischen Krankenhäusern untergebrachte Menschen sollten das Recht haben zu wählen – alles andere widerspricht dem Grundgesetz (Artikel 38 Absatz 2 GG).

WAS FORDERT DIE LINKE?

I.

Die Bürgerschaft möge daher beschließen:

1. § 7 Absatz 1 Nummer 2 und 3 des Hamburger Bürgerschaftswahlgesetzes (BüWG) zu streichen,

2. in § 4 Absatz Satz 2 des Gesetzes über die Wahl zu den Bezirksversammlungen (BezVWG) die Wörter „und 7“ zu streichen,

II.

Der Senat wird aufgefordert,

  1. auf Bundesebene darauf hinzuwirken, dass die Wahlrechtsausschlüsse in § 13 Nummer 2 und 3 Bundeswahlgesetz (BWG) und in § 6a Absatz 1 Nummer 2 und 3 Europawahlgesetz (EuWG) umgehend ersatzlos gestrichen werden,
  2. § 9 der Bezirksversammlungswahlordnung (BezVWO) wie folgt zu ändern: Den ersten Satz „Für die Erteilung von Wahlscheinen sind die Vorschriften der Euro- pawahlordnung entsprechend anzuwenden“ zu streichen sowie die Wörter „zum europäischen Parlament“ im zweiten Satz zu streichen,
  3. bei der Ermittlung von Barrieren für Menschen mit Behinderungen im Kontext sämtlicher Wahlen Menschen mit Behinderungen einzusetzen, die das Prädikat barrierefrei oder eben auch nicht vergeben und hierüber das Definitionsrecht haben,
  4. der Bürgerschaft bis zum 30.11.2017 zu berichten.

Bild-für-Flyer-mit-copyright-300x300 Es herrscht ein gravierender Pflegenotstand im Krankenhaus. Eine Pflegekraft muss zu viele Patienten/-innen allein versorgen. Das gefährdet die Gesundheit der Patienten/-innen, weil der Anteil an vermeidbaren Komplikationen und kritischen Situationen steigt. Hierüber besteht große Einigkeit bei fast allen Akteuren/-innen im Gesundheitswesen.

Gewerkschaften und Patienten-/-innenorganisationen weisen darauf hin, Wissen- schaftler/-innen belegen das in zahlreichen Untersuchungen und Übersichts-Studien, wie zuletzt Prof. Dr. Jonas Schreyögg. Er legte im letzten Jahr eine Expertise im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums beziehungsweise der sogenannten Gröhe- Kommission (Experten/-innenkommission Pflegepersonal im Krankenhaus) vor. Auch Gesundheitssenatorin Prüfer-Storcks ist Mitglied dieser Experten/-innenkommission auf Bundesebene.

Der Pflegenotstand gefährdet auch die Gesundheit der Pflegekräfte durch die Arbeitsverdichtung, den Stress und die kontinuierliche Erfahrung, die Patienten/-innen nicht angemessen versorgen zu können. Dadurch wird der Arbeitsplatz Krankenhaus für Pflegekräfte unattraktiv, weil die Arbeitsbedingungen gesundheitsschädigend und psychisch belastend sind. Auswirkungen davon sind hohe Krankenstände bei den Pflegekräften, eine hohe Abwanderung von Pflegekräften und Rekrutierungsprobleme bei der Besetzung von offenen Stellen. Die Pflege im Krankenhaus hat kein Image-Problem, dem mit entsprechenden Kampagnen abgeholfen werden müsste, sondern ein tatsächliches Problem mit schlechten Arbeitsbedingungen.

Auch in Hamburg ist die Sicherheit von Patienten/-innen durch die Unterbesetzung in der Pflege gefährdet. Studien zeigen, je höher die Zahl der zu versorgenden Patienten/-innen, desto weniger vorschriftsgemäß können die Hände des Pflegepersonal desinfiziert werden. Dies begünstigt nosokomiale Infektionen, die für manche Patienten/-innen tödlich enden. Jährlich gibt es bis zu 180.000 vermeidbare nosokomiale Infektionen in Deutschland. Darunter bis zu 4.500 vermeidbare Todesfälle als Folge der Infektionen. In Hamburg gab es 2016 63 gemeldete Fälle mit nosokomilaen Infektionen, 2017 64 (Stand 1.5.2017). Für die vorgeschriebene Händedesinfektion braucht eine Pflegekraft pro Schicht zwei Stunden Zeit, die unter den jetzigen Arbeitsbedingungen in den Krankenhäusern fehlen, weil da etwas anderes wegfallen würde.

