Kleine Anfrage: G20 (III) – Länderübergreifende Kooperationen der Sicherheitsbehörden

Drucksache 21/8094

Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider vom 22.02.17 und Antwort des Senats

Der OSZE-Gipfel im Dezember hat nur einen kleinen Vorgeschmack gege- ben auf das, was Hamburg mit dem G20-Gipfel bevorsteht, der am 7. und 8. Juli 2017 in der Innenstadt durchgeführt werden soll. Es besteht kaum ein Zweifel, dass das die teuersten Tage werden, die Hamburg je erlebt hat. Das betrifft nicht nur die Kosten, die allein für die Sicherung des G20-Gipfels und der Delegationen mit über 6.500 erwarteten Delegierten, darunter politisch höchst umstrittene Staats- und Regierungschefs, zu erwarten sind und die im Wesentlichen von den Hamburger Bürger/-innen zu zahlen sein dürften. Zu befürchten sind nach den Erfahrungen anderer Gipfel, zum Beispiel des G8- Gipfels in Heiligendamm oder des G8-/G20-Gipfels in Toronto 2010, erhebliche Beeinträchtigungen des Alltags, eskalierende Auseinandersetzungen, ein großer Schub der inneren Aufrüstung und nicht zuletzt gravierende Einschränkungen von Grund- und Bürgerrechten.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Die Polizei Hamburg wird im Zusammenwirken mit anderen Sicherheitsbehörden die Sicherheit der Menschen in Hamburg, der Gipfelteilnehmer, der Veranstaltung wie auch der Teilnehmer von Versammlungen während des G20-Gipfeltreffens in Hamburg gewährleisten. Die Sicherheitsmaßnahmen bei diesem Gipfeltreffen werden neben den zum Schutz von Staatsgästen standardmäßig zu treffenden Maßnahmen vor allem davon bestimmt, welche Versammlungen und Aktionen im näheren und weiteren Umfeld der Veranstaltung stattfinden. Die Polizei Hamburg wird ihre Maß- nahmen so treffen, dass die erforderliche Sicherheit für alle Beteiligten gewährleistet ist, zugleich jedoch die Einschränkungen auf das dafür unabdingbar notwendige Maß beschränkt werden. Sie wird hierbei mit den Sicherheitsbehörden des Bundes zusammenarbeiten. Die Gesamteinsatzführung liegt, wie bei dem OSZE-Ministerratstreffen, bei der Polizei Hamburg. Eine dauerhafte Veränderung der Einsatzausstattung der Sicherheitsbehörden sowie der Sicherheitsausstattung in Hamburg generell ist mit dem G20-Gipfel nicht verbunden. Im Jahr 2016 eingeleitete Maßnahmen zur Ausstattung der Polizei und der Feuerwehr sind den grundsätzlich veränderten Sicherheitsanforderungen und den damit verbundenen Schutzanforderungen von Ein- satzkräften und Bevölkerung zugeordnet und kein Ausfluss der Sicherheitsmaßnahmen zum G20-Gipfel.

Die Kosten für die Sicherheitsmaßnahmen des G20-Gipfeltreffens sind, soweit sie den Hamburger Sicherheitsbehörden zuzuordnen sind, zum derzeitigen Zeitpunkt aufgrund der noch erfolgenden Einsatzplanungs- und Vorbereitungsmaßnahmen nicht zu benennen. Sie werden wesentlich durch den Umfang der zu treffenden Sicherheitsmaßnahmen – aus den verschiedensten Anlässen –, siehe vorstehende Ausführungen, bestimmt. Inwieweit und welche Kosten hierbei von den Hamburger Sicherheitsbehörden zu tragen sind, ist aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Gespräche Hamburgs mit dem Bund derzeit nicht zu benennen.

Im Rahmen der Vorbereitung der polizeilichen Einsätze rund um das OSZE-Ministerratstreffen und den G20-Gipfel in Hamburg hat der mit der Planung des Sicherheits- konzeptes für beide Einsätze beauftragte Vorbereitungsstab der Hamburger Polizei Informationsgespräche mit Polizeiführern der Länderpolizeien aus Berlin und Bayern geführt. Darüber hinaus nahmen Mitglieder des Vorbereitungsstabes am Einsatz der Polizei Niedersachsen anlässlich des Besuches der Hannover Messe durch den amerikanischen Präsidenten Obama teil. Gleiches galt für den Einsatz der Berliner Polizei anlässlich des Abschiedsbesuches von Präsident Obama bei Bundeskanzlerin Frau Dr. Merkel.

Der Einsatz ausländischer Sicherheitskräfte, deren Betreuung und in diesem Zusammenhang stattfindende Informationsaustausche sowie Erteilungen von Waffentrageerlaubnissen und entsprechende Ausrüstung dieser Sicherheitskräfte liegen nicht in der Zuständigkeit der Hamburger Polizei. Zuständig ist das Bundesministerium des Inne- ren, das nicht der parlamentarischen Kontrolle der Länder unterliegt. Aussagen hierzu können dementsprechend nicht gemacht werden.

Dieses vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

  1. Mit welchen polizeilichen Planungschefs von Sicherheitsinfrastrukturen früherer Gipfeltreffen haben sich Hamburger Behörden zur Vorbereitung des G20 in Hamburg beraten?
  2. Welche ausländischen Delegationsführer, die am G20-Gipfel teilnehmen, werden nach gegenwärtigem Stand durch eigene bewaffnete Sicher- heitskräfte begleitet?
  3. Welche Treffen mit ausländischen Sicherheitskräften, die für die Sicher- heit ihrer jeweiligen Delegationen zuständig sind, haben bereits stattge- funden? Wer nahm daran teil?
  4. Wie viele Waffentrageerlaubnisse für ausländische Sicherheitskräfte wurden bislang beantragt?

Siehe Vorbemerkung.

  1. Welche Gefahrenprognosen ausländischer Polizei- oder Geheimdienst- behörden liegen der Hamburger Polizei bereits vor? Welche Schlussfol- gerungen zieht der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde dar- aus?
  2. Sind zwischen Polizeien der Teilnehmerstaaten oder auch anderer Staa- ten und Hamburger Behörden bereits Absprachen über ausländische verdeckt ermittelnde Polizeibeamte/-innen während des Gipfels getroffen worden?Wenn ja, mit Polizeien welcher Staaten?

Die Fragestellungen betreffen die Einsatztaktik der Polizei, zu der aus grundsätzlichen Erwägungen keine Angaben gemacht werden.