Kleine Anfrage: Arbeitsbedingungen im Hotel- und Gaststättengewerbe während des G20-Gipfels

Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir und Deniz Celik (inkl. Antwort des Senats vom 16. Mai 2017) 

Am 7. und 8. Juli findet in Hamburg das Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der G20-Staaten statt. Insbesondere in den Hotels der Stadt, aber auch bei Cateringunternehmen wird eine Vielzahl von Mitarbeitern/-innen von den Auswirkungen des Gipfels betroffen sein. Sicherheitsüberprüfungen im Vorfeld, Parkverbote, Straßensperrungen und waffentragende Personen in den Hotels erschweren die Arbeit des Personals erheblich. Besonders die Sicherheitsüberprüfungen stellen einen erheblichen Eingriff in die Arbeit des Hotelpersonals dar, da aufgrund einer „negativen“ Bewertung die betroffenen Mitarbeiter/-innen oftmals ohne weitere Erklärungen aus den Dienstplänen gestrichen werden, jedoch trotzdem ihre vertragliche Arbeitsverpflichtung nacharbeiten müssen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

  1. Welche Sicherheitsüberprüfungen haben die Beschäftigten des Hotelgewerbes zu erwarten?

    1.1. Welche Anforderungen werden bei einer eventuellen Sicherheitsüberprüfung von Beschäftigten an diese gestellt?

    1.2. Erhalten überprüfte Beschäftigte und deren Arbeitgeber eine Mitteilung über mögliche negative Merkmale, die bei einer Überprüfung festgestellt worden sind?

    1.3. Welche Möglichkeiten haben Beschäftigte einer möglichen Fehleinschätzung durch die Sicherheitsbehörden zu widersprechen?

    1.4. Inwieweit ist die Streichung von Mitarbeitern/-innen aus Dienstplänen durch betriebsfremde Behörden mit dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats gemäß BetrVG §87(1) 2. vereinbar?

    1.5. Werden im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung Daten von Beschäftigten an ausländische Behörden, Geheimdienste et cetera übermittelt? – falls ja: Welche Daten werden übermittelt und wie ist diese Übermittlung mit deutschen Datenschutzvorschriften vereinbar?

  2. Wird das gewerkschaftliche Zutrittsrecht zum Betrieb auch während des G20-Gipfels in Hamburg gewährleistet sein oder durch Sicherheitskräfte beschnitten werden?

Die Zuständigkeit für die Planung und Durchführung polizeilicher Maßnahmen innerhalb der Hotels, die von Delegierten und anderen im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel relevanten Personen genutzt werden, liegt beim Bundeskriminalamt. Das Bundesministerium des Inneren wurde dazu um einen Beitrag gebeten und hat mitgeteilt, dass die Kontrollfunktion der Hamburgischen Bürgerschaft sich ausschließlich auf den Hamburger Senat bezieht. Die Bundesregierung sei von diesem Fragerecht nicht umfasst.

3. Wer bezahlt die Hotelaufenthalte der ausländischen Teilnehmer/-innen und ihrer Delegationen?

Die Freie und Hansestadt Hamburg trägt nicht die Kosten für die Hotelaufenthalte ausländischer Delegationen. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. bis 2.

4. Wird das Amt für Arbeitsschutz während des G20-Gipfels schwerpunkt- mäßig Kontrollen zur Frage der Einhaltung der täglichen Höchstarbeits- zeit durchführen?

Die Einhaltung der zulässigen Höchstarbeitszeiten während des G20-Gipfels im Hotel- und Gaststättengewerbe wird vom Amt für Arbeitsschutz im Rahmen der regelmäßigen und anlassbezogenen Kontrollen der Hamburger Hotel- und Gaststättenbetriebe überwacht.

5. Müssen hamburgische Hotels vor dem Gipfel aus Sicherheitserwägungen Umbaumaßnahmen durchführen? Falls ja: Wer trägt die Kosten für diese Umbaumaßnahmen?

Die Behörde für Inneres und Sport hat keine Umbaumaßnahmen veranlasst. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. bis 2.

6. Hat das vom Ersten Bürgermeister zugesagte Gespräch zwischen der Polizei und Betriebsräten/-innen zur Frage der Sicherheitskräfte mit offen getragenen Waffen in Hotels inzwischen stattgefunden? Falls nein: Wann soll dieses stattfinden? Falls ja: Wurde eine für die Beschäftigten des Hotelgewerbes zufrieden- stellende Lösung gefunden?

Darüber ist die Senatskanzlei mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten im Gespräch. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. bis 2.