Das Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“ machte kurz vor Weihnachten noch einmal auf die skandalösen Zustände bei den Asklepios Kliniken aufmerksam und thematisierte auch die unhaltbaren Arbeitsbedingungen dort. Die Beschäftigten haben allein im letzten Jahr 5.200 Gefährdungsanzeigen geschrieben, die den Personalmangel und die damit verbundenen Gefahren in den Hamburger Kliniken deutlich belegen. Es folgte eine Sonderprüfung der Arbeitszeiten durch die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz, die teils erhebliche Arbeitsschutzverstöße zutage förderte.

Am 7.3.2017 teilte der Senat in einer Pressemitteilung die Ergebnisse der „Gröhe- Kommission“ mit: „Anzahl des Pflegepersonals in Krankenhäusern wird künftig vorgegeben.“ Frau Prüfer-Storcks sagte: „Wenn eine Pflegekraft zu viele Patienten gleichzeitig versorgen muss, wächst die Gefahr von Fehlern bei der Behandlung. Es ist deshalb ein Gewinn für die Patientensicherheit und für die Arbeitssituation der Pflegekräfte, wenn wir jetzt Pflegepersonalzahlen festlegen, die nicht unterschritten werden dürfen. Wir ziehen damit die Konsequenz aus der zunehmenden Arbeitsverdichtung auf den Stationen.“

Es ist richtig und lange überfällig, dass die „Gröhe-Kommission“ und durch Senatorin Prüfer-Storcks auch der Senat das Problem erkannt haben und eine verbindliche Pflegepersonalregelung im Krankenhaus für notwendig erachten.

Bedauerlicherweise hat die Kommission das Problem zwar richtig erkannt, schiebt die Verantwortung für die Einführung von Personaluntergrenzen aber von sich. Stattdessen sollen nun die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Krankenkassen verhandeln. Eine tatsächliche Einführung von Personaluntergrenzen ist frühestens am 1.1.2019 geplant. Dieser lange Zeitraum wird dem dringenden Handlungsbedarf in keiner Weise gerecht, denn die Probleme bestehen jetzt und sind als akuter Notfall zu behandeln.

Bundesgesundheitsminister Gröhe weist in seiner Pressemitteilung vom 5.4.2017 besonders auf zwei Bereiche hin, in denen Personaluntergrenzen für die Patienten-/ -innensicherheit besonders notwendig sind: Intensivstationen und die Besetzung im Nachtdienst.

Diese beiden Bereiche sind so sensibel und die Gefährdung der Patienten-/innensicherheit und die Überlastung der Pflegekräfte so gravierend, dass es unver- antwortlich wäre, hier keine Sofortmaßnahmen zu ergreifen, um die schlimmsten Gefährdungen durch den Pflegenotstand umgehend zu lindern.

WAS FORDERT DIE LINKE?

Sofortmaßnahme 1: Einführung einer Personaluntergrenze auf Intensivstationen

Auf Intensivstationen soll eine dreijährig examinierte Pflegekraft nicht mehr als zwei Patienten/-innen zu versorgen haben. Im Falle von besonders schwer erkrankten Pa- tienten/-innen sinkt die Zahl der zu versorgenden Patienten/-innen entsprechend. Mindestens 30 Prozent der Pflegekräfte verfügen über eine Fachweiterbildung im Bereich Intensivmedizin. Die pflegedienstliche organisatorische Leitung wird durch eine zusätzliche Stelle sichergestellt.

Die geforderte Personalausstattung entspricht den „Empfehlungen zur Struktur und Ausstattung von Intensivstationen“ der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI). In Nordrhein-Westfalen wurden diese Empfehlungen bei der Aufstellung des Krankenhausplans 2015 und der geforderten Personalausstattung auf Intensivstationen zugrunde gelegt. Das zeigt, dass Mindestpersonalregelungen auch auf Landesebene möglich sind.

Durch eine entsprechende Personalausstattung können Medikationsfehler, beat-mungsassoziierte nosokomiale Pneumonien, kardiale Komplikationen und weitere Komplikationen sehr deutlich vermindert werden. Darüber hinaus verkürzen sich die Liegezeiten der Patienten/-innen und es können Behandlungskosten gespart werden.

