Datenschutz-Urteil: Dammbruch in der Sicherheitspolitik

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat gestern in Sachen Gesichtserkennungs-Software gegen den Datenschutzbeauftragten entschieden. „Während die Sicherheitsbehörden immer neue und umfangreichere Datenbanken anlegen, werden dem Datenschutz immer neue Hindernisse in den Weg gelegt. Diese Tendenz bestätigt leider auch das Urteil des Verwaltungsgerichts“, erklärt Christiane Schneider, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft. Die von der Polizei eingesetzte und vom Datenschutzbeauftragten ursprünglich gestoppte Software verarbeitet die biometrischen Daten aller Personen, die auf dem eingespeisten Videomaterial erfasst sind, unabhängig davon, ob gegen sie überhaupt ermittelt wird.

„Der Softwareeinsatz birgt erhebliche Gefährdungspotenziale für die Grundrechte nahezu aller Menschen, die während des G20-Gipfels in Hamburg von Kameras erfasst wurden. Das stellt einen Dammbruch in der Sicherheitspolitik dar und eröffnet eine neue Dimension staatlicher Kontroll- und Überwachungsmöglichkeiten, die mit einer rechtsstaatlichen, demokratischen Gesellschaft unvereinbar sind“, so Schneider. Mit Blick auf die geplanten Änderungen der Polizeigesetze erklärt sie: „Diese schwierige juristische Auseinandersetzung zeigt, dass angesichts einer hochtechnisierten, softwarebasierten Polizeiarbeit die Beachtung des Datenschutzrechts vor Herausforderungen steht und konsequent durchgesetzt werden muss. Die Stellung des Datenschutzbeauftragten muss daher gestärkt und nicht   – wie vom Senat mit der Polizeigesetznovelle geplant – beschnitten werden.“