DIE LINKE in der Bürgerschaft: Kinderschutz sicherstellen!

Für Kinder, die in Obhut genommen werden, gibt es Kinderschutzhäuser und Kindergschutzgruppen. Allerdings sind die Bedingungen dort schlecht: hohe Fluktuation der Mitarbeiter_innen, Einsatz von nicht pädagogisch qualifiziertem Sicherheitspersonal, hohe Verweildauer, zu wenig Bereitschaftspflegestellen sind nur ein paar der gravierenden Probleme. „Auch diese Kinder haben ein Recht auf verlässliche Beziehungen und belastbare Bindungen“, findet unsere familienpolitische Sprecherin Sabine Boeddinghaus. Um Kinderschutz und Kinderrechte sicherzustellen, haben wir in der Bürgerschaftssitzung am Donnerstag, dem 25.04. unter unter Anderem einen Ausbau der Kinderschutzhäuser und präventiver Angebote wie Kinder- und Familienzentren beantragt.

Außerdem haben wir in der Sitzung die Weiterführung des erfolgreiche Klimaschutzprojekt „fifty fifty“ an Hamburger Schulen gefordert. Das Projekt „fifty fifty“ basiert darauf, dass jede teilnehmende Schule 50 Prozent des Betrags behalten darf, der durch Reduktion von Energie, Wasser und Abfall im Laufe eines Jahres eingespart wird. Der Senat hat angekündigt, das Projekt abzuschaffen und durch das Modell „Energie hoch 4“ zu ersetzen. Danach bekommen Schulen, die drei Prozent mehr Energie eingespart haben als im Vorjahr, drei Euro pro Schüler_in. Bei sechs Prozent Einsparungen sind es pro Schüler_in vier Euro. Unser umweltpolitischer Sprecher Stephan Jersch befürchtet, dass damit würde der Anreiz für Schulen sinken würde, Energie zu sparen.

 

 

Die Zahl der Inobhutnahmen steigt in Hamburg. Dies ist ein bundesweiter Trend. Es ist gut, wenn Kinder im Alter von 0 -12 Jahren  nach einer Inobhutnahme an einen neutralen Ort, den  z.B. die  Kinderschutzhäuser und die Kinderschutzgruppen (KSH/KSG) bieten, zur Ruhe kommen und sich von der bisher seelisch und körperlich belastenden Situation erholen und beruhigen können. Gerade kleine Kinder leiden besonders in den Fällen von Inobhutnahmen unter Vernachlässigung, Misshandlung, Gewalt und sexuellem Missbrauch, denn ihre „Persönlichkeit“ (Körper, Seele, Geist) ist im Aufbau. Sie brauchen liebevolle Begleitung und Kontinuität in einer verlässlichen Beziehung, um eine fruchtbare und belastbare Bindung aufbauen zu können.

Ende 2017 hat die Stadt Hamburg die Zahl der Plätze in Kinderschutzhäusern auf 106 Plätze erhöht. 2016 gab es erst 65 Plätze. Die Anzahl der Einrichtungen ist auf neun Standorte zu diesem Zeitpunkt gestiegen. Im Jahresbericht 2017 des Landesbetriebes Erziehung und Beratung ist auf Seite 5 zu lesen: „Aus dem Engpass im Herbst 2016 haben wir noch eine weitere Konsequenz gezogen: Ende 2017 wurde ein neues Anfragemanagement installiert. Seither sind Belegungsanfragen der Jugendämter an das zentrale Anfragemanagement zu richten.“ Damit hat der Senat auf die damalige Kritik von Allgemeinen Sozialen Diensten (ASD) und Opposition reagiert. Denn in der Tat war es damals zeitweise schwierig, bei Notfällen Kinder in Kinderschutzhäusern unterzubringen. Im Bericht des Familien-, Kinder- und Jugendausschusses (Drs. 21/7290) spricht die Fachbehörde auf Seite 4 auch davon, dass es schwierig sei, „gutes Fachpersonal einzustellen“. An anderer Stelle des Berichtes (Seite 5) gibt die Fachbehörde zu Protokoll, dass ein Drittel der Plätze durch „Langzeitfälle blockiert“ seien. Auch in der Bereitschaftspflege waren damals nur 40 Plätze vorhanden, so dass auch hier Nachsteuerungsbedarf gegeben war und ist. Dies hat die BASFI inzwischen erkannt und arbeitet mit den Bezirksämtern zusammen, um die Zahl der Bereitschaftspflegefamilien von 40 (PFIFF gGmbH) auf 80 mit Hilfe von vier Bezirksämtern zu erhöhen.

