HSH Nordbank: Akteneinsicht belegt überteuerten Aktienpreis bei der Kapitalerhöhung

Im Vorfeld der Kapitalerhöhung um drei Milliarden Euro für die schwer angeschlagenen HSH Nordbank hatten sich die Anteilseigner auf einen Bezugspreis in Höhe von 19 Euro je neuer Stammaktie geeinigt. Und das obwohl die Preisspanne für die neuen Anteilsscheine nach einem Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PWC zwischen 11 und 20 Euro lag.

Nach Beschluss des Haushaltsauschusses konnten die Abgeordneten jetzt die Gutachten der Nomura Bank GmbH und PWC PricewaterhouseCoopers einsehen, die als Grundlage der Preisfestlegung von 19 Euro dienten.

Dr. Joachim Bischoff, Finanzexperte der Fraktion DIE LINKE, kam zu dem Ergebnis, dass die Gutachten, insbesondere aufgrund der unrealistischen und tendenziösen Vorgaben der Bank, den hohen Aktienpreis nicht rechtfertigen können:

„Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass der festgelegte Ausgabepreis der neuen Stammaktien von 19 Euro je Stück durch nichts gerechtfertigt war! Bekannte Tatsachen wie die Rating-Herabstufung usw. durften nicht berücksichtigt werden auf ausdrücklichen Wunsch von Herrn Nonnenmacher. Das ist nicht nur Fahrlässigkeit, sondern Vorsatz!“

Beide Gutachten merken an, dass Ihnen bekannt war, dass die HSH Nordbank im Rating von A auf BBB- herabgestuft wurde. Sie haben diese Herabstufung für die vorgelegten Planungsrechnungen jedoch auf ausdrücklichen Wunsch der HSH-Geschäftsführung nicht berücksichtigt.

Dr. Bischoff zufolge liegt hier ein wesentlicher Fehler: „Hätten die Gutachten diese Herabstufung berücksichtigt, dann wäre der Buchwert von 23 Euro je Stammaktie nicht zu halten gewesen. Außerdem wären aufgrund der daraus zwangsläufig deutlich kostenintensiveren Refinanzierungsmöglichkeiten die Planungsrechnungen des HSH-Vorstandes viel zu optimistisch gewesen und hätten als Grundlage zur Preisfeststellung des Aktienkurses gar nicht zugrundegelegt werden dürfen. Dann wäre man wahrscheinlich bei einem Ausgabe-Aktienkurs von etwa 10 Euro gelandet. Das war nämlich laut der Gutachten der realistische derzeitige Aktienkurs.“

Beide Gutachten weisen zudem ausdrücklich darauf hin, dass nur die vom HSH Nordbank Vorstand vorgegebenen Planungsrechnungen berücksichtigt wurden und nicht mit den in der HSH Nordbank zuständigen Experten gesprochen werden durfte. Es wurden zudem keine eigenen Due Diligence Prüfungen (wörtliche: gebotene bzw.
angemessene Sorgfaltsprüfungen) vorgenommen.

Sowohl Nomura als auch PWC lassen sich vorsorglich von möglichen Schadensersatzansprüchen Dritter freistellen. Die Nomura Bank nennt ihr Gutachten „Stellungnahme“ und lässt sich gleichzeitig genehmigen, auf eigene und Kundenrechnung Optionsgeschäfte auf den Aktienkurs vornehmen zu dürfen. Man könnte das auch als Insiderhandel bezeichnen. Laut Medienberichten sind im japanischen Mutterhaus Nomura Holdings Inc. mehrere Mitarbeiter wegen Verdachts auf Insiderhandel vom Arbeitsplatz weg verhaftet worden. Man hat daraus gelernt und lässt sich diese Vorgehensweise deshalb vorab vertraglich genehmigen.