1280px-Hamburg-Rathaus-Rathausmarkt-1-300x233 Zum letzten Mal in dieser Legislaturperiode tagt am Mittwoch, dem 12.02.2020 die Hamburgische Bürgerschaft. Wir bringen uns mit drei Anträgen in die Sitzung ein: Wir fordern barrierefreie Wahlbüros, Pflegewohngeld und die Umsetzung des UN-Atomwaffenverbotsvertrags.

Hier können Sie die Sitzung am 13:30 Uhr im Livestream mitverfolgen: https://www.hamburgische-buergerschaft.de/buergerschaft-live/Nicht für alle Menschen mit Behinderungen ist es möglich, an Wahlen teilzunehmen. Das ergab eine Schriftliche Kleine Anfrage (Drs. 21/19754) der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft. Gehörlose und stark höreingeschränkte Menschen, blinde und seheingeschränkte Menschen, aber auch Menschen mit Geh- und Körperbehinderungen sowie kognitiven Beeinträchtigungen können nicht vollständig barrierefrei an Wahlen teilnehmen. Die Anzahl der Wahllokale, die für Menschen mit Geh- und Körperbehinderungen barrierefrei sind, hat sich zwar im Vergleich zu 2017 um 84 barrierefreie Wahllokale mehr erhöht. Allerdings sind nur 307, also 24% von insgesamt 1.283 Wahllokalen, für Menschen mit Geh- und Körperbehinderungen barrierefrei erreichbar. Auch wenn dies eine Verbesserung ist, können wir es nicht dabei belassen, dass drei Viertel der Wahllokale für Menschen mit Geh- und Körperbehinderungen in Hamburg nicht zugänglich sind. Hier wären kurzfristig Lösungen, z.B. mit mobilen Urnen und Rampen, denkbar, um Stufen zu überbrücken. Langfristig muss natürlich dafür gesorgt werden, dass alle Wahllokale barrierefrei für alle Menschen zugänglich sind.

 

Auf ihrem Wahlschein erfahren Menschen mit Geh- und Körperbehinderungen, ob ihr Wahllokal barrierefrei ist. Ist es das nicht, haben sie die Möglichkeit, über Internetrecherche ein barrierefreies Wahllokal zu suchen. Das ist insbesondere für viele ältere Menschen oft schwierig, die nicht geübt mit dem Internet sind. Zudem sind nicht alle Haltestellen für Menschen mit Geh- und Körperbehinderungen barrierefrei erreichbar, oft fehlen Aufzüge oder sind über Wochen ausgefallen. Dann gibt es noch die Möglichkeit die Nummer 115 zu wählen. Diese ist allerdings häufig besetzt oder nicht erreichbar – wie der Linksfraktion mehrfach zugetragen wurde. Und für Gehörlose und Höreingeschränkte ist die 115 zudem nur eingeschränkt nutzbar.

 

Erfreulich ist, dass eine Broschüre in Leichter Sprache im Internet bereitsteht, allerdings nur auf Anforderung in Papierform. Die Wahlbenachrichtigungen werden nicht automatisch in Leichter Sprache versandt. Hier besteht auch eine Barriere für kognitiv eingeschränkte Menschen. Deshalb plädieren wir eine Bereitstellung der Wahlbenachrichtigungen in Leichter Sprache und zu prüfen ob das noch für diese Bürgerschaftswahl möglich ist. Zudem sollten sie auch in DGS (also Deutscher Gebärdensprache) zugänglich gemacht werden. Wenn Menschen aufgrund von Gehörlosigkeit oder einer starken Hörbeeinträchtigung ausschließlich in Gebärdensprache kommunizieren können bzw. nur diese barrierefrei verstehen können, zumal die Schriftsprache für viele Gehörlose eine Fremdsprache ist, ist keine Barrierefreiheit gegeben. In keinem der Wahllokale steht bisher Gebärdensprachverdolmetschung zur Verfügung, auch dies ergab unsere Anfrage. Im Internet gibt es ein Gebärdensprachvideo, das über die Bürgerschaftswahlen informiert, was erfreulich ist. Aber was ist mit den Gehörlosen, die in einem Wahllokal ihr Wahlrecht wahrnehmen wollen?

