Jobcenter: Flüchtlinge in ersten Arbeitsmarkt bringen, nicht verwalten!

Die Integration von Geflüchteten in den ersten Arbeitsmarkt kommt nur schleppend voran – das zeigt eine Schriftliche Kleine Anfrage (Drs. 21/5464) der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft. Demnach haben seit Juli 2015 erst rund 200 Geflüchtete aus den acht zugangsstärksten nichteuropäischen Asylländern den Absprung aus den Hamburger Jobcentern in den ersten Arbeitsmarkt geschafft, davon 117 Geflüchtete im Jahr 2016. Zu den Drittländern, aus denen die meisten Asylbewerber_innen nach Hamburg kommen, zählen Syrien, Afghanistan, Irak, Iran, Eritrea, Nigeria, Pakistan und Somalia. Rund zwei Prozent, das sind 10.350 Personen, der im Juli 2016 arbeitssuchenden Geflüchteten stammen aus diesen Ländern.

Rund 40 Prozent der erfassten Personen mit einem Fluchthintergrund haben einen Schulabschluss, davon kann jeder Vierte die Fachhochschulreife oder das Abitur vorweisen. Drei Viertel aller Geflüchteten aus den genannten Drittstaaten haben keinen formalen Berufsabschluss – ihr Anteil wirkt jedoch nur durch die bisherige fehlende formale Anerkennung eines Berufsabschlusses hoch. Dabei liegt die Zahl der fehlenden formalen Berufsabschlüsse in den Jobcentern mehr als doppelt so hoch (78,4 %) wie in der Arbeitsagentur (34,3 %) – allerdings sind in den Jobcentern auch fünfmal so viele Flüchtlinge registriert.

Inge Hannemann, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, dazu: „Da die Anerkennung von Berufsabschlüssen sehr aufwendig und bürokratisch ist und zudem stückweise aus eigener Tasche bezahlt werden muss, darf die Quote der fehlenden Berufsabschlüsse nicht überbewertet werden. Statt die Menschen als vermeintlich Ungelernte in Helferberufe zu vermitteln, muss gerade in den Jobcentern der Fokus auf der Anerkennung von Berufsabschlüssen liegen: Ansonsten wäre für viele Geflüchtete der Weg in die Langzeitarbeitslosigkeit vorprogrammiert.“

Um Flüchtlingen den Weg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern, fordert die Fraktion DIE LINKE eine Kostenübernahme bei der Anerkennung von Berufsabschlüssen, den Abbau von Bürokratie im Anerkennungsprozess und ein Ende der pauschalen Vermittlung von Geflüchteten in „Helferberufe“.