Mindeststandards für die öffentliche Unterbringung von Familien in Hotels

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache  20/11605
20. Wahlperiode  23.04.14

Antrag 
der Abgeordneten Cansu Özdemir, Mehmet Yildiz, Christiane Schneider, Heike Sudmann, Kersten Artus, Tim Golke, Norbert Hackbusch und Dora Heyenn (DIE LINKE) 

Betr.:   Mindeststandards für die öffentliche Unterbringung von Familien in Hotels  

Im Jahr 2012 hat der Senat wieder begonnen, Familien in Hotels unterzubringen. 2013 waren es 217, und im laufenden Jahr bereits wieder 39 Familien. Immer wieder sind auch Säuglinge unter den Kindern. Die Verweildauer im Hotel ist nicht auf eine Höchstdauer begrenzt. Hinzu kommen aktuell  über 700 Familien in Gemeinschaftsunterkünften, in denen sanitäre Anlagen und Küchen gemeinsam genutzt werden müssen und keine abgeschlossenen Wohneinheiten existieren.
Im Durchschnitt leben drei bis fünf Familienmitglieder in einem Hotelzimmer, für das die Behörde keine Mindestgröße vorschreibt. Es gibt eine Reihe von Hotelunterbringungen, in denen nicht einmal eine Gemeinschaftsküche existiert. Die Selbstversorgung und eine altersgerechte Ernährung der Kinder und Babys werden so unmöglich. Es gibt auch keine angemessenen Spielmöglichkeiten für Kinder.
Die in den Hotels untergebrachten Familien haben keinen Zugang zu Sozialberatung im Rahmen des „Unterkunfts- und Sozialmanagements“. Es existiert auch keine Ansprechperson für Mängel und Beschwerden, sondern die Menschen sollen sich für diese Belange an die Rezeption als Ansprechpartner wenden. 
Aufgrund der mangelhaften Bedingungen, unter denen in den Hotels gelebt wird, kann davon ausgegangen werden, dass das Kindeswohl und der Schutz von Familien hier nicht gewährleistet sind. Das könnte bedeuten, dass eine größere Anzahl von Kindern über die Jugendhilfe fremdplatziert untergebracht werden müsste. Daraus würde eine unnötige Gefährdung des Familienzusammenhalts resultieren, und auch finanziell stünde dies in keinem Verhältnis zu den Kosten einer Unterbringung in, beispielsweise, ausreichend ausgestatteten Appartements.
Der Senat sieht nach eigener Darstellung zur Unterbringung in Hotels „derzeit keine Alternative“. Diese untragbaren Verhältnisse müssen jedoch beendet werden, und die für Wohnraum zuständige BASFI muss dringend familiengerechte Unterkünfte in ausreichender Zahl zur Verfügung stellen. Solange dies nicht der Fall ist, müssen die Familien in Hotels/Appartements  untergebracht  werden,  die  den  Mindestanforderungen an eine kind- und familiengerechte Unterbringung entsprechen.
Des Weiteren ist Fachleuten zufolge unstrittig, dass die Prävention von Wohnungslosigkeit oberste Priorität hat. Hier muss der Senat entsprechende Bemühungen, besonders im Hinblick auf Familien, intensivieren. 

Die Bürgerschaft möge beschließen: 
Der Senat wird aufgefordert, 
1.  die Unterbringung von Familien in Hotels durch die Behörden so schnell wie möglich zu beenden und, solange dies noch nicht möglich ist, künftig die unter 2. genannten Mindeststandards für eine Hotelunterbringung und andere genutzte Alternativen zu gewährleisten; 
2.  zeitnah ausreichend dezentrale, familiengerechte Unterbringungsmöglichkeiten mit folgenden Mindeststandards zur Verfügung zu stellen:
a.  „abgeschlossene Wohneinheiten“ mit eigenen sanitären Anlagen und eigener Küche 
b.  getrennte Schlafräume für Eltern und Kinder
c.  Wohnfläche von mindestens 15 m

2
pro Person; 
3.  zu evaluieren, welches die Gründe für einen Wohnungsverlust von Familien in Hamburg sind, und daraus abgeleitete Maßnahmen zu veranlassen, die geeignet sind, diesen deutlich effektiver zu verhindern als bisher. 

4.  der Bürgerschaft bis zum 15.12.14 Bericht zu erstatten.