EU-Kommission kritisiert HSH Nordbank-Sanierung

Die EU-Kommission hat die Restrukturierung der HSH Nordbank zunächst für sechs Monate genehmigt und jetzt die Einleitung eines förmlichen Prüfungsverfahrens angekündigt.

„Die EU-Kommission hat erhebliche Zweifel, ob all diese Maßnahmen die
Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität der HSH Bank gewährleisten. Diese
Zweifel werden von allen Experten geteilt, bislang ist die HSH Nordbank ein Fass ein
Boden für öffentliche Gelder. Die Bedenken der EU sind eine schallende Ohrfeige für
das Krisenmanagement von Bank und Senat. Bereits vor Wochen habe ich den viel zu
hoch bemessenen Aktienkurs bei der Kapitalerhöhung gerügt“, erklärt Dr. Joachim
Bischoff, finanzpolitischer Sprecher.

Selbst aus diversen Sachverständigen-Gutachten geht eindeutig eine Preisbasis von
10,-Euro hervor. Faktisch sind für den Kaufpreis, den sowohl Hamburg als auch
Schleswig-Holstein bezahlt haben, viel zu wenig Aktien ausgegeben worden und
Privatinvestoren wie Flowers sind eindeutig begünstigt worden. Dadurch, dass die
Länder Schleswig-Holstein und Hamburg Aktien zu einem Stückpreis von 19 Euro für
Ihre Kapitalspritze von 3 Milliarden Euro als Gegenleistung bekommen haben und der
eigentliche „Wert“ dieser Papiere etwa 10 Euro war und ist, haben die Länder für
Ihre Anteile nahezu den „doppelten“ Preis bezahlt. Hinzu kommt, dass im
Vermögensausweis der Hansestadt Hamburg die Anteile an der HSH Nordbank immer noch mit einem viel zu hohem Wert angesetzt sind. Die Abschreibung der Hansestadt auf den Aktienkurs der HSH Nordbank beträgt bisher 1,6 Milliarden Euro.

Die EU-Kommission rügt weiterhin zu Recht, dass die Länder weiterhin keine
angemessene Vergütung für Ihren zur Verfügung gestellten Risikoschirm erhalten. Der
vereinbarte Zinssatz beträgt 4 %, und liegt damit deutlich unter dem Niveau, das die
HSH Nordbank für den Garantieschirm der SoFFin zahlen muss. Die EU-Kommission
fordert, den Umfang der wertgeminderten Aktiva auszuweisen und absehbare Verluste
offenzulegen. Dies ist mit Blick auf die „Bad Bank“, die für diese Papiere und
Geschäftsfelder am 1. Dezember eingerichtet werden sollte, unverzichtbar. Die Bank
und die öffentlichen Eigentümer sollten unverzüglich erklären, was das für den
Zeitplan und die inhaltliche Ausgestaltung der Abbaubank (Bad Bank) bedeutet.