Jobcenter: Sparen auf Kosten von Erwerbslosen und MitarbeiterInnen

Die neue Software und das neu eingeführte Vier-Augen-Prinzip in den Hamburgern Jobcentern gehen direkt auf Kosten der Erwerbslosen und der MitarbeiterInnen. Das belegt die Antwort auf die Große Anfrage zu Befristungen, Betreuungszahlen und Maßnahmen in Hamburger Jobcentern (Drs. 21/125) der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft. „Die Antworten überraschen nicht“, erklärt dazu in der heutigen Plenardebatte Inge Hannemann, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion. „Der Betreuungsschlüssel wird nur scheinbar erfüllt. Die vielen Überlastungsanzeigen durch die MitarbeiterInnen und die Forderung von ver.di Hamburg nach mehr Personal sprechen da eine deutliche Sprache. Es ist ein Skandal, dass auf dem Rücken von Erwerbslosen und MitarbeiterInnen in der Leistungsabteilung gespart wird. Hier muss dringend das Personal aufgestockt werden, damit eine fristgerechte Auszahlung des Arbeitslosengeldes II gewährleistet ist.“

Die Große Anfrage ergibt weiterhin, dass zwar befristet Personal aufgestockt wurde, dies aber im Rahmen der Einführung von „ALLEGRO“ und des Vier-Augen-Prinzips. „Beide Verfahren führen zur Verschleppung der routinierten Arbeitsabläufe“, kritisiert Hannemann. „Ein Betreuungsschlüssel, der zum Teil MitarbeiterInnen mitrechnet, die gar nicht im direkten Kundenkontakt stehen, und der darüber hinaus Gruppen von Erwerbslosen einfach ,vergisst‘, die in Maßnahmen oder Ähnlichem sind, ist nicht realistisch. Es ist ein echtes Armutszeugnis für das Jobcenter team.arbeit.hamburg, dass auf Kosten der Förderung von Erwerbslosen gespart wird und erneut Millionen in den Verwaltungsetat fließen. Ziel muss ein Bürokratieabbau zu Gunsten der Erwerbslosen sein.“

Die Fraktion DIE LINKE fordert daher eine realistische Berechnung des Betreuungsschlüssels und weiter, dass Eingliederungsmittel in qualifizierte Maßnahmen mit anerkanntem Abschluss fließen und in Zukunft gesichert ist, dass Erwerbslose ihren Rechtsanspruch auf Arbeitslosengeld II fristgerecht erhalten.