HSH Nordbank: Verstoß gegen die Vorschriften der Bankenaufsicht und Fehler des

NDR Info liegen Auszüge aus dem Sondergutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG vor. KPMG war im Zusammenhang mit dem Jahresabschlusses 2008 der HSH Nordbank mit einer Sonderprüfung beauftragt worden. Der Bericht stellt Verstöße „gegen die Mindestanforderungen an das Risikomanagement“ fest und bestätigt damit die Kritik von Haushalts- und Finanzexperte Dr. Joachim Bischoff, Fraktion DIE LINKE.

Im Vorfeld der Entscheidung für die Kapitalerhöhung von 3 Mrd. € und der Bürgschaft von 10 Mrd. € hatten im März 2009 nur jeweils ein Abgeordneter aus jeder Fraktion zeitlich begrenzte Einsicht in diesen Bericht der KPMG.

Der NDR zitiert aus dem Bericht: „In dem Umstand, dass wesentliche Vorstandsentscheidungen (…) nicht beziehungsweise nicht nachvollziehbar dokumentiert wurden, sehen wir einen Verstoß gegen die Mindestanforderungen an das Risikomanagement.“ Weiter heißt es: Dem Aufsichtsrat warfen die Prüfer „fehlende Nachvollziehbarkeit einer kritischen Auseinandersetzung“ bei bestimmten
Transaktionen vor. Dem Gutachten zufolge wurden Milliardengeschäfte im Eilverfahren durchgesetzt und Vorstände unzureichend informiert. Dieses Verhalten habe maßgeblich zu den Verlusten der Jahre 2007 und 2008 beigetragen. Außerdem habe der Landesbank von Hamburg und Schleswig-Holstein das erforderliche qualifizierte Personal gefehlt.

Dazu erklärt Dr. Joachim Bischoff für die Fraktion DIE LINKE: „Das Gutachten bestätigt unsere seit längerer Zeit vorgetragene Kritik. Der Verdacht der Untreue durch die Führung der HSH Nordbank in einem besonders schweren Fall begründet sowohl das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren als auch die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Frühere HSH-Vorstandsmitglieder und Mitglieder des Aufsichtsrates stehen im Verdacht, ihre Vermögensfürsorgepflicht verletzt zu haben. Die Bank hat kurz vor Auslaufen der Gewährsträgerhaftung billig Kredite aufgenommen und damit hoch riskante Papiere gekauft. Es gilt also zu prüfen, ob die HSH-Führungsebene maßgebliche Direktiven der Bankenaufsicht nicht beachtet hat.“

Nach Auffassung von Dr. Bischoff sind vor allem folgende Kritikpunkte zutreffend:

  1. Der Vorstand der HSH Nordbank ging ab 2004 zum Schnellankaufverfahren von strukturierten Finanzprodukten über. Eine eigene Risikobewertung fand nicht statt und konnte nicht stattfinden, weil die Bank über keine ausreichende Kompetenz in einer Risikobewertungsabteilung verfügte.
  2. Zu Recht konstatierte das später berufene Vorstandsmitglied Nonnenmacher: „Die Kultur der Bank war zu stark davon geprägt, Neugeschäft zu machen. Die Risikokontrolle war qualitativ und quantitative unterentwickelt.“
  3. Der Aufsichtsratsvorsitzende und das weitere Führungspersonal haben die Risikokontrolle unzureichend behandelt. Der frühere Aufsichtsratsvorsitzende Peiner (CDU) hat bereits eingeräumt, dass er aufgrund seiner Erfahrung hätte erkennen können, dass das Kreditersatzgeschäft für die Landesbank zu groß gewesen ist.  Der Aufsichtsrat der HSH Nordbank hat daher die Arbeit amtierender und früherer Vorstände überprüfen lassen. Die Anwaltssozietät Freshfields Bruckhaus Deringer soll feststellen, ob die Bankvorstände ihren unternehmerischen Pflichten nachgekommen sind. Selbstverständlich gilt es diese Ergebnisse im parlamentarischen Untersuchungsausschuss einzubeziehen.
  4. Es wurde nach dem Zusammenbruch der Märkte für strukturierte Finanzprodukte  ab dem Frühjahr 2007 seitens der HSH Nordbank zu spät auf die Krise reagiert.
  5. Bei der Kapitalerhöhung im Juli 2008 wurde den öffentlichen Eigentümern nicht die schwierige Lage der Bank aufgedeckt.