 

Blinde oder seheingeschränkte Bürger_innen bekommen keine Wahlbenachrichtigungen oder Briefwahlunterlagen in Braille-Schrift oder auf einer CD als Audiodatei geschickt, so dass hier auch eine massive Barriere besteht. Wahlschablonen zum Wählen müssen sich blinde und seheingeschränkte Menschen zudem selber besorgen und sich an den Hamburger Blinden- und Sehbehindertenverein dafür wenden. Auch das ist eine Riesenbarriere. Bis zur Wahl ist noch einiges zu tun, um die Wahlen demokratischer zu machen. Es kann nicht sein, dass einige Menschen mit Behinderungen nicht an Wahlen teilnehmen können. Der Senat muss umgehend dafür sorgen, dass alle Wahllokale und Wahlunterlagen barrierefrei werden. Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen muss umgesetzt werden – Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben für alle Menschen.

Die Bürgerschaft möge vor diesem Hintergrund beschließen:

Der Senat wird aufgefordert,

 

  1. für die jetzige Bürgerschaftswahl und anschließend alle weiteren Wahlen

in den nicht barrierefreien und nur eingeschränkt barrierefreien Wahllokalen mobile Urnen oder Rampen samt der finanziellen Mittel dafür zur Verfügung zu stellen und zu prüfen, was nötig ist um langfristig nur barrierefreie Wahllokale zur Verfügung zu stellen,

 

  1. für die jetzige Bürgerschaftswahl zu prüfen, ob in 3-4 Wahllokalen Gebärdensprachverdolmetschung eingesetzt werden kann und darauf auf den Informationsseiten zur Bürgerschaftswahl im Internet hinzuweisen und die finanziellen Mittel dafür zu übernehmen,

 

  1. für alle nachfolgenden Wahlen einen Hinweis auf die Möglichkeit der Gebärdensprachverdolmetschung in DGS (Deutsche Gebärdensprache) in den Wahllokalen gut sichtbar auszuhängen und auf der Internetseite, die über die Bürgerschaftswahlen informiert, sowie darauf in Gebärdensprache zu veröffentlichen und mit einer eMailadresse zu versehen, an die sich diejenigen, die dies benötigen, wenden können und dafür die finanziellen Mittel bereit zu stellen,

 

  1. zu prüfen, ob Teile oder die komplette Wahl-o-mat-Seite für die Bürgerschaftswahl 2020 in DGS und Leichte Sprache übersetzt werden kann damit diese barrierefreier wird, und dies für alle folgenden Wahlen einzurichten,

 

  1. für alle folgenden Wahlen die Wahlbenachrichtigungen für alle Bürger_innen in Leichter Sprache, Braille-Schrift oder als Audio-CD zu verschicken,

 

  1. finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen damit alle blinden und seheingeschränkten Menschen die Wahlunterlagen in für sie barrierefreier Form, also mit Wahlschablonen und Audio-CD, vom Blinden- und Sehbehindertenverein zugesandt bekommen können,

 

  1. zu prüfen, ob die die Briefwahlunterlagen in Absprache mit dem Hamburger Blinden- und Sehbehindertenverein für blinde und seheingeschränkte Menschen jetzt noch barrierefreier gestaltet werden können und sonst darauf hin zu wirken, dass diese für alle weiteren Wahlen für blinde und seheingeschränkte Menschen vermittels Audio-CD barrierefrei sind,

 

  1. zu prüfen, ob zusätzlich zur Rufnummer 115 auch eine eMailadresse eingerichtet werden kann, damit höreingeschränkte Menschen sich auch über die Wahlen und Wahllokale informieren können und dafür Ansprechpersonen haben. Außerdem Kontakt mit dem Gehörlosenverband aufzunehmen, wie die 115 auch für Gehörlose hilfreich und barrierefrei werden könnte,

 

