Die neuen gesetzlichen Möglichkeiten nutzen: Kappungsgrenze auf 15 % absenken!

Michael Joho

Auch auf Bundesebene ist der Mietenwahnsinn zum Thema geworden. Vor wenigen Tagen hat der Deutsche Bundestag beschlossen, zum 1. März 2013 eine Gesetzesveränderung vorzunehmen. Danach sollen Mieterhöhungen innerhalb von drei Jahren nicht mehr – wie bisher – maximal 20 Prozent, sondern „nur“ noch 15 Prozent betragen dürfen. Das ist zwar eher ein Tropfen auf den heißen Stein, aber er zahlt sich für Hunderttausende betroffene MieterInnen in Euro und Cent aus.

Die Crux ist allerdings, dass die Änderung die Bundesländer ermächtigt, nach eigenem Ermessen für die eine Region eine Mietendeckelung bei 15, für die andere eine bei 20 Prozent anzusetzen. Eine Absenkung auf die 15-Prozent-Marke darf nur dort erfolgen, wo in Gemeinden oder Teilen von Gemeinden (in Hamburg bei Stadtteilen) die Versorgung mit angemessenem Mietwohnraum gefährdet ist.

Laut Presseberichten zögert die hamburgische SPD, die 15-Prozent-Regelung für die ganze Stadt zu erlassen. Es wird demnach erwogen, in einigen Stadtteilen die 20-Prozent-Kappungsgrenze zu belassen – zum Nachteil der dortigen MieterInnen.

Doch die Mietenexplosion und der Wohnungsmangel sind ein allgemeines Phänomen unserer Metropole, bei dem jeder „Strohhalm“ herhalten muss, die Mietensteigerungen wenigstens ein bisschen einzudämmen. Hier handelt es sich um einen politischen Dollpunkt, denn die Hamburger SozialdemokratInnen können mit ihrer Mehrheit jetzt entscheiden, ob die Stadt die neu geschaffenen gesetzlichen Spielräume nutzt oder nicht. Jetzt muss es Druck geben, damit die Anpassung ans Landesrecht die Kappungsgrenze einheitlich bei 15 Prozent festschreibt. Einen Antrag, der genau dies fordert, legt die Fraktion DIE LINKE der Hamburgischen Bürgerschaft in den ersten Tagen des neuen Jahres vor.