Am 14. Juni tagte wieder die Hamburgische Bürgerschaft. Diesmal setzte DIE LINKE sich dafür ein, dass die Stadt Flächen für Camps der G20-Gegner zur Verfügung stellt – was alle anderen Parteien ablehnten. Außerdem forderten wir, dass Erste-Hilfe-Unterricht an allen allgemeinbindenden Schulen ab Klasse 1 in den Stundenplan aufgenommen wird.

Nach aktuellen Studien zur Fähigkeit und Bereitschaft der Bevölkerung in Notfällen Erste Hilfe für ihre Mitmenschen leisten zu wollen, beträgt diese in der Bundesrepublik Deutschland mit gerade einmal 16 Prozent einen Tiefstwert unter den Industriestaaten Europas. In anderen europäischen Nationen, allen voran denen Skandinaviens, zeigt sich der Prozentsatz aktiv geleisteter Erster Hilfe innerhalb der Bevölkerung mit 60 Prozent deutlich höher (vergleiche: „ASB Magazin“, Ausgabe 01/2015, Seite 4 fortfolgende).

Als eine elementare Ursache dieser positiven Entwicklung unserer Nachbarn im Norden wird dabei der regelhaft in den Schulen angesiedelte Unterricht zu theoretischen wie praktischen Bereichen der Leistung von Ersthilfemaßnahmen identifiziert. Dadurch, so heißt es, gehe eine geradezu selbstverständliche, weil routinierte Haltung der Einzelnen zum Akt der Ersthilfe einher, welche die Öffentlichkeit in großer Breite befähigt, sich selbst aktiv für das Wohl anderer einzusetzen. Demgegenüber werde in Ländern, in deren Bevölkerung diese Selbstverständlichkeit durch fehlende erlernte Kompetenzen weithin geschwächt sei, ein großes Hemmnis der Einzelnen zur Ersthilfe und aktiven Lebensrettung befördert.

Vor diesem Hintergrund sollte gerade eine moderne Großstadt wie Hamburg – schon im Eigeninteresse einer zukünftig verlässlicheren, weil konsequent geschulten Rettungs- und Ersthilfekompetenz ihrer Bürger/-innen – mit bestem Beispiel vorangehen und Erste-Hilfe-Maßnahmen zum verbindlichen regelhaften Bestandteil des Lehrplans sämtlicher allgemeinbildenden Schulformen von der Grundschule bis zur Sekundarstufe II werden lassen.

Eine Forderung, für die sich auch die deutschen Rettungsorganisationen, mit Verweis auf die nachweislichen Erfolge dessen, seit Langem starkmachen.

 

WAS FORDERT DIE LINKE?

Der Senat wird aufgefordert,

  1. ein fachliches Konzept für den regelhaft in allen schulischen Lehrplänen der allgemein bildenden Schulen Hamburgs nach Vorbild der skandinavischen Erste-Hilfe-Unterrichtsinhalte vorzuschlagen und dieses im Fachausschuss für Schule und Berufsbildung bis spätestens 31. Januar 2018 darzulegen und zu diskutieren,
  2. in Frequenz wie inhaltlicher Anpassung der zu vermittelnden theoretischen und praktischen Inhalte von Ersthilfegrundlagen an den Schulen zu gewährleisten, dass diese den Voraussetzungen der Schüler/-innen in den entsprechenden Jahrgangsstufen angemessen sind,
  3. dafür Sorge zu tragen, dass bei dieser Entwicklung wie Umsetzung der regelmäßigen Unterrichtseinheiten ebenfalls Experten/-innen aus Rettungsorganisationen, aus der Lehrer-/-innenschaft sowie aus der Lehrer-/-innenbildung einbezogen werden,
  4. bis spätestens zum Schuljahresstart 2018/2019 die betreffenden neuen regelhaften Unterrichtseinheiten zur Erst- beziehungsweise Nothilfe an sämtlichen allgemeinen Schulen von Jahrgang 1 bis 13 verlässlich zu installieren,
  5. die dafür notwendigen realisierungsnotwendigen Finanzmittel für diese zusätzliche Unterrichtsergänzung sind in Konzeption wie späterer Umsetzung im bestehenden sowie in den zukünftigen Haushaltsbudgets der entsprechenden Aufgabenbereiche und Produktgruppen des Einzelplans 3.1 BSB (Grundschule, Sonderschule, Stadtteilschule wie Gymnasium) zu berücksichtigen,
  6. das Konzept nach dem ersten Jahr seiner Einführung an den Schulen hinsichtlich der Erfolge und weiteren Bedarfe im Fachausschuss für Schule und Berufsbildung erneut vorzustellen.