  1. Kontakt mit der Hamburger LAG für behinderte Menschen, dem Kompetenzzentrum für ein barrierefreies Hamburg, dem Hamburger Blinden- und Sehbehindertenverein, dem Gehörlosenverband, dem Bund der Schwerhörigen in Hamburg und dem Hamburger Landesverband der Angehörigen psychisch kranker Menschen aufzunehmen und zu prüfen welche Barrieren bezüglich der Bürgerschaftswahlen, Bundestags-, Bezirks-, oder Europaparlamentswahlen für Hamburger_innen bestehen und welche Lösungsmöglichkeiten sie dafür sehen,

 

  1. nach den Bürgerschaftswahlen 2020 über die Wahlbeteiligung auch von Menschen mit Behinderungen zu berichten,

 

  1. der Bürgerschaft bis zum 31.05.2020 zu berichten.

Die finanziellen Belastungen für Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen, sind in den letzten Jahren immer schneller gestiegen. Steigende Kosten müssen von den Pflegebedürftigen alleine getragen werden. Der Umzug in ein Pflegeheim bedeutet für viele Menschen inzwischen den Schritt in die Verarmung bzw. Sozialhilfe. Vermögen, das über ein ganzes Erwerbsleben hinweg angespart wurde, muss bis auf einen kleinen Rest eingesetzt werden. Den Menschen wird ihre Lebensleistung am Ende ihres Lebens genommen.

Die Finanzierung der Pflege muss dringend gerechter ausgestaltet werden. Hamburg hat im März 2019 dafür eine Bundesratsinitiative (Bundesratsdrucksache 106/19), zur Reform der Pflegeversicherung eingebracht, die von uns als ein erster Schritt begrüßt wird.

Es reicht aber nicht, in Berlin Reformvorschläge zu unterbreiten, aber die eigenen Handlungsmöglichkeiten als Bundesland nicht zu nutzen. Hamburg muss sich (wieder) seiner eigenen Verantwortung und Verpflichtung für Investitionen in die Pflegeinfrastruktur stellen (SGB XI §9). Schließlich „  zur finanziellen Förderung der Investitionskosten der Pflegeeinrichtungen (…) Einsparungen eingesetzt werden, die den Trägern der Sozialhilfe durch die Einführung der Pflegeversicherung entstehen.“

Bis 2010 existierte hierfür die Hamburger „Einkommensabhängige Einzelförderung“, die jedoch damals vom CDU-Grünen-Senat abgeschafft wurde.

Wir fordern daher die (Wieder-) Einführung eines Pflegewohngeldes. Ein Pflegewohngeld für die Investitionskosten entlastet die Bewohner*innen von Pflegeheimen sofort spürbar und stärkt den gesamtgesellschaftlichen Charakter der pflegerischen Versorgung. Die durchschnittlichen Investitionskosten betragen zurzeit in Hamburg 531,33€, die durchschnittliche Eigenleistungen, die für einen Heimplatz gezahlt werden müssen betragen insgesamt 2.106,81€ (https://www.hamburg.de/pflege-im-heim/1771932/kosten/)

 

Der Selbstbehalt (also die Summe, die Pflegebedürftige von ihrem Einkommen noch frei verwenden können) orientiert sich mit 345 Euro an den Regelbedarfen von Erwachsenen, die in Einrichtungen leben (§27b, SGB XII bzw. Regelbedarfsstufe 3 laut Regelbedarfsermittlungsgesetz §8).

 

Mit der Höhe des vorgeschlagenen Schonvermögens von 25.000 Euro orientieren wir uns im Sinne der UN-Behindertenrechtekonvention an den bis 31.12.2019 geltenden Vermögensgrenzen für Menschen mit Behinderungen im Bundesteilhabegesetz.

