KOST für alle! Koordinierung der Baustellen auch für den Radverkehr

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache  20/11441
20. Wahlperiode  08.04.14

Antrag
der Abgeordneten Heike Sudmann, Tim Golke, Kersten Artus, Norbert Hackbusch, Dora Heyenn, Cansu Özdemir, Christiane Schneider und Mehmet Yildiz (DIE LINKE) 

Betr.:  KOST für alle! Koordinierung der Baustellen auch für den Radverkehr 

Bei der Planung von Baustellen im öffentlichen Straßenraum werden die Verkehrsbelange von Radfahrern/-innen immer noch zu wenig berücksichtigt. Beispiele für fachlich unzureichende oder gänzlich fehlende Verkehrsführungen für den Radverkehr finden sich an Hauptverkehrsstraßen genauso wie an Bezirksstraßen. In der Folge müssen sich Radfahrende mehr oder weniger legal und mehr oder weniger sicher irgendwie an den Baustellen durchwursteln. Aus der letzten Zeit sei hier exemplarisch die Situation an drei Verkehrsbaustellen beschrieben. 

Großbaustelle Heidenkampsweg zwischen Anckelmannsplatz und Amsinckstraße:
Der benutzungspflichtige Radweg ist nicht mehr zugänglich. Eine Verkehrsregelung für den Radverkehr gibt es nicht. Radfahrer/-innen trauen sich nicht in den Mischverkehr, weil dort mit erhöhten Aggressionen ungeduldiger Kraftfahrer/-innen zu rechnen ist, sondern fahren lieber unerlaubt auf dem engen Gehweg.

Sperrung in der Schanzenstraße zwischen Ludwigstraße und Bartelsstraße: 
Eine Verkehrsregelung für den Radverkehr gibt es nicht. Die gesperrte Fahrbahn kann theoretisch auf den alten engen Hochbord-Radwegen umfahren werden. Da diese aber größtenteils von der Baustellenabsperrung belegt sind, bleibt nur das nicht erlaubte Befahren des Gehwegs.

Sperrung im Weidenstieg/Fahrradroute 2:
Die auf zwei Jahre angelegte Baustelle darf lediglich auf der Nordseite auf dem Gehweg unter mäßigen Bedingungen (für eine Fahrradroute eng, matschig, gefährliche Längskante an den Gehwegplatten) umfahren werden. Der Radverkehr von und nach Süden (Eschenstieg) wurde nicht erlaubt.

Da Baustellen erfahrungsgemäß die ihnen in der Planungsphase zugestandenen Flächen komplett in Anspruch nehmen, sind spätere Nachbesserungen, wenn sich die Beschwerden von Radfahrern/-innen gehäuft haben, kaum sinnvoll möglich. Die BWVI unterhält eigens eine Koordinierungsstelle (KOST), die darauf hinwirkt, die Beeinträchtigungen an Hauptverkehrsstraßen (und Bundesautobahnen) so gering wie möglich zu halten. Obwohl die KOST keine eigenen originären Zuständigkeiten  besitzt, gelingt ihr diese anspruchsvolle Aufgabe allein durch das Führen von Gesprächen, durch die alle an den Verkehrsbaustellen planend oder ausführend beteiligten Stellen besser koordiniert werden. Darüber hinaus informiert die KOST im Internet über Art und Umfang von Verkehrsbaustellen, damit sich Kraftfahrer/-innen rechtzeitig auf die unvermeidbaren Behinderungen einstellen können.

Diese positive Arbeit der KOST soll sich zukünftig nicht mehr nur auf den Kraftverkehr beziehen, sondern gleichermaßen den Radverkehr mit einschließen.
Die bessere Behandlung des Radverkehrs an Baustellen auf Hauptverkehrsstraßen dürfte sich als Vorbild mittelfristig auch positiv auf die fachliche Qualität der Planung von Verkehrsbaustellen in Bezirksstraßen auswirken.
Die Bürgerschaft möge daher beschließen:
Der Senat wird ersucht: 
1.  Die Koordinierungsstelle (KOST) bei der BWVI berücksichtigt zukünftig bei ihren Aktivitäten gleichermaßen die Verkehrsbedürfnisse des Radverkehrs mit dem Ziel, die Beeinträchtigungen durch Verkehrsbaustellen auch für Radfahrende so gering wie möglich zu halten.
2.  Sechs Monate nach  Einbeziehen des Radverkehrs in die  Arbeit der KOST wird der Bürgerschaft in geeigneter Form berichtet, welche Erfahrungen gemacht und welche Veränderungen erreicht werden konnten.

————————————————————

Beschluss: Ablehnung; am 07.05.2014 mehrheitlich mit den Stimmen der SPD und CDU gegen die Stimmen der GRÜNEN und LINKEN bei Enthaltung der FDP