Sofortmaßnahme 2: „Keine Nacht allein“

Nachtdienste auf Normalstationen müssen mit mindestens zwei examinierten Pflegekräften pro Station besetzt sein, wobei eine Pflegekraft nicht mehr als 15 Menschen zu versorgen hat.

Wenn eine Pflegekraft in der Nacht allein zuständig ist für eine Vielzahl an Patienten/ -innen, hat das für die Patienten/-innen negative Auswirkungen: Es kommt systema- tisch immer wieder zu Gefährdungen von Patienten/-innen (zum Beispiel zwei akute Notfälle gleichzeitig), zu nicht aushaltbaren Zuständen (zum Beispiel lange Wartezeiten bei akuten Schmerzzuständen) und zu unwürdigen Begebenheiten (lange Wartezeiten nach Einkoten, Übergeben oder Einnässen).

Wenn eine Pflegekraft in der Nacht allein zuständig ist für eine Vielzahl an Patienten/- innen, dann kommt es für die Pflegekraft zu dauerhaften gesundheitlichen Gefährdungen. Der Arbeitsschutz kann immer wieder nicht eingehalten werden. Beispielsweise das Nicht-Nehmen der Pause oder das Ausführen von Pflegetätigkeiten allein, obwohl ein Arbeiten zu zweit fachlich geboten ist (zum Beispiel regelmäßiges Umlagern von schweren, bewegungsunfähigen Patient/-innen).

Sofortmaßnahme 3: Einführung einer Personaluntergrenze auf Intermediate- Care-Stationen (Überwachungsstationen)

Auf Intermediate-Care-Stationen soll eine Pflegekraft nicht mehr als drei Patienten zu versorgen haben. Mindestens zwei dreijährig examinierte Pflegekräfte müssen über eine entsprechende Fortbildung verfügen. Dies entspricht den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste.

Eine Personaluntergrenze auf Intermediate-Care-Stationen verhindert zudem mögliche Fehlanreize, Patienten/-innen zu früh von der Intensiv- auf die IMC-Station zu verlegen.

Mit guten Arbeitsbedingungen dem Fachkräftemangel in der Pflege begegnen

Krankenhäuser haben de facto Probleme, Pflegekräfte zu finden und zu binden. Eine wichtige Ursache sind die schlechten Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte, die zum Berufsausstieg führen oder Pflegekräfte veranlassen, ihre Arbeitszeit zu reduzieren, weil sie unter den gegebenen Arbeitsbedingungen nicht in der Lage sind, dauerhaft Vollzeit zu arbeiten.

Krankenhäuser müssen ihrer Verantwortung gegenüber Patienten/-innen gerecht werden. Sie können nur so viele Patienten/-innen behandeln, wie sie auch gut und angemessen versorgen können. Sind Krankenhäuser nicht in der Lage, die Schichten mit genügend Pflegekräften zu besetzen, müssen vorübergehend Betten für elektive (aufschiebbare) Eingriffe geschlossen werden, sodass die Pflegekräfte die Patienten/-innen mit dringendem Behandlungsbedarf angemessen versorgen können. Erfahrungen mit gesetzlichen Personaluntergrenzen in Kalifornien zeigen, dass verbesserte Arbeitsbedingungen ein gutes Instrument der Personalgewinnung sind, und auch die Erfahrungen der Berliner Charité deuten in die gleiche Richtung. Hier wurde 2016 ein Tarifvertrag Entlastung abgeschlossen, woraufhin Pflegekräfte ins Kranken- haus zurückkamen und weitere Kollegen/-innen ihre Arbeitszeit wieder aufstockten.

Um die Chancen bei der Personalgewinnung durch die Personaluntergrenzen gut zu nutzen, sollen die Krankenhäuser an geeigneter Stelle (zum Beispiel in den Stellen- ausschreibungen) auf diese neue Personalregelung hinweisen.

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:

Einen Gesetzesentwurf zu entwickeln, der Personaluntergrenzen als Qualitätsvorgabe in das Hamburgische Krankenhausgesetz aufnimmt.

