Lärmregeln am Flughafen sind nur noch eine Witznummer

Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat die Klage gegen die Nichteinhaltung der Bahnbenutzungsregeln für den Flughafen abgewiesen. Die Regeln sollen eigentlich sicherstellen, dass der Fluglärm in den Start- und Landekorridoren besser verteilt wird, um wenigstens einen kleinen Lärmausgleich zu schaffen. „Wenn sie fast täglich missachtet wird, ist diese Regelung Makulatur, höchstens ein Alibiversuch. Daher wundert mich diese Entscheidung des OVG“, erklärt Stephan Jersch, umweltpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft. „Dass bei Regeln auch ein ,quantitativ bestimmbares Regel-Ausnahme-Verhältnis‘ definiert werden muss, ist mir neu. Besonders unverständlich ist, dass eine Missachtungs-Quote von weit über 50 Prozent das Gericht nicht zu Konsequenzen veranlasst.“ Jersch schließt aus der Entscheidung, dass nun alle Regelungen der Stadt auch eine entsprechende Definition der Ausnahmehäufigkeit brauchen – hier müsse die Stadt also kräftig nacharbeiten.

Mit dem Urteil hat das OVG eine zumindest auf dem Papier zentrale Regel zum Schutz der Anwohner_innen vor dem überbordenden Lärm faktisch außer Kraft gesetzt. „Für mich ist klar, dass der Flughafen sich nun einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu stellen hat, bei der auch die Ausnahmeregelungen als Bestandsflughafen, wie z.B. die Lärmobergrenze, auf den Prüfstand gehören“, so Jersch. „Als Flughafen in einer Millionenmetropole gibt es eine besondere Verantwortung gegenüber den Menschen der Stadt und des Umlands. Und die wird bisher nicht wahrgenommen.“