(Nicht-)Angemessenheit der Anhebung der HVV-Tarife

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 20/13786
20. Wahlperiode 28.11.14

Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 28.11.14

Die Antworten auf meine Schriftlichen Kleinen Anfragen sowie die Senatsmitteilungen zu den HVV-Tarifen haben nicht erklären können, weshalb der Senat Tariferhöhungen des HVV oberhalb des Bedarfes genehmigt und was mit dem Geld geschieht, welches über dem Bedarf der Verkehrsunternehmen durch überhöhte Tariferhöhungen eingenommen wird.

Die Verbraucherpreise haben sich in den letzten fünf Jahren im Schnitt pro Jahr um 1,42 Prozent (= Index 1) erhöht. Nach einer vom HVV entwickelten Formel hätten die HVV-Tarife in den letzten fünf Jahren im Schnitt pro Jahr um 2,16 Prozent erhöht werden müssen (= Index 2). Die vom Senat mitgeteilten Tariferhöhungen lagen in den letzten fünf Jahren im Schnitt pro Jahr um 41 Prozent (= Index 3) über dem Index 2, nämlich bei 3,06 Prozent (= Index 4). Die Einnahmen der HVV-Verkehrsunternehmen stiegen in den letzten fünf Jahren im Schnitt pro Jahr um 5,45 Prozent (= Index 5), also im Schnitt pro Jahr 383 Prozent oberhalb der vom Statistischen Bundesamt ermittelten
Verbraucherpreise (Index 1) oder 252 Prozent oberhalb des vom HVV ermittelten Index (Index 2). Die hohen zusätzlichen Mehreinnahmen resultieren aus überdurchschnittlichen Fahrgaststeigerung, die in den letzten 5 Jahren im Schnitt bei 2,69 Prozent lagen (im letzten Jahr schon nur noch bei 1,59
Prozent).

Während in den letzten fünf Jahren die HVV-Unternehmen nach dem HVV-Index einen Mehrbedarf von 51,9 Millionen Euro hatten, wurden in die Kassen des HVV durch die Fahrgäste 169,1 Millionen Euro an zusätzlichen Einnahmen gespült.

Außerhalb der Inbetriebnahme der U4 können weder merklich höhere Fahrplanleistungen noch merklich höhere Kostendeckungsgrade bei den Verkehrsunternehmen entdeckt werden. Der Senat hat in den vielen Antworten zu dieser Problematik dargestellt, dass die Zuschussleistungen um über 100
Millionen Euro sinken konnten, dass die Verkehrsunternehmen Projekte außerhalb der eigentlichen Beförderung der Fahrgäste verstärkt durch eigene Mittel, also durch Fahrgeldeinnahmen, finanzieren, während sie diese Maßnahmen noch vor wenigen Jahren durch öffentliche Zuschüsse finanziert
bekommen hätten.

In der Drs. 20/13568 wurde nach den Gründen gefragt, warum HVV und Senat eine Kostendeckung der HVV-Verkehre in Höhe von 70 bis 72 Prozent darstellen, während die Hamburger Verkehrsunternehmen trotz der Reduzierung von Zuschüssen Kostendeckungsgrade von circa 90 Prozent aufweisen.

Der Senat hat geantwortet, dass die Kostendeckungsgrade und Gesamtaufwendungen der einzelnen Verkehrsunternehmen sowie die Zuschüsse der Aufgabenträger und Gebietskörperschaften aus wettbewerblichen Gründen nur für die Verkehrsunternehmen mit Hamburger Beteiligung angegeben werden können.

Die an Hamburg grenzenden Bundesländer konnten ihr Fahrplanangebot im ÖPNV in den letzten Jahren kontinuierlich ausweiten, wovon auch die Hamburger Bürger/-innen profitieren. Dabei stellen diese Länder immer wieder heraus, dass sie finanzielle Freiheiten im Rahmen der wettbewerblichen Verfahren gewinnen konnten, die in verbesserte Leistungen für die Fahrgäste investiert werden konnten.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Die Fragen der Abgeordneten und die Antworten des Senats finden Sie hier