Diskriminierende Personenkontrollen auch in Hamburg verhindern!

Regelmäßig werden in Hamburg Menschen durch die Polizei kontrolliert, nur weil sie nicht hellhäutig sind. Für die Betroffenen bedeutet das eine massive Diskriminierung und Ausgrenzung. Um diskriminierende Personenkontrollen der Polizei zu verhindern, forderte Amnesty International  gestern die Abschaffung des § 22 Abs. 1a Bundespolizeigesetz sowie vergleichbarer Gesetze auf Länderebene, die Kontrollen ohne konkreten Verdacht erlauben. Ein vergleichbares Gesetz, das Kontrollen ohne konkreten Verdacht erlaubt, findet sich auch in Hamburg. Es handelt sich um § 4 Absatz 3 PolDVG, der Rechtsgrundlage für Gefahrengebiete.

Dazu erklärt Christiane Schneider, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Der Rechtsstaat muss Menschen vor Diskriminierungen schützen. Hier geschieht genau das Gegenteil: Ohne konkrete Verdachtsmomente existieren keine sinnvollen Kriterien für die Auswahl der zu kontrollierenden Personen. Solche verdachtsunabhängigen, nicht auf persönlichem Verhalten, sondern auf Aussehen, auf ethnischer Zugehörigkeit oder nationaler Herkunft basierende Kontrollen sind stigmatisierend und ausgrenzend. Das ist Diskriminierung und Rassismus auf gesetzliches Geheiß. Die Rechtsgrundlage dafür gehört umgehend gestrichen.“