Kleine Anfrage: Beauftragung externer Anwälte/-innen durch die Freie und Hansestadt Hamburg

Nach Berichten hat die Freie und Hansestadt Hamburg zur Betreuung gerichtlicher Verfahren nach Ingewahrsamnahmen im Rahmen der Proteste gegen den G20-Gipfel einen Anwalt beauftragt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

  1. Welche gerichtliche Verfahren sind aktuell beziehungsweise waren im Nachgang zu dem G20-Gipfel in Hamburg anhängig und wie ist der jeweilige Verfahrensstand beziehungsweise Verfahrensausgang?
  2. Für welche dieser oder absehbarer Verfahren in dem Zusammenhang hat die Freie und Hansestadt Hamburg Anwälte/-innen als Rechtsbei-stand beauftragt?

Beim Justiziariat der Polizei Hamburg sind derzeit insgesamt 52 gerichtliche Verfahren mit G20-Bezug anhängig. 17 davon betreffen verwaltungsgerichtliche Fortsetzungs- feststellungsklagen, überwiegend zu Aufenthaltsverboten und Ingewahrsamnahmen; 35 Fortsetzungsfeststellungbeschwerden beim Landgericht Hamburg; hier wurde die Fortdauer der Ingewahrsamnahme vom Amtsgericht Hamburg durch Beschluss angeordnet. Sämtliche Verfahren mit G20-Bezug sind noch nicht abgeschlossen.

Für 16 Fortsetzungsfeststellungsklagen oder Fortsetzungsfeststellungsbeschwerden ist ein externer Rechtsbeistand beauftragt worden.

3. Welche Kosten werden dadurch schätzweise entstehen beziehungswei- se sind bereits entstanden?

Die Kosten hängen von den jeweiligen Verfahrensausgängen ab; diese lassen sich nicht prognostizieren.

  1. Inwiefern ist es üblich, zur Betreuung von Gerichtsverfahren, in denen die Freie und Hansestadt Hamburg Partei ist, externe Anwälte/-innen zu bestellen?
  2. Warum hat sich die Freie und Hansestadt Hamburg zur Beratung bezie- hungsweise Prozessführung in diesen Fällen nicht eines entsprechend qualifizierten Beamten/einer entsprechend qualifizierten Beamtin oder eines/einer Angestellten bedient?
  3. In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2016 und 2017 entsprechend externer Rechtsbeistand beauftragt? Sollte die Frage in der für eine Schriftliche Kleine Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu beantworten sein, bitte die Zahlen für 2017 darstellen.
  1. Nach welchen Kriterien, Vorgaben und Rechtsgrundlagen trifft welche Stelle die Entscheidung darüber, ob anwaltlicher Beistand notwendig und vor dem Hintergrund des Kostenschonungsgebotes erforderlich ist?
  2. In welchem Verfahren, von welcher Stelle, nach welcher Rechtsgrundla- ge und nach welchen Kriterien und sonstigen Vorgaben werden in sol- chen Fällen konkrete Anwälte/-innen ausgewählt und beauftragt (bei- spielsweise durch Ausschreibung, durch Vergabe im Rotationsprinzip innerhalb eines Pools et cetera)?

In Verfahren vor den Landesarbeits-, Land- und Oberlandesgerichten sowie dem Bundesgerichtshof ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin gesetzlich vorgeschrieben, sogenannter Anwaltszwang. Zur generellen Praxis der Vergabe von Aufträgen an externe Rechtsbeistände siehe Drs. 18/526, 18/714, 19/3038 und 19/6592. Zu den dabei zu berücksichtigenden vergaberechtlichen Anforderungen und der Anzahl von Fällen der Beauftragung von externen Rechtsbeiständen zur Prozessvertretung bis zum 24.1.2017 siehe Drs. 21/7555.

Im Übrigen ergibt sich die Anzahl der extern beauftragten Prozessvertretungen wie folgt (Stand: 8.11.2017):

Auftraggeber

Anzahl

Personalamt ZPD

0 2

Bezirksamt Hamburg Mitte

6

Bezirksamt Altona

6

Bezirksamt Eimsbüttel

3

Bezirksamt Hamburg-Nord

2

Bezirksamt Wandsbek

9

Bezirksamt Bergedorf

1

Bezirksamt Harburg

5

Justizbehörde

12

Behörde für Schule und Berufsbildung

4

Senatskanzlei

0

Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung

Universität Hamburg (UHH)
Technische Universität Hamburg (TUHH) HafenCity Universität Hamburg (HCU) Hochschule für bildende Künste (HFBK)

3

213 2
1
1

Kulturbehörde

2

Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und In- tegration

3

Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation

5

Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz

2

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

0

Behörde für Umwelt und Energie

1

Behörde für Inneres und Sport

39

Finanzbehörde

73

9. Nach Berichten ist in Beschwerdeverfahren gegen Ingewahrsamnahmen im Rahmen der G20-Proteste seitens der Freien und Hansestadt Ham- burg ein Anwalt beauftragt worden, der ausweislich seiner Homepage als Notar sowie anwaltlich in den Bereichen des Arbeits- und Gesell- schaftsrechts tätig ist.

a. Trifft dies nach Kenntnis des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde zu?

b. Inwiefern ist diese Beauftragung mit den in Fragen 7. und 8. erfrag- ten den Kriterien und Vorgaben vereinbar?

Ja. Im Übrigen liegen die in Drs. 18/526 beschriebenen Kriterien für die Vergabe von Aufträgen an externe Rechtsbeistände vor.