Nichts Genaues weiß man nicht… Meldeauflagen bleiben im Dunkeln

Mit dem neuen Polizeigesetz soll die Meldeauflage – die schon lange polizeiliche Praxis ist – gesetzlich verankert werden. Die Meldeauflage ist eine polizeiliche Maßnahme, bei der die Polizei Menschen dazu verpflichten kann, in bestimmten vorgeschriebenen zeitlichen Abständen (z.B. täglich) bei einer vorgeschriebenen Polizeidienststelle unter Vorlage des Personalausweises zu erscheinen. Die Meldeauflage dient dazu, Personen auf diese Weise davon abzuhalten, sich zeitgleich an einem anderen Ort aufzuhalten (z.B. Gipfelprotesten oder einem Fußballspiel).

Wir wollten es genauer wissen und haben daher in einer Schriftlichen Kleinen Anfrage (Drs.21/18122) mal nachgefragt, wie die Polizei bisher Meldeauflagen eingesetzt hat. Das Ergebnis: Die Polizei weiß es selbst nicht!

Auf die Fragen, wie häufig, gegen welche Personengruppen, für welche Zeiträume, aus welchen Gründen Meldeauflagen in der Vergangenheit eigentlich verhängt wurden, gibt es nur die Antwort: „Statistiken im Sinne der Fragestellungen werden bei der Polizei nicht geführt.“

Warum der Senat ganz ohne Erkenntnisse über diese bisherige Praxis, die Meldeauflage als „bewährtes Instrument“ bezeichnet, bleibt daher wohl weiterhin ein Geheimnis.