Kleine Anfrage: G20 (II) – Vorbereitung der Gipfel-Sicherung

Drucksache 21/8093

Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider vom 22.02.17 und Antwort des Senats

Der OSZE-Gipfel im Dezember hat nur einen kleinen Vorgeschmack gege- ben auf das, was Hamburg mit dem G20-Gipfel bevorsteht, der am 7. und 8. Juli 2017 in der Innenstadt durchgeführt werden soll. Es besteht kaum ein Zweifel, dass das die teuersten Tage werden, die Hamburg je erlebt hat. Das betrifft nicht nur die Kosten, die allein für die Sicherung des G20-Gipfels und der Delegationen mit über 6.500 erwarteten Delegierten, darunter politisch höchst umstrittene Staats- und Regierungschefs, zu erwarten sind und die im Wesentlichen von den Hamburger Bürgern/-innen zu zahlen sein dürften. Zu befürchten sind nach den Erfahrungen anderer Gipfel, zum Beispiel des G8- Gipfels in Heiligendamm oder des G8-/G20-Gipfels in Toronto 2010, erhebli- che Beeinträchtigungen des Alltags, eskalierende Auseinandersetzungen, ein großer Schub der inneren Aufrüstung und nicht zuletzt gravierende Einschränkungen von Grund- und Bürgerrechten.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Die Polizei Hamburg wird im Zusammenwirken mit anderen Sicherheitsbehörden die Sicherheit der Menschen in Hamburg, der Gipfelteilnehmer, der Veranstaltung wie auch der Teilnehmer von Versammlungen während des G20-Gipfeltreffens in Hamburg gewährleisten. Die Sicherheitsmaßnahmen bei diesem Gipfeltreffen werden neben den zum Schutz von Staatsgästen standardmäßig zu treffenden Maßnahmen vor allem davon bestimmt, welche Versammlungen und Aktionen im näheren und weiteren Umfeld der Veranstaltung stattfinden. Die Polizei Hamburg wird ihre Ma nahmen so treffen, dass die erforderliche Sicherheit für alle Beteiligten gewährleistet ist, zugleich jedoch die Einschränkungen auf das dafür unabdingbar notwendige Maß beschränkt werden. Sie wird hierbei mit den Sicherheitsbehörden des Bundes zusammenarbeiten. Die Gesamteinsatzführung liegt, wie bei dem OSZE-Ministerratstreffen, bei der Polizei Hamburg. Eine dauerhafte Veränderung der Einsatzausstattung der Sicherheitsbehörden sowie der Sicherheitsausstattung in Hamburg generell ist mit dem G20-Gipfel nicht verbunden. Im Jahr 2016 eingeleitete Maßnahmen zur Ausstattung der Polizei und der Feuerwehr sind den grundsätzlich veränderten Sicherheitsanforderungen und den damit verbundenen Schutzanforderungen von Einsatzkräften und Bevölkerung zugeordnet und keine Folge der Sicherheitsmaßnahmen zum G20- Gipfel.

Die Kosten für die Sicherheitsmaßnahmen des G20-Gipfeltreffens sind, soweit sie den Hamburger Sicherheitsbehörden zuzuordnen sind, zum derzeitigen Zeitpunkt aufgrund der noch erfolgenden Einsatzplanungs- und Vorbereitungsmaßnahmen nicht zu benennen. Sie werden wesentlich durch den Umfang der zu treffenden Sicherheitsmaßnahmen – aus den verschiedensten Anlässen, siehe vorstehende Ausführungen – bestimmt. Inwieweit und welche Kosten hierbei von den Hamburger Sicherheitsbehörden zu tragen sind, ist aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Gespräche Ham- burgs mit dem Bund derzeit nicht zu benennen.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

1. Welche Behörden entwickeln Sicherheitskonzepte für den Einsatz beim G20-Gipfel? Inwiefern werden diese Konzepte mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundespresseamt abgestimmt?

Es werden sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene im Rahmen der Zuständig- keiten Sicherheitskonzepte entwickelt und mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundeskanzleramt in regelmäßigen Besprechungen abgestimmt.

2. Welche Arbeitsgruppen unter welcher Leitung und mit welcher Aufgabenstellung hat die Polizei Hamburg anlässlich des G20-Gipfels eingerichtet?

Die Polizei Hamburg hat einen Vorbereitungsstab OSZE/G20 eingerichtet.

3. Wo wird der G20-Einsatz auf Bundesebene behandelt (zum Beispiel in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit dem Bundesinnenministerium, in der Innenministerkonferenz oder dem Unterausschuss Führung, Einsatz und Kriminalitätsbekämpfung)?