 

Der Senat wird ersucht

  1. ein monatliches Pflegewohngeld in stationären Pflegeeinrichtungen in Höhe der Investitionskosten, die die Pflegeeinrichtung den Bewohner*innen in Rechnung stellt, jedoch maximal in Höhe der durchschnittlichen Investitionskosten in Hamburg von 531,33 Euro, einzuführen.
  2. Anspruchsberechtigt sollen Bewohner*innen in stationären Pflegeeinrichtungen mit Pflegegrad II oder höher sein, wenn ihr monatliches Einkommen nach Abzug der monatlichen Heimkosten, die den Bewohner*innen in Rechnung gestellt werden (Kosten für Unterkunft und Verpflegung in stationären Pflegeeinrichtungen, einrichtungseinheitlicher Eigenanteil, Investitionskostenzulage und Ausbildungszulage) 345,-€ Euro nicht übersteigt. Diese Heimkosten sollen max. in der Höhe der in Hamburg durchschnittlichen Höhe geltend gemacht werden können. Das Pflegewohngeld soll ggf. anteilig gezahlt werden, so dass der Selbstbehalt 345,-€ nicht übersteigt.
  3. Ein Schonvermögen von 25.000 € soll nicht angerechnet werden.

Sicherheit entsteht durch Frieden, Dialog, internationale Verträge und eine respektvolle und auf soziale Gerechtigkeit orientierte Außen-, Handels- und Wirtschaftspolitik sowie die Einhaltung des Völkerrechts und eine weltoffene tolerante Gesellschaft – nicht jedoch durch Aufrüstung und Abschreckung.

Im August 1945 legten Atombomben die Städte Hiroshima und Nagasaki in Schutt und Asche und forderten Hunderttausende Menschenleben. Die Bomben ließen Menschen zurück, die mit ihren körperlichen und seelischen Narben kaum in der Lage waren zu überleben. Nach dem Wettrüsten des Kalten Krieges können Staaten wie die USA, Russland, Großbritannien, Frankreich und China, aber auch Indien, Pakistan und Nordkorea auf mehrere Tausend Atomwaffensprengköpfe zurückgreifen. Ungeachtet der schrecklichen Folgen der Nutzung von Atomwaffen, streben darüber hinaus auch heute noch Staaten in Atomwaffenprogrammen die Entwicklung eigener nuklearer Sprengköpfe an. Der Schrecken, der von Atomwaffen ausgeht, ist deshalb auch nach Ende des Kalten Krieges immer noch gegenwärtig und kann für jede_n jederzeit wieder schreckliche Realität werden.

Vor diesem Hintergrund setzt sich ICAN seit 2007 für ein Verbot von Atomwaffen ein. Dabei handelt es sich bei der Kampagne um ein breites Bündnis internationaler Nichtregierungsorganisationen, das bei seiner Arbeit auf eine Vielzahl von Partner_innen – von Gewerkschaften über religiöse und humanitäre Institutionen bis hin zu Umweltschutzorganisationen – zurückgreifen kann und das maßgeblich am Zustandekommen des aktuellen UN-Vertrages über das Verbot von Kernwaffen (UN-Atomwaffenverbotsvertrag) beteiligt war.

Der Vertrag über das Verbot von Kernwaffen wurde von den Vereinten Nationen im Juli 2017 mit 122 Ja-Stimmen verabschiedet. Er verbietet die Entwicklung und Produktion, den Test, Erwerb, die Lagerung und den Transport, die Stationierung und den Einsatz von Atomwaffen, sowie die Drohung mit ihnen. Auf der UN-Generalversammlung im September 2017 unterzeichneten zunächst 53 Staaten, darunter Österreich, den Vertrag. Weder die Atommächte, noch die NATO-Staaten, mit Ausnahme der Niederlande, nahmen an der Aushandlung und Abstimmung teil. Deutschland hat den UN-Atomwaffenverbotsvertrag bisher nicht unterzeichnet.

