Gängeviertel: Gerichtsurteil ist eine Aufforderung an die Stadt sich endlich zu entscheiden

In der Frage um die Zukunft des Gängeviertels bröckelt die Fassade: Nach wie vor spielen die Verantwortlichen auf Zeit. Seit gut zwei Wochen heißt es die Stadt verhandle intensiv mit dem Investor Hanzevast über die Rückabwickelung des Kaufvertrages.

Einig geworden ist man sich seither nicht. Angeblich könne man sich bisher nicht auf einen Preis einigen. Stattdessen tanzt Hanzevast Hamburg in der Öffentlichkeit weiter auf der Nase herum, erscheint nicht zum Runden Tisch und hat nun auch noch in wesentlichen Punkten das Hanseatische Oberlandesgerichts auf seiner Seite.

Durch das gestern gefällte Urteil wird Hamburg verboten Nutzungsverträge mit den Künstlern abzuschließen oder ihnen die Nutzung der Flächen im Gängeviertel zu gestatten. Allerdings, so das Gericht, sei es nicht möglich der Stadt zu verbieten die Nutzung der Grundstücke zu dulden, sofern sie durch ihr Verhalten nicht die „Besetzung der Grundstücke durch unberechtigte Dritte“ fördere. Die Stadt muss also nicht „alles Erdenkliche unternehmen“, um das Gängeviertel räumen zu lassen.

Dazu erklärt Norbert Hackbusch, kulturpolitischer Sprecher:
„Anstatt sich jetzt weiter hinter verschlossenen Türen zurückzulehnen, sollte der Senat das als Aufforderung zum Handeln verstehen. Ansonsten ist der Glaubwürdigkeitsverlust der Stadt vorprogrammiert, wenn sie nicht endlich eine klare und transparente Entscheidung über die Zukunft des historischen Gängeviertels trifft. Und damit sich die schönen Worte der politisch Verantwortlichen – über die Trendwende, die Wertschätzung der Künstler und den Denkmalschutz – im nachhinein doch nicht wieder als leeres Gerede entpuppen sollen, muss der Vertrag mit Hanzevast aufgelöst, die Gebäude winterfest gemacht und das Nutzungskonzept der Gängeviertel-Initiative zur Grundlage der weiteren Planungen gemacht werden.“