Einsetzung Untersuchungsausschuss „HSH Nordbank AG“

Dr. Joachim Bischoff, finanzpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, begrüßt die heutige Einsetzung des Untersuchungsausschusses zur HSH Nordbank und sieht darin, ergänzend zu den laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hamburg wegen des Verdachts schwerer Untreue, ein wichtiges Instrument den finanzpolitischen Sumpf und das katastrophalen Krisenmanagement aufzuklären.

Dr. Bischoff unterstreicht: „Selbstverständlich geht es nicht darum die Bankmanager alle zu  Tätern oder Gehilfen einer nicht existierenden Straftat namens Finanzkrise zu erklären. Aber es muss geprüft werden, ob sich die Bankmanager wissentlich über Mindestanforderungen hinweggesetzt haben, die die Bankaufsicht für das Risikomanagement festgesetzt hat.
Der Verdacht der Untreue in einem besonders schweren Fall ist erfordert auch die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Frühere HSH-Vorstandsmitglieder und Mitglieder des Aufsichtsrates stehen im Verdacht, ihre Vermögensfürsorgepflicht sträflich verletzt zu haben.“

Die Bank hat kurz vor Auslaufen der Gewährsträgerhaftung billig Kredite aufgenommen und damit hoch riskante Papiere gekauft. Bei dieser Operation wurde ein „Schnellankaufverfahren“ praktiziert, bei dem eine genauere Prüfung der Risiken mehr und mehr unterblieben ist. Es gilt also zu prüfen, ob die HSH-Führungsebene maßgebliche Direktiven der Bankenaufsicht nicht beachtet hat. Denn bevor sich das Kreditinstitut mit Finanzderivaten im Wert von rund 30 Milliarden Euro eingedeckt habe, ist nicht einmal eine konzernweite Risikokontrolle eingerichtet worden.

Wenn der noch amtierende Aufsichtsratsvorsitzende Peiner das Geschäftsmodell der HSH Nordbank noch dieser Tage zu verteidigen sucht, dann wird das Problem sichtbar. Peiner wörtlich: „Es ging darum, die Gewährträgerhaftung für eine preiswerte Kapitalausstattung zu nutzen, um das Geld anschließend mit einer guten Zinsdifferenz anzulegen. Das hat den Aktionären in der Vergangenheit hohe Gewinne gebracht. Dieses Geschäftsmodell wurde von niemandem, auch nicht von der Bankenaufsicht, in Frage gestellt.“

Der Vorwurf der schweren Untreue zulasten der Freien und Hansestadt Hamburg zielt auf folgende Punkte:

1.    Dieses Geschäftsmodell mit zinsgünstigen Anleihen Geld aufzunehmen, um aus strukturierten Finanzprodukten höhere Zinsen einzulösen, war weder seriös noch auf nachhaltig. Es wurde lediglich eine spekulative Grundkonstellation der Finanzmärkte seit Anfang 2000 ausgenutzt.

2.    Der Aufsichtsratsvorsitzende und das weitere Führungspersonal haben keine vorgeschriebene Risikoanalyse durchgeführt.

3.    Es wurde nach Umkippen des Marktes zu spät auf die Krise reagiert.

4.    Bei der Kapitalerhöhung im Juli 2008 wurde den öffentlichen Eigentümern nicht die schwierige Lage der Bank mitgeteilt.

Nicht nur der Vorsitzende, sondern der gesamte Aufsichtsrat hatte eine Vermögensfürsorgepflicht, die offenkundig im Bereich des Kreditersatzgeschäftes unzureichend wahrgenommen wurde. Der Vermögensschaden für die Freie und Hansestadt Hamburg ist bereits jetzt beträchtlich, insofern sollen im PUA Vorschläge entwickelt werden , wie in Zukunft Vermögensschäden und unvertretbare finanzielle Risiken für die Freie und Hansestadt Hamburg durch Fehlentwicklungen in Unternehmen, an denen die Stadt maßgeblich beteiligt ist, vermieden werden können.