Das G20-Gipfeltreffen wird in den mit der Inneren Sicherheit befassten Gremien erörtert und bearbeitet, wie beispielsweise der Ständigen Konferenz der Innenminister und Senatoren der Länder sowie den zuständigen Facharbeitskreisen und Unterausschüssen.

4. Inwiefern wurden oder werden für den G20 bei Bundes- und Landesbehörden ähnlich wie beim OSZE-Gipfel „Besondere Aufbauorganisationen“ (BAO) beziehungsweise vergleichbare Strukturen eingerichtet? Welche Ziele werden dort im Einzelnen verfolgt?

Die Polizei hat mit dem Ziel der Bewältigung des G20-Gipfeltreffens eine Besondere Aufbauorganisation (BAO) eingerichtet. Das Bundeskriminalamt (BKA) und die Bun- despolizei (BPOL) werden absehbar – wie bereits beim OSZE-Einsatz – eigene BAO entwickeln.

5. Welche Aufgaben zur Sicherung des Gipfeltreffens obliegen der Lan- despolizei und welche dem Bundesinnenministerium und damit dem Bundeskriminalamt oder der Bundespolizei? Inwiefern sind diese Bun- desbehörden auch allein für die Sicherung bestimmter Örtlichkeiten in Hamburg zuständig?

Die Aufgaben zur Sicherung von Gipfeltreffen dieser Art unterliegen den bundes- und landesrechtlichen Regelungen. Im Übrigen betrifft die Frage die Einsatztaktik der Poli- zei, zu der aus grundsätzlichen Erwägungen keine Angaben gemacht werden.

6. Über welche eigenen Lagezentren (auch Flugeinsatzzentrale, maritime Lagezentren oder internationales Verbindungsbeamtenzentrum) verfü- gen die Hamburger Polizei, das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei oder auch die Bundeswehr für den G20-Einsatz?

Die Polizei Hamburg verfügt über ein Lagezentrum. Der Einsatz wird durch den Füh- rungsstab der Hamburger Polizei geführt. Die Flugeinsatzzentrale (FEZ) ist Teil des Einsatzabschnitts (EA) Luft in der BAO der Hamburger Polizei. Diese ist zuständig für die Überwachung des Luftraumes, um im Rahmen des Einsatzes auf entsprechende Ereignisse zeitgerecht reagieren zu können. Über Lagezentren der am Einsatz betei- ligten Bundesbehörden liegen dem Senat keine Kenntnisse vor.

7. Wie viele Beamte/-innen sind nach gegenwärtigem Stand eingeplant?

a) der Hamburger Polizei,

b) der Polizeien anderer Bundesländer,

c) des Bundeskriminalamtes

d) der Bundespolizei

Es werden neben der Polizei Hamburg mehrere Polizeien der Länder sowie die Bun- despolizei und das Bundeskriminalamt eingesetzt. Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen. Der Kräfteumfang kann noch nicht belastbar beziffert werden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

8. Inwiefern und mit welchem Ergebnis wurde der Einsatz bereits im „Ge- meinsamen Terrorismusabwehrzentrum“ in Berlin-Treptow erörtert?

Eine formale Befassung hat bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht stattgefunden.

9. Welche Amtshilfe wurde seitens welcher Hamburger Behörden bei der Bundeswehr bislang beantragt und bewilligt? Bitte detailliert darstellen.

Es wurden bisher zwei Amtshilfeanträge gestellt und bewilligt. Die Anträge beinhalten die Unterbringung von Fahrzeugen und Personal auf einer Liegenschaft der Bundeswehr sowie die Anforderung von technischer Unterstützung (Bereitstellung von Strom- erzeugern) durch die Bundeswehr in Hamburg.

10. Inwiefern sind für den G20-Gipfel Allgemeinverfügungen in Vorbereitung oder beabsichtigt, die unter anderem das Versammlungsrecht ein- schränken? Bitte detailliert darstellen?

Der Erlass einer Allgemeinverfügung im Sinne der Fragestellung befindet sich momentan in der Prüfung. Diese Prüfung ist derzeit noch nicht abgeschlossen.

Im Übrigen werden im Einzelfall alle versammlungsrechtlichen Möglichkeiten geprüft, um einen Ausgleich zwischen der Gewährleistung der Sicherheit der Veranstaltung und ihrer Teilnehmer sowie der Wahrung des Grundrechts gemäß Artikel 8 GG herzustellen. Die Bewertung und der Umgang mit bislang vorliegenden versammlungsrechtlichen Anmeldungen sind noch nicht abgeschlossen.

11. Welche Sicherheitszonen rund um die Messehallen sind derzeit geplant? Bitte darstellen sowie die Straßen, die in die geplanten Sicherheitszonen fallen, aufführen.

Die Einrichtung der Sicherheitsbereiche befindet sich in der Planung und ist noch nicht abgeschlossen.