Der Senat wird aufgefordert,

folgende Personaluntergrenzen und Maßnahmen im Rahmen der Zwischenfortschreibung des Krankenhausplanes festzulegen:

  1. auf Intensivstationen pro Schicht eine Pflege-Patienten/-innen-Ratio von mindestens einer dreijährig examinierten Pflegekraft auf zwei Patienten/-innen sicherzustellen. Die Pflege-Patienten/-innen-Ratio muss sich bei besonders schwer erkrankten Patienten (zum Beispiel Schwerbrandverletzte) verbessern, entsprechend den Empfehlungen der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin. Auf Intensivstationen mindestens 30 Prozent der Pflegekräfte mit von der Deutschen Krankenhausgesellschaft anerkannten Fachweiterbildung. Auf Intensivstationen eine zusätzliche Stelle für organisatorische Pflege- dienstleitung.
  2. in der Nachtschicht sind Normalstationen mit mindestens zwei dreijährig examinierten Pflegekräften zu besetzen, wobei maximal 15 Patienten/-innen pro Pflegekraft zu versorgen sind („Keine Nacht allein“).
  3. auf Intermediate-Care-Stationen pro Schicht eine Pflege-Patienten/-innen-Ratio von mindestens einer zu drei. Auf Intermediate-Care-Stationen mindestens zwei dreijährig examinierte Pflegekräfte mit entsprechender Fortbildung pro Schicht.
  4. im Fall, dass Krankenhäuser nicht in der Lage sein sollten, entsprechendes Pflegepersonal vorzuhalten, müssen Betten für elektive Eingriffe vorübergehend geschlossen werden, um so die entsprechende Pflege-Patienten/-innen-Ratio sicherzustellen.
  5. Krankenhäuser haben bei der Rekrutierung von Pflegepersonal in geeigneter Weise auf die neuen Personalbemessungsregelungen hinzuweisen.
  6. nach zwölf Monaten sind die Auswirkungen, der beschlossenen Regelungen zu evaluieren im Hinblick auf: Pflegesensitive Ergebnis-Indikatoren, Krankenstände der betroffenen Pflegekräfte und Personalgewinnungserfolg.
  7. die Einhaltung der Personaluntergrenzen ist kontinuierlich zu gewährleisten und durch engmaschige Kontrollmaßnahmen sicherzustellen.
  8. bei der Umsetzung der Einhaltung der Personaluntergrenzen wird ausschließlich dreijährig examiniertes Pflegepersonal genommen und zudem kein Personal von Tagesschichten oder anderen Stationen oder Bereichen abgezogen, um die Personaluntergrenzen umzusetzen, sodass in den Tagesschichten, anderen Stationen oder Fachbereichen nicht eine und dann größere Personalunterbesetzung die Folge ist.
  9. der Bürgerschaft bis zum 31.12.2017 zu berichten.

Nach Angaben des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs e.V. (ADFC) haben rund 340 Bürger/-innen mithilfe eines Internet-Tools Anträge auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen in ihren Wohnstraßen gestellt. Begründet sind diese Anträge mit dem Schutz der Gesundheit der Anwohner/-innen.

Nachdem die Anträge bis zu neun Monate nicht bearbeitet wurden, verschickte die Verkehrsdirektion Ende August eine Vielzahl gleichlautender Schreiben an die Antragsteller/-innen, in denen für die individuelle Antragsbearbeitung Gebühren von rund 360 Euro angekündigt werden. Dabei beruft sich die Verkehrsdirektion auf die GebOSt, Position 399, welche lautet: „Für andere als die in diesem Abschnitt aufgeführten Maßnahmen können Gebühren nach den Sätzen für vergleichbare Maßnahmen oder, soweit solche nicht bewertet sind, nach dem Zeitaufwand mit 12,80 Euro je angefangene Viertelstunde Arbeitszeit erhoben werden“

Die Gebührenerhebung wirkt in diesem Fall wie eine Kann-Vorschrift. Es stünde dem Senat frei, die Verkehrsdirektion anzuweisen, eine Einzelfallprüfung gebührenfrei vorzunehmen.

Es muss das Recht jedes Bürgers und jeder Bürgerin sein, dass staatliche Stellen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz ohne prohibitive Kosten prüfen. Gesundheits- schutz darf nicht von der Einkommens- und Vermögenssituation abhängen.

WAS FORDERT DIE LINKE?

Der Senat wird aufgefordert,

  1. sein Ermessen dahin gehend auszuüben, sämtliche Anträge von Bürgern/-innen auf Maßnahmen nach §45 Absatz 1 Nummer 3 StVO gebührenfrei zu bearbeiten.
  2. der Bürgerschaft bis zum Jahresende 2017 über die gestellten Anträge, die Prüfergebnisse und die eingeleiteten Maßnahmen zu berichten.

Fotos: Fraktion DIE LINKE / DLG Images/Flickr (CC BY 2.0)