Innensenator verbietet „Abstand statt Notstand“-Kundgebung

77A61633-FF6E-40FE-AC5F-B4EF508C0424-300x225 von Christiane Schneider

Unter der Forderung „Abstand statt Notstand“ versammelten sich am 16. April um 18:00 Uhr rund 35 Jurist_innen auf dem Rathausmarkt zu einer Kundgebung. Die Versammlungsbehörde hatte die Versammlung untersagt, obwohl das Konzept ausdrücklich alle Kontakteinschränkungen im öffentlichen Raum berücksichtigte. Das Verwaltungsgericht hob das Verbot am Donnerstagmorgen jedoch auf und zog die Einschränkungen der Versammlungsfreiheit in Zweifel: „Die genannten Regelungen der HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO sind mit hoher Wahrscheinlichkeit mit den verfassungsrechtlich gebotenen Anforderungen an eine Beschränkung des Grundrechts unvereinbar und können daher keine taugliche Grundlage dafür bieten, den Antragstellern den geltend gemachten Anspruch abzustreiten.“

Unmittelbar vor Beginn der Kundgebung jedoch, um 17:55 Uhr (!), erreichte den Versammlungsleiter ein Fax des Oberverwaltungsgerichts, das das Verbot bestätigte. Die Versammlungsbehörde, die noch morgens im Verwaltungsgerichtsverfahren ausdrücklich kein Problem in der Bannmeile rund um das Rathaus gesehen hatte, hatte in ihrer Beschwerde gegen den VG-Beschluss nun eben diese Bannmeile angeführt, obwohl weder die Bürgerschaft noch ein Ausschuss tagten und damit ein Anspruch auf Zulassung der Versammlung bestand.

Das OVG folgte der Argumentation der Polizei. Es kassierte den Beschluss des Verwaltungsgerichts und machte an genau dem Tag, an dem das Bundesverfassungsgericht erstmals in Corona-Zeiten zugunsten der Versammlungsfreiheit entschieden hatte, deutlich, wie schwer sich die Justiz gegenwärtig mit der Wahrung ihrer Unabhängigkeit tut.

Die Versammlungsleiter lösten die Versammlung nach wenigen Minuten auf. Zu dem Zeitpunkt, als sich auch die letzten Versammlungsteilnehmer_innen nach einigen Diskussionen vom Kundgebungsort entfernten, trafen zur Verstärkung herbeigerufene Polizeikräfte ein, die ihnen nacheilten und ihre Personalien feststellten, teilweise Platzverbote aussprachen und Strafanzeigen ankündigten. Anders als die Versammlungsteilnehmer_innen wahrten die Polizeikräfte weder den Sicherheitsabstand – auch untereinander nicht – noch trugen sie Mundschutz.

770E7B40-84B3-4543-91A4-EEFC228BD45D-300x225 Kürzlich erst hatte Innensenator Grote einen respektvolleren Umgang mit dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit angekündigt. Davon ist bisher nichts zu sehen. Der Umgang der Hamburger Polizeiführung mit verantwortlich handelnden Demonstrierenden lässt befürchten, dass sie die Corona-Krise nutzt, um lästigen politischen Protest zu unterdrücken.