Allerdings haben mehrere Schriftliche Kleine Anfragen (u.a. 21/15904 und 21/16154) ergeben, dass die Situation in diesen Einrichtungen nicht optimal ist. Die Fluktuation bei den Mitarbeiter_innen ist hoch. Seit 2016 fanden bei einem Personalbestand von 114 Mitarbeiter_innen 72 Personalwechsel statt. In den Einrichtungen werden für die Regelung von Extremsituationen sogar Security-Dienste eingesetzt. Dies war laut Auskunft des Senates in rund sechs Monaten 21 Mal der Fall. Ansonsten sind diese Beschäftigten in Bereitschaft und werden ohne Funktion bezahlt. Die durchschnittliche Verweildauer der Kinder in den KSH/KSG beträgt im Durchschnitt 3 Monate und übersteigt in der Regel die vorgeschriebene Höchstdauer von eben dieser Zeit. Diese Zahlen der Verweildauer in den KSH/KSG entsprechen nicht mehr der Vorgabe eines „Übergangszuhause“, sondern sind in Teilen als Dauerzustand zu werten. Das ist kindeswohlgefährdend. Auch Alternativen für insbesondere den steigenden Anteil der 226 Kinder im Alter von bis zu 2 Jahren fehlen. Selbst das bisher geltende eigene Ziel von 40 Bereitschaftspflegestellen verfehlt der Senat mit 33 Stellen. Auch die Zahl der Eltern-Kind-Einrichtungen reicht nicht. Rund 15% der Kinder werden mit ihren jeweiligen Elternteilen auswärts untergebracht. (siehe 21/15903) Muss erst wie im Falle Yagmur ein Kind zu Tode kommen, weil damals eine Mutter/Vater-Kind-Einrichtung fehlte?

Die Gründe für diesen Zustand sind vielschichtig. Es fehlt ein systematisches Einarbeitungskonzept, die Personalschlüssel berücksichtigen das jedenfalls nicht. Es fehlt an Anschlussperspektiven in Form von Eltern-Kind-Einrichtungen, es fehlt an Bereitschafts- und Dauerpflegefamilien, es braucht mehr Zeit für die Arbeit mit den Herkunftseltern in den Kinderschutzhäusern bzw. Gruppen, um eine Rückführung auf den Weg zu bringen und die gerichtlichen Verfahren und Begutachtungen verlängern den Aufenthalt für die Kinder in solchen Einrichtungen. Auch die Zahl von Inobhutnahmen muss begrenzt und zurückgefahren werden. Dazu muss es einen Ausbau der sozialen Infrastruktur und Angebote der Beratung geben, um im Vorfeld Eskalationen in den Familien zu vermeiden. Dafür sind Erziehungsberatungsstellen und Kinder- und Familienzentren langfristig auszubauen. Solche Einrichtungen sind bei großen Neubaugebieten in die Planung einzubeziehen. Dies würde auch dazu beitragen, hohe Kosten bei den Hilfen zur Erziehung zu vermeiden.

Im Koalitionsvertrag von SPD und Grünen heißt es: „Die Koalitionspartner setzen darauf, die soziale Infrastruktur dieser Stadt zu erhalten, präventive Angebote zu stärken, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern und Armut zu bekämpfen“ (Seite 71). In der gerade beendeten Enquete-Kommission wird auf die steigenden Inobhutnahmen hingewiesen und für die Kinderschutzhäuser die Obergrenze für 3 Monate schon als Ausnahme angenommen. Systematische Fortbildungen von Fachkräften werden zur Verbesserung der Qualität der Arbeit vorgeschlagen. Vor diesem Hintergrund ist dringender Handlungsbedarf geboten.

Die Hamburger Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird aufgefordert:

 

  1. ein systematisches Einarbeitungskonzept für die neuen Fachkräfte in den Kinderschutzhäusern bzw. Gruppen zu erstellen, um die Zahl der wechselnden Fachkräfte zu reduzieren;
  2. die Personalschlüssel in den Kinderschutzhäuser und –gruppen so zu verbessern, dass die Zeiten für Einarbeitung, Fortbildung, aber auch Urlaub und Krankheit angemessen berücksichtigt sind;
  3. keine Security-Dienste in solchen Einrichtungen zu beschäftigen;
  4. die Attraktivität der Bereitschaftspflegestellen zu verbessern, indem auch die Zeiten der ausschließlichen Bereitschaft bezahlt werden und in diesen Zeiten Supervision und Fortbildungen stattfinden können;
  5. die Zahl der angestrebten Bereitschaftspflegstellen zu erhöhen, um insbesondere für die steigende Zahl der sehr kleinen Kinder angemessenere Alternativen zu schaffen;
  6. die Zahl der Eltern-Kind-Einrichtungen um 10% zu steigern, um analog zu den Kinderschutzhäusern bzw. Gruppen immer genügend Plätze im Stadtgebiet vorhalten zu können;
  7. die Zahl der Dauerpflegestellen zu erhöhen und zeitnah ein Konzept für die Rückführung in die Herkunftsfamilie vorzulegen und bei notwendiger Dauerpflege früher zu Entscheidungen über den endgültigen Verbleib der Kinder zu kommen;
  8. zusätzliche Erziehungsberatungsstellen in den Bezirken zu schaffen, zur Vermeidung von Inobhutnahmen;
  9. bei Neubaugebieten über 500 Wohneinheiten die Frage der notwendigen zusätzliche Bedarfe regelmäßig zu prüfen;
  10. in jedem Bezirk die Vorrausetzungen für die Einrichtung eines zusätzliches Kinder- und Familienzentrums bis Ende 2020 zu schaffen;
  11. der Bürgerschaft fortlaufend zum Stand der Umsetzungen zu berichten.

 

 

Das 1994 erfolgreich eingeführte Klimaschutzprogramm fifty/fifty soll nach dem Ansinnen des Senats alsbald in einer veränderten Fassung gelten. Diese Neufassung wirbt mit einem Drittelmix an Prämierungsmöglichkeiten, wo zuvor die realen Einsparungen belohnt wurden. Die Behauptungen des ifeu-Insituts (Drs. 21/13332) von „Ungerechtigkeiten“ bei der Prämienzahlung konnten bisher nicht belegt werden. Die Veränderung wird faktisch zu einer geringeren realen Einsparung des Energieverbrauchs führen, da diese nur noch ein Drittel der Prämierung ausmacht. Das Abrechnungsverfahren wird komplexer und intransparenter. Eine Kontrolle der Verbrauche und der schulischen Maßnahmen fallen weg. Eine wirkliche Weiterentwicklung sähe anders aus als diese anvisierte Abwicklung. Diese schadet den Schulen, denen die Möglichkeit realer, monetärer Prämien eingeschränkt wird; es schadet der Umwelt, weil Anreize zu wirklichen Einsparungen wegfallen; es schadet der Freien und Hansestadt Hamburg, da sie ihren möglichen eigenen Beitrag zum Klimaschutz untergräbt. Dem bürgerschaftlichen Ersuchen vom 8. September 2016, das eine Fortführung des erfolgreichen Programms fifty/fifty fordert, wird mit dem vorliegenden Reformvorschlag der Regierungskoalition nicht entsprochen.

Die grundlegende Fassung von fifty/fifty konnte bisher in seinen Grundannahmen und elementaren Grundlagen nicht überzeugend weiterentwickelt werden, im Gegenteil. Modifikationen sind aufgrund verschiedener Veränderungen in den vergangenen zwanzig Jahren aber durchaus angebracht.

 

Die Bürgerschaft möge vor diesem Hintergrund beschließen:

Der Senat wird aufgefordert,

  1. Das erfolgreiche Programm fifty/fifty weiterzuführen und damit dem bürgerschaftlichen Ersuchen vom 8. September 2016 wirklich zu entsprechen.
  2. Die Prämien der Schulen nicht mehr mit realen Preisen, sondern mit einheitlichen Beiträgen zu rechnen, um das Berechnungsverfahren zu vereinfachen.
  3. Die Prämienberechnung auf ein Online-Verfahren umzustellen, damit das Berechnungsverfahren vereinfacht und effizienter gestaltet wird.
  4. Die Einsparungen neu aufzuteilen, um Klimaschutz als nicht nur technische, sondern umfassende gemeinsame schulische Aufgabe einzuführen. Das Einsparvolumen, das 2017 bei 4 Mio. € lag, soll zu je 35% an die Schulen und die Stadt ausgeschüttet werden; zu 15% für die Verbesserung der pädagogischen Arbeit, welche u.a. die Intensivierung der pädagogischen Betreuung; die Prämierung vorbildlicher Projekte und die Verzahnung von fifty/fifty mit „Klimaschulen“ umfasst, und zu 15% in einen Investitionsfonds für energetische Optimierungen und alternative Energien, welcher gezielte technische Verbesserungen zur Verringerung von Benachteiligungen von Schulen und die Förderung von Photovoltaik umfasst, aufzuteilen.
  5. Der Bürgerschaft bis zum 31.10.2019 über die Umsetzung zu berichten.