Martin Dolzer
Karin Desmarowitz

Kommentar: Der Jugendstrafvollzug sollte in Hamburg bleiben

Strafvollzug sollte niemals Verwahrvollzug und grundsätzlich immer die Ultima Ratio sein. Leider ist der Verwahrvollzug in der Praxis auch in Hamburg sowohl im Männer- und Frauenvollzug, wie auch im Jugendvollzug viel zu oft der Fall.

Hahnöfersand war in der Anfangsphase – zumindest was die Resozialisierung und das Gesamtkonzept angeht – nicht wirklich vorbildlich. Doch zumindest war die dortige Praxis ein gutes Beispiel für Bemühungen darum, dem Ziel eines resozialisierenden Vollzugs nahe zu kommen. Diesem Ziel wurde dann in den letzten zehn Jahren immer weniger intensiv nachgegangen. Die Resozialisierungsmaßnahmen, um es mehr als freundlich auszudrücken, wurden nicht mehr entwickelt und nur mangelhaft entfaltet – und zusätzlich die Gebäude systematisch verfallen gelassen.

Die Lage von Hahnöfersand, für BesucherInnen schwer erreichbar und weit außerhalb, war schon immer ein Problem. Von daher ist es nicht schlecht, sich Gedanken zu machen, wie man diese Situation verbessern könnte und wie Hamburg zu einem echten Vorbild für einen vernünftigen Umgang mit straffällig gewordenen Jugendlichen werden könnte, durch den die Jugendlichen eine reale Chance bekommen, sich in dieser Welt besser zurecht zu finden.

Abgesehen davon, dass es ohnehin grundsätzlich in den meisten Fällen sinnvoller wäre keine Freiheitsstrafen zu verhängen sondern sinnvolle Jugendhilfearbeit zu leisten, ist eine Auslagerung des Jugendstrafvollzugs nach Schleswig-Holstein unserer Ansicht nach die schlechteste Lösung. Es wurde ja gerade bei der Diskussion um das Hamburgische Strafvollzugsgesetz darauf geachtet, Mindeststandards festzuschreiben. Im Jugendvollzugsgesetz heißt es: „Ziel des Jugendvollzugs ist die Gefangenen zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Die Gefangenen sind in der Entwicklung ihrer Fähigkeiten und Fertigkeiten so zu fördern, dass sie zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Lebensführung in Achtung der Rechte anderer befähigt werden.“

In Neumünster und in Schleswig ist das aber nicht der Fall: In Neumünster befinden sich die Jugendlichen lediglich räumlich getrennt auf dem gleichen Gelände wie die U-Haft Anstalt. AnwältInnen beschreiben die Situation wie folgt: Insgesamt leben zu viele Personen auf viel zu wenig Raum, die Resozialisierungsmaßnahmen werden nur mangelhaft durchgeführt. In Schleswig ist zwar mehr Platz, die JVA ist jedoch eine Betonburg am Rande des Industriegebiets, für Menschen ohne Auto ohnehin schwer erreichbar. Die Resozialisierungsmaßnahmen dort werden ebenfalls als mangelhaft kritisiert.

Die nun geplante Auslagerung von Verantwortung bedeutet auch immer einen Kontrollverlust über die Rahmenbedingungen. Insbesondere bei der Jugendarbeit hat Hamburg diesbezüglich bereits zur Genüge schlechte Erfahrungen gemacht, zum Beispiel mit der Hasenburg.

Wir denken daher, dass ein Umdenken bezüglich der Idee zur Auslagerung des Jugendvollzugs nach Schleswig-Holstein nötig ist. Der Jugendvollzug sollte auf jeden Fall in Hamburg bleiben – und am besten von Hahnöfersand in Richtung Innenstadt verlagert werden.