NATO-Partner beteiligen sich zunehmend mit völkerrechtswidrigen Angriffen an Kriegen. Ethnische Säuberungen oder der Einsatz von verbotenen Chemiewaffen, wie Weißem Phosphor durch die Türkei im Nordosten Syriens (Rojava), extralegaleTötungen durch die Streitkräfte der USA auf Befehl von Präsident Trump im Irak oder Putschversuche und Putsche in Lateinamerika unterstreichen die Aushöhlung des Völkerrechts

Insbesondere vor dem Hintergrund der Aufkündigung des INF-Vertrags durch die USA steigt die Gefahr einer unkontrollierten Eskalation und damit einer niedrigeren Schwelle zum Atomkrieg. Auch das für 2020 geplante Militärmanöver Defender ist ein weiterer Schritt der Eskalation. Dem muss unbedingt auf allen Ebenen eine friedliche Politik entgegengesetzt werden. Die mit der Drs. 21/ 19967 beabsichtigte Unterzeichnung des ICAN Städteappells ist ein längst fälliger Schritt, der nicht zuletzt der kontinuierlichen Arbeit der ICAN Initiative (Internationale Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen) und der Friedensbewegung in Hamburg zu verdanken.

Einer repräsentativen Umfrage von Greenpeace zufolge sprechen sich 94 Prozent der Bundesbürger_innen für die Unterzeichnung des UN-Atomwaffenverbotsvertrags durch die Bundesregierung aus.

Durch die Unterzeichnung des ICAN Städteappells kann auch aus Hamburg ein Signal gegen die nukleare Rüstung ausgehen.

Wir sind allerdings der Ansicht, dass über die Unterzeichnung und die Willensbekundung der Bürgerschaft hinaus auch ein konkreter Handlungsauftrag formuliert werden sollte. Es gilt, nun auch konkrete Schritte zu gehen und die Bundesregierung zur Ratifizierung des UN-Atomwaffenverbotsvertrags zu bewegen und weltweit weitere Städte in den Städteappell einzubeziehen.

Die Bürgerschaft möge daher zusätzlich zum Petitum beschließen:

 

Die Bürgerschaft beauftragt den Senat,

  1. in der Organisation „Mayors for Peace“ eine aktive Rolle einzunehmen, um auf die Vernichtung der Atomwaffen und die Ratifizierung des UN-Atomwaffenverbotsvertrags hinzuwirken und weltweit weitere Städte in den Städteappell einzubeziehen.
  2. den Dialog mit weiteren Landesregierungen zu suchen, um auf die Ratifizierung des UN-Atomwaffenverbotsvertrags durch die Bundesregierung hinzuwirken.
  3. mit einer Bundesratsinitiative die Ratifizierung des UN-Atomwaffenverbotsvertrags durch die Bundesregierung in die Wege zu leiten.

In Hamburg leben noch immer fast 32.000 Menschen in Erstaufnahmeeinrichtungen (EA) und öffentlich-rechtlicher Unterbringung (örU). Die Dauer der Unterbringung liegt im Schnitt bei mindestens drei Jahren. Nur ca. 6.000 Menschen können im besseren Standard „Unterkunft Perspektive Wohnen“ (UPW) leben. Diese Kapazitäten müssen aufgrund der Bürgerverträge sogar abgebaut werden. Die weit überwiegende Zahl der Menschen lebt in Gemeinschaftsunterkünften, die der Senat euphemistisch als „abgeschlossenen Wohnraum“ bezeichnet. Die Linksfraktion Hamburg hat in zahlreichen Anfragen immer wieder auf Missstände bei der Unterbringung aufmerksam gemacht (vgl. nur Drs. 21/17795) – ein „sicherer Hafen“ sind die Unterkünfte von fördern&wohnen nicht!

Die ordnungsrechtliche Unterbringung dient der Verhinderung von Obdachlosigkeit und ist eigentlich nur als kurzfristige Übergangslösung gedacht. Vor diesem Hintergrund gelten abgesenkte Wohn- und Versorgungsstandards als gerechtfertigt. Angesichts des langen Aufenthalts der Betroffenen in den Unterkünften sind diese Standards so nicht mehr grund- und menschenrechtskonform (zu den personellen Anforderungen siehe bereits Drs. 21/19479). Dies hat auch das Deutsche Institut für Menschenrechte (DMI) im Visier: Im Bericht an den Deutschen Bundestag zur „Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland Juli 2018 – Juni 2019“ widmet das DMI ein Kapitel der Unterbringung Wohnungsloser durch die Kommunen. In der Zusammenfassung (S. 42) heißt es u. a.:

