Interfraktionelle Initiative: Bürgerschaft stärkt Unabhängigkeit des Hamburgischen Verfassungsgerichts

Mit einer interfraktionellen Initiative zur nächsten Bürgerschaftssitzung (Drs. 21/10370) stärken die Fraktionen von SPD, CDU, Grünen, Linken und FDP die personelle Selbstverwaltung des Hamburgischen Verfassungsgerichts. Die geplante Gesetzesänderung stellt klar, dass sowohl die personelle Ausstattung des wissenschaftlichen Stabes als auch die Geschäftsstellenorganisation in den Bereich der Selbstorganisation des Verfassungsgerichts fallen (siehe Anlage).

Dazu erklärt Martin Dolzer, justizpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Es ist gut, dass wir jetzt die Arbeitsfähigkeit und Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts stärken. In letzter Zeit stellen unterschiedliche Akteure die Grundrechte und die Gewaltenteilung in Frage – gerade deshalb ist es ein richtiger Schritt, dass die personelle Selbstorganisation des Hamburgischen Verfassungsgerichts ausgebaut wird.  Dass dieser Schