Elbvertiefung: Ausgleichsmaßnahmen und das Prinzip Hoffnung

Die GAL drückt aufs Tempo in Sachen zweite Elbvertiefung. Mit einer Anschubfinanzierung von zehn Millionen Euro soll die Stiftung, die im Koalitionsvertrag angekündigt wurde, auf den Weg gebracht werden. Damit realisiert die GAL ein „grünes Vorzeigeprojekt“ um ihrer Basis nach Moorburg auch die neue Elbvertiefung schmackhaft zumachen.

„Für die alte Elbvertiefung von 1999-2000 ist noch nicht einmal der volle naturschutzrechtliche Ausgleich geschaffen, trotzdem macht sich die BSU schon daran die verheerenden Folgen der nächsten Elbvertiefung zu vernebeln“, betont Dora Heyenn, umweltpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE.

Noch 2007, also sieben Jahre nach der letzten Elbvertiefung waren von zehn beschlossenen Kompensationsmaßnahmen nur zwei vollständig umgesetzt.

„Es bleibt zu befürchten, dass das Vorgehen der BSU Teil der üblichen Senatspolitik ist: Erst wird ein ökologisch schädliches und wirtschaftlich fragwürdiges Großprojekt durchgeführt und anschließend der gesetzlich vorgeschriebene ökologische Ausgleich verschleppt oder gar nicht erst vorgenommen. Das konnten wir auch bei der Zuschüttung des Mühlenberger Lochs schon zur Genüge beobachten. Die realen Schäden im Naturhaushalt sind bis heute nicht kompensiert“, kommentiert Heyenn.

Dass die Wirtschaft im Konsens bereit sei sich mit weiteren 30 Millionen zu beteiligen, sei im Übrigen eine reine Hoffung und noch lange keine Realität.

„Wir haben einen einfachen Vorschlag: Auf die zweite Elbvertiefung können wir ganz verzichten. Die Folgen der letzten Elbvertiefung sind komplett aufzuarbeiten. Die 10 Millionen sollten ausschließlich dazu genutzt werden, die ökologische Situation der Elbe insgesamt zu verbessern anstatt das nächste sinnlose Großprojekt durchzuziehen“, fordert Heyenn.