Senator Steffen ist eigentlich offen für gute Ideen – und es wäre schade wenn das in diesem Fall nicht so wäre. Denn ein Gesamtkonzept für einen modernen und menschenwürdigen Vollzug und für eine erfolgreiche Eingliederung nach der Entlassung ist bei einer Auslagerung nach Schleswig Holstein nicht erkennbar. Durch die geplante Dezentralisierung geht die Betreuungs- und Ausbildungskontinuität der Jugendlichen verloren und eine intensive Kooperation mit freien Jugendhilfeträgern in Hamburg wäre gefährdet. Eine Verzahnung der Hilfe- und Betreuungsangebote innerhalb und außerhalb der Gefängnisse ist ein wichtiger Bestandteil einer möglichen erfolgreichen Resozialisierung – und es ist nachgewiesen, dass dadurch die Rückfallquoten nach der Entlassung massiv reduziert werden können. Auch der internationale Vergleich zeigt, dass dort Qualität in Justiz und Strafvollzug entsteht, wo interdisziplinäre Teams mit kurzen Kommunikationswegen am Werk sind.

Prof. Werner Nickolai spricht sich in einer Studie von 2009, die auf Caritas.de veröffentlicht wurde, dafür aus, den Jugendstrafvollzug weitgehend abzuschaffen und den Gedanken der Erziehung durch die Jugendhilfe in den Vordergrund zu stellen.

„Der Jugendstrafvollzug verfehlt seinen erzieherischen Auftrag. Projekte, die den Strafvollzug in einer freieren Form umsetzen, eröffnen den Jugendlichen dagegen eine Perspektive. (…) Jugendstrafe ist die Ultima Ratio und darf nur als letztes Mittel angewandt werden, wenn alle anderen möglichen Sanktionsformen des Jugendstrafrechts versagt haben oder von vornherein keinen Erfolg versprechen. Der Jugendstrafvollzug ist eine Institution, die physisch wie psychisch Gewalt ausübt, die, hierarchisch gegliedert, den Jugendlichen an den untersten Platz verweist. Diese gesellschaftliche Position kennt er bereits. Diese Erfahrung hat mit dazu beigetragen, dass er in Konflikt geraten ist.

Alle zurückliegenden Reformbemühungen haben an der strukturellen Problematik des Vollzugs nichts zu ändern vermocht. Eine weitere Ausdifferenzierung stellt der Jugendstrafvollzug in der freien Formen dar. Hier wird die Jugendstrafe in einer Jugendhilfeeinrichtung vollstreckt. Baden-Württemberg geht mit zwei Einrichtungen der Jugendhilfe – „Projekt Chance“ in Creglingen und Jugendhof Seehaus in Leonberg – diesen Weg und zeigt beachtliche Erfolge. Ein Blick in die Schweiz, die weitgehend auf Jugendstrafe beziehungsweise Jugendstrafvollzug verzichtet, zeigt ebenfalls, dass die stationäre Jugendhilfe auch Jugendlichen Angebote machen kann, die straffällig geworden sind. Wenn sich der Erziehungsgedanke mit dem staatlichen Anspruch auf Strafe nicht vereinbaren lässt, müssen wir uns entscheiden. Entscheidet man sich für die Erziehung, so ist die Jugendhilfe der Experte und nicht die Justiz mit ihrem Jugendstrafvollzug.“

Die Linksfraktion ist der Meinung, dass wir genau in diese Richtung gehen sollten. Es wäre sinnvoll den Jugendstrafvollzug in Hamburg zu belassen und zudem gezielt an einer Ausdifferenzierung durch die Ermöglichung der Vollstreckung in zu schaffenden Jugendhilfeinrichtungen zu arbeiten.

Dazu gehört auch, dass der Senat für die Lösung dieser gesellschaftlichen Probleme Geld in die Hand nimmt – und nicht für Vorzeigeprojekte wie Olympia oder die Elbphilharmonie.  Es ist genug Geld da, um auch den Umgang mit Jugendlichen, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, menschenwürdig zu gestalten – und durch die Abschaffung der Schuldenbremse und die Erhebung von Vermögenssteuer könnten die Mittel sogar noch weiter aufgestockt werden.