Kulturnutzung der Schule Neuhof in Wilhelmsburg

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 20/12823
20. Wahlperiode 26.08.14

Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 26.08.14

Die Schule Neuhof in Wilhelmsburg hat eine ereignisreiche Geschichte. Ab 1913 wurde das rote Backsteingebäude als Schule für den Stadtteil Neuhof genutzt. Nach der großen Sturmflut 1962 und weiteren Hochwasserschäden erfolgte in den Siebzigerjahren die Umwandlung des Stadtteils vom Wohnviertel zum Industriegebiet. Eine Nutzung als Schulgebäude war nunmehr obsolet.
Die Schule Neuhof in Wilhelmsburg hat eine ereignisreiche Geschichte. Ab 1913 wurde das rote Backsteingebäude als Schule für den Stadtteil Neuhof genutzt. Nach der großen Sturmflut 1962 und weiteren Hochwasserschäden erfolgte in den Siebzigerjahren die Umwandlung des Stadtteils vom Wohnviertel zum Industriegebiet. Eine Nutzung als Schulgebäude war nunmehr obsolet.

Zwischen 1990 und dem Jahr 2007 wurde das Gebäude, verwaltet von  „f & w fördern & wohnen AöR“, als Unterkunft für Asylbewerber/-innen genutzt.

Nach sieben Jahren Leerstand haben nun, Anfang 2014, Kulturschaffende ein Konzept zur Nutzung des Schulgebäudes am Neuhöfer Damm vorgelegt. Auf der Fläche von 3.000 m2 sind bezahlbare Kreativarbeitsräume und Bandproberäume vorgesehen sowie unter anderem ein Mittagstischangebot und ein öffentliches, monatliches Workshop-, Kurs- und Seminarprogramm, speziell für Jugendliche und Erwachsene in Wilhelmsburg. (http://kulturankerplatz.de/) Eine entsprechende Nutzung soll darüber hinaus auch sicherstellen, dass der denkmalgeschützte Backsteinbau erhalten und geschützt wird.

Entwickelt hat dieses Konzept der Verein Kulturankerplatz e.V. Unterstützt wird das Projekt von 16 Gruppen und Initiativen sowie von der Kulturbehörde.

Eigentümerin des Gebäudes ist die Hamburg Port Authority (HPA).

Obwohl die HPA eine sechsmonatige Zwischennutzung von Mai bis Oktober 2014 vereinbart angekündigt hatte, erhielt der Kulturankerplatz e.V. anstelle eines Mietvertrages lediglich eine mündliche Duldung für das Gebäude. Wie sich nach dem geplanten Einzug der Nutzergemeinschaft herausstellte, sollen Teile der HPA nicht von diesem Vorhaben in Kenntnis gesetzt worden sein. Die Nutzerinnengemeinschaft ist mittlerweile wieder aus dem Gebäude ausgezogen.

Ich frage den Senat:

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