Die Kommunen sind rechtlich verpflichtet, unfreiwillig obdachlose Menschen vorübergehend unterzubringen. Diese sogenannte ordnungsrechtliche Unterbringung ist als kurzfristige Übergangslösung gedacht. Die Rechtsprechung geht daher von deutlich abgesenkten, sehr einfachen Wohn- und Versorgungsstandards aus. Viele wohnungslose Menschen leben tatsächlich Monate und Jahre in der ordnungsrechtlichen Unterbringung. Das widerspricht der Intention des Gesetzgebers. Minimalstandards sind so grund- und menschenrechtlich nicht mehr ausreichend. In der Praxis führt das dazu, dass Betroffene teilweise für längere Zeit sehr problematischen hygienischen Verhältnissen ausgesetzt sind, nur wenig Raum und kaum Privatsphäre haben. Sie erleben Konflikte, haben Angst vor Gewalt und bekommen wenig Unterstützung bei der Suche nach einer eigenen Wohnung. Die Bundesregierung hat bereits 2017 die teilweise mangelhafte Ausstattung der ordnungsrechtlichen Unterbringung in ihrem Armuts- und Reichtumsbericht festgestellt. Trotzdem fehlt bisher eine breite Diskussion über verbindliche Standards, die ein menschenwürdiges Wohnen dort ermöglichen.“

Die in Hamburg üblichen 7qm Wohnfläche pro Person, die Belegung von Räumen mit mindestens zwei Alleinstehenden, die Nichtberücksichtigung kleiner Kinder bei der Wohnraumbemessung, die Überbelegung von Wohnungen, Auszüge aus UPW in schlechtere Standards etc. müssen angesichts dieser Ausführungen ein Ende haben. Es wird also höchste Zeit, dass der Senat nicht mehr so tut, als sei alles bestens, sondern verbindliche angemessene Standards für die Unterbringung entwickelt, transparent macht und umgesetzt, damit auch ein längerer Aufenthalt menschenrechtskonform ist. Bezahlbarer Wohnraum muss jedoch das Ziel bleiben.

Die Bürgerschaft möge vor diesem Hintergrund beschließen:

Der Senat wird aufgefordert,

  1. verbindliche grund- und menschenrechtskonforme Standards für die Ausstattung und Versorgung bei der Unterbringung von Geflüchteten und Wohnungslosen zu entwickeln, transparent zu machen und umzusetzen;
  2. bei der Festlegung der Standards auch Artikel 11 des UN-Sozialpakts und die vom UN-Sozialpaktausschuss festgelegten Angemessenheitskriterien für Unterkünfte (gesetzlicher Schutz der Wohnung, Versorgung und Bewohnbarkeit, Bezahlbarkeit, diskriminierungsfreier Zugang, Standort und Gewaltschutz) zu beachten;
  3. angesichts der derzeit hohen tatsächlichen Verweildauer in den Unterkünften den sich aus den Grund- und Menschenrechten ergebenden staatlichen Handlungsauftrag zu verwirklichen, alle verfügbaren Ressourcen dafür einzusetzen, dass das Recht auf angemessenes Wohnen vollständig verwirklicht wird;
  4. bei der Ausstattung der Unterkünfte insbesondere für Einzelpersonen Einzelzimmer, für Mehrpersonenhaushalte abgeschlossene Wohneinheiten mit getrennten Schlafmöglichkeiten für Eltern und Kinder sowie ausreichender Wohnfläche, mehr Gemeinschaftsräume, Waschmaschinen, den Zugang zu Kommunikations- und Informationsmöglichkeiten sowie angemessene Küchen und sanitäre Anlagen bereitzustellen;
  5. entschieden mehr dafür zu tun, dass Menschen mit besonderen Bedarfen in speziell dafür konzipierten und ausgestatteten Unterkünften untergebracht werden;
  6. der Bürgerschaft bis zum 30.04.2020 zu berichten.