 

stopp-ttip-ceta-300x158 Das Handelsabkommen der EU mit Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement – CETA) lag seit September 2014 ausverhandelt vor und wurde am 15.02.2017 vom Europaparlament beschlossen. Mit dieser Zustimmung gelten die Teile des Vertrags, für die ausschließlich die Europäische Union alleine zuständig ist, ab April 2017 vorläufig. Damit CETA insgesamt vorläufig in Kraft tritt, muss noch das kanadische Parlament zustimmen. Für die endgültige Inkraftsetzung muss der Handelsvertrag von nationalen und regionalen Parlamenten in den EU-Staaten ratifiziert werden. Da das Parlament in Lettland dem Vertrag bereits zugestimmt hat, wird eine Veränderung des Inhaltes/Textes sehr schwer bis garnicht mehr möglich sein.

Bei CETA geht es im Kern um die Harmonisierung von sogenannten nicht tarifären Handelshemmnissen zwischen den Staaten. Darunter fallen Gesetze, Verordnungen, Umwelt- und Sozialstandards, Gesundheits- und Verbraucherschutzregeln sowie technische Normen. Dieser Angleichungsprozess birgt die Gefahr der Absenkung der jeweiligen Standards, denn die geplanten Regelungen verfolgen das Ziel, das höchste Liberalisierungs- und Investitionsschutzniveau zu erreichen.

Die Liberalisierung im Dienstleistungsbereich folgt in CETA erstmals dem Modell der „Negativliste“, für das Konzern-Lobbygruppen jahrelang mobil gemacht hatten. Diese Negativliste bedeutet, dass grundsätzlich alle Dienstleistungen liberalisiert, also Regeln, die den Wettbewerb beschränken, abgebaut werden müssen, wenn sie nicht explizit ausgenommen werden. Diese Ausnahmen sind allerdings mangelhaft. So gilt zum Beispiel kein einziger der Vorbehalte zum Schutz der Daseinsvorsorge, die in CETA enthalten sind, für die Konzernklagerechte.

Auch öffentliche Dienstleistungen in den Bereichen Bildung, Soziales oder Kultur sind potenziell davon betroffen. Der Deutsche Kulturrat befürchtet eine Einschränkung der kulturellen Vielfalt durch die mangelnde Wettbewerbsfähigkeit nicht englischsprachiger Kulturgüter. Private Investoren hätten über eine Niederlassung in Kanada über CETA die Möglichkeit, die Kulturförderung anzugreifen und eine Gleichbehandlung mit öffentlichen Theatern einzuklagen.

CETA berührt Bereiche, in denen Hamburg als Bundesland über eigene Kompetenzen verfügt. Privilegierte Rechte für Unternehmen, Banken und Konzerne durch Investitionsschutzklauseln und Streitschlichtungsverfahren hebeln demokratische Entscheidungen aus. CETA beinhaltet die Möglichkeit von Investor-Staat-Klagen. Konzerne erhalten damit das Recht, die Vertragsstaaten vor einer internationalen Schiedsstelle zu verklagen, wenn durch Gesetze eine „direkte oder indirekte Enteignung“ oder der Verlust von erwarteten Gewinnen droht. Zwar sollen diese Schiedsgerichte gemäß CETA etwas transparenter arbeiten als in bisherigen Abkommen geregelt. Das Grundproblem bleibt jedoch erhalten. In rechtsstaatlichen Gesellschaften wird eine parallele Rechtsstruktur jenseits demokratischer Kontrolle geschaffen. Konzerne können Schadenersatz einklagen, wenn Politik oder Gesetze zum Schutz der Gesundheit, sozialer Rechte oder Umweltschutz ihre Gewinnerwartungen „bedrohen“. Anders als nach deutschem Recht können Staaten durch CETA dazu verurteilt werden, Investoren für entgangene zukünftige Gewinne zu entschädigen. Der Deutsche Richterbund lehnt daher auch die ICS genannten geplanten Schiedsgerichte ab.

