Kein Schutz für die Mieter/-innen der Erichstraße 29 und 35? (II)

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 20/13251
20. Wahlperiode 06.10.14

Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 06.10.14

Die Antwort des Senats auf meine Schriftliche Kleine Anfrage zur Situation der Mieterinnen und Mieter in der Erichstraße 29 und 35 (Drs. 20/12310 vom 8.7.2014) ergab unter anderem, dass der Kaufvertrag für die betreffenden Gebäude – trotz gültiger Sozialer Erhaltungsverordnung – dem Bezirksamt Hamburg-Mitte „nicht zur Prüfung vorgelegen“ hatte. Ursächlich dafür war nach Senatsangaben ein „Büroversehen“, demzufolge der Kaufvertrag beziehungsweise die Verkaufsanzeige vonseiten der Finanzbehörde „entgegen der üblichen Praxis dem zuständigen Bezirksamt Hamburg-Mitte nicht angezeigt“ worden war. Der Kaufvertrag wurde also nicht regelhaft geprüft, wie es das von der Finanzbehörde (Immobilienmanagement 453) am 11. April 2012 vorgelegte „Verfahrensschema‚ Prüfung und Ausübung des Vorkaufsrechts in Gebieten mit Sozialen Erhaltungsverordnungen im Sinne des § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB’“ vorsieht.

Die Finanzbehörde hatte laut Senatsangaben vom 8. Juli 2014 seit der 44. Kalenderwoche des Jahres 2012 (29.10. bis 4.11.2012) Kenntnis von dem geplanten Verkauf. Die Bescheinigung an den Notar des Käufers, dass die Freie und Hansestadt Hamburg das Vorkaufsrecht nicht in Betracht zieht, ist auf den 2. November 2012 datiert. Das heißt, dass frühestens am Montag, den 29. Oktober 2012, der Kaufvertrag (geschlossen am Donnerstag, den 25. Oktober 2012) in der Finanzbehörde eingegangen ist und am Freitag die Bescheinigung ausgestellt wurde. Innerhalb dieser fünf Tage wurde zwar festgestellt, dass der Kaufvertrag in dem Gebiet der Sozialen Erhaltungsverordnung (SozErhVO) St. Pauli liegt und einer Bescheinigung bedarf, das in diesem Fall regelhaft durchzuführende Prüfverfahren wurde jedoch nicht eingeleitet.

Nicht nur dieses, sich für die Mieter/-innen höchst nachteilig auswirkende, „Büroversehen“ wirft die Frage auf, wie ernsthaft eigentlich mit den Anforderungen und Bedingungen der Sozialen Erhaltungs- samt quasi anhängender Umwandlungsverordnung umgegangen wird, beispielsweise in der Erichstraße.

Ich frage den Senat:

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