Abschiebungen in Hamburg: Behörden drücken sich vor Durchsuchungsbeschluss

Erneut bestätigt der Hamburger Senat auf eine Anfrage der Linksfraktion seine brutale Abschiebepraxis – oft läuft das zur Nachtzeit und ohne Durchsuchungsbeschluss. Auf Grundlage einer Entscheidung des OVG Hamburg hatte der Senat im Herbst 2020 bei einigen Abschiebungen Durchsuchungsbeschlüsse beantragt – mit dem Ergebnis, dass sechs von sieben Anträgen abgelehnt wurden. Seitdem beruft sich der Senat auf die eine verbliebene und für ihn positive Entscheidung und nimmt sie zum Anlass, überhaupt keine Durchsuchungsbeschlüsse mehr zu beantragen.

Dazu Carola Ensslen, flüchtlingspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Der rot-grüne Senat nimmt sich eine verwaltungsgerichtliche Entscheidung als Freibrief für Abschiebungen ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss. Dabei hat das Verwaltungsgericht Berlin jüngst genau diese Praxis für rechtswidrig erklärt. Aber Hamburgs Senat befasst sich nicht einmal mit den Argumenten der Berliner Entscheidung, sondern lässt nur Hamburger oder höchstrichterliche Entscheidungen gelten.“

Die Hamburger OVG-Entscheidung zählt für den Senat nicht mehr, weil der Bundesgesetzgeber 2019 mit dem „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ in § 58 Abs. 5 AufenthG für das Betreten einer Wohnung im Rahmen einer Abschiebung keinen Durchsuchungsbeschluss für nötig hielt. Carola Ensslen: „Dieses Betreten ist ein höchst fragwürdiges Konstrukt und nach dem Berliner Urteil allenfalls dann gegeben, wenn eine Anwesenheit der oder des Gesuchten zu erwarten ist. Auch der Senat spricht von Anhaltspunkten, die für eine Anwesenheit sprechen, will dafür aber die Meldeadresse genügen lassen. Das ist lächerlich und rechtswidrig. Bei Schichtarbeiter:innen etwa kann nicht einmal nachts von Anwesenheit ausgegangen werden. Ich bin sicher, dass der Senat die richterliche Quittung bekommen wird – erwarte aber schon jetzt, dass er die offensichtlich rechtswidrige Praxis beendet.“