Durch CETA werden zudem die Parlamente weiter geschwächt. Noch bevor sich gewählte Parlamente mit Themen beschäftigen, werden diese in einem internationalen Expertengremium erläutert. Das Gremium soll die Harmonisierung und Abstimmung von Regulierungen zwischen den Staaten vorantreiben und Auswirkungen von geplanten Gesetzen auf den Handel zwischen Kanada und der EU bewerten. Damit werden Parlamente weiter geschwächt und Konzerne und Lobbygruppen erhalten noch mehr Einfluss auf Gesetzentwürfe. Auf diese Weise werden weitere Gremien außerhalb demokratischer Kontrolle geschaffen. Sie können Regeln für die Umwelt, den Verbraucherschutz oder Arbeitsstandards verhindern, noch bevor Abgeordnete davon erfahren.

Eine (weitere) Privatisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge gefährdet soziale und ökologische Standards. Mit CETA soll die Auftragsvergabe für öffentliche Güter und Dienstleistungen mit Auftragswerten, die über relativ niedrigen Schwellenwerten liegen, für Bieter aus Kanada offen sein. Transnationale Konzerne mit einer Niederlassung in Kanada , die sich um Aufträge der Freien und Hansestadt Hamburg und ihrer öffentlichen Unternehmen bewerben, können auf Basis des Abkommens gegen die Koppelung der Auftragsvergabe an die Einhaltung von sozialen oder ökologischen Kriterien vorgehen. Aufgrund der sogenannten Stillstands- und Sperrklinken-Klauseln können einmal vorgenommene Deregulierungen, Liberalisierungen und Privatisierungen zudem nicht mehr zurückgenommen werden.

CETA erlaubt es international tätigen US-Konzernen, die Handelsvorteile und die Investoren-Klagerechte aus CETA zu nutzen, weil sie in aller Regel eine kanadische Tochter haben oder diese leicht etablieren können.

Die Forderung nach „Harmonisierung“ sozialer und ökologischer Standards drängt auf eine Angleichung nach unten. Die Geheimhaltung und die Dominanz der Wirtschaftslobby bei den Verhandlungen sprechen dafür, dass genau dies beabsichtigt ist. Insgesamt ist CETA nicht geeignet, Rahmenbedingungen zu schaffen, die einen fairen Welthandel unter Berücksichtigung sozialer und ökologischer Kriterien fördern. Im Gegenteil, die gesellschaftlichen wie auch finanziellen Risiken des Abkommens für Hamburg übersteigen in hohem Maße etwaige wirtschaftliche Vorteile.

Darüber hinaus wird durch einen starken Handelsraum mit Kanada und durch die Hintertür mit den USA, in dem durch CETA die Produktionskosten zu Ungunsten der Arbeitnehmer_innen weiter sinken, die asymmetrische Weltwirtschaft weiter zu Ungunsten der Staaten in Afrika und dem Mittleren Osten verschoben – die so noch stärker als bisher daran gehindert werden, funktionierende Volkswirtschaften aufzubauen. Das führt zwangsläufig in eine sich immer weiter zuspitzende Krise, die in Kriegen und weltweiten Fluchtbewegungen münden kann.

In einer Zeit von Klimawandel, Krieg, einer wachsenden Kluft zwischen Arm und Reich und einem sich vielerorts verschärfendem Rechtsrucks ist es schlicht zynisch, CETA als „Signal der Solidarität“ zu werten. Der Vertrag ist keine Blaupause für ein modernes Freihandelsabkommen, wie oft behauptet wird, sondern birgt vielmehr das Potenzial, genau die gesellschaftlichen Probleme zu verschärfen, die die menschenverachtende Politik von Trump, AfD & Co. hervorbringen: die soziale Ungleichheit, die soziale und politische Exklusion weiter Teile der Bevölkerung und die Krise der Demokratie im Kontext neoliberaler Alternativlosigkeit.

Stattdessen braucht es einen Paradigmenwechsel hin zu einer demokratischen Handelspolitik im Interesse von Mensch und Umwelt.

Der Senat wird aufgefordert,

1. daraufhin zu wirken, dass der Bundesrat vor den Bundestagswahlen 2017 über die Ratifizierung von CETA entscheidet

2. die Hamburger Öffentlichkeit vor den Bundestagswahlen eindeutig darüber zu informieren, wie sich der Senat bei einer Abstimmung im Bundesrat verhalten wird

3. im Bundesrat der Ratifizierung von CETA nicht zuzustimmen lariposte-flickr-e1493481109835-300x212 Der am 7./8. Juli in Hamburg stattfindende G20-Gipfel soll ein »Festival der Demokratie« werden, so der Hamburger Innensenator Andy Grote laut Medienberichten. Justizsenator Till Steffen hatte lauf WELT bereits zuvor klargestellt, es „werde selbstverständlich möglich sein, »während des Gipfels sehr sichtbar zu demonstrieren und sehr sichtbar auch abweichende Meinungen, Kritik und Ähnliches zu äußern«. Und das werde »auch im Hinblick auf große Demonstrationen« und »auch an einem zentralen Ort in dieser Stadt möglich sein«. In Deutschland gelte Versammlungsfreiheit, und auch das werde wie der Gipfel stattfinden.“

Zu jedem mehrtägigen Festival gehört eine Festivalwiese, auf der die Besucher des Festivals nächtigen können. Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit muss bei mehrtägigen Veranstaltungen auch die Möglichkeit der sich Versammelnden einschließen, übernachten zu können, um so ihr Grundrecht überhaupt wahrnehmen zu können.

Die Hansestadt Hamburg erwartet zum G20-Gipfel zehntausende Gäste: Die Vertreter_innen der G20-Staaten sowie weiterer am Gipfel teilnehmender Länder; Vertreter_innen von NGO´s, die den Gipfel begleiten; Vertreter_innen der Presse, die über den Gipfel berichten; und viele Demonstrant-innen, die zu diesem »Festival der Demokratie« ihren Protest auf die Straße tragen wollen. Auch sie sollen sich von der Hansestadt Hamburg willkommen geheißen fühlen.

Zahleiche Proteste sind angekündigt, zu denen zehntausende Teilnehmer_innen erwartet werden, darunter die Aktion »Protestwelle« am 2. Juli, der alternative Gipfel für globale Solidarität am 5./6. Juli, sowie die Demonstrationen »Grenzenlose Solidarität statt G20« und »Hamburg zeigt Haltung« am 8. Juli.

Wo sollen all diese Menschen während der Gipfeltage in Hamburg übernachten? Bereits im April wurde in den Medien berichtet, dass Hotelzimmer in Hamburg während des Gipfels kaum noch zu finden sind – und wenn, dann mit immensen Aufpreisen.

Es ist völlig illusorisch, dass die voraussichtlich zehntausenden Demonstrant_innen, die zum G20 nach Hamburg anreisen, in Hotels unterkommen können.

Daher steht der Senat in der demokratischen Pflicht, geeignete Flächen für Camps zur Verfügung zu stellen, um so den Protestierenden die Wahrnehmung ihres Grundrechtes auf Demonstrationsfreiheit auch praktisch zu ermöglichen.

Die Bürgerschaft möge daher beschließen: 

Der Senat wird aufgefordert, für die Zeit vom 2. bis zum 9. Juli geeignete Flächen für Camps für die Menschen, die ihre kritische Haltung zum G 20-Gipfel demokratisch zum Ausdruck bringen wollen, zur Verfügung zu stellen.Fotos: Fraktion DIE LINKE / DLG Images/Flickr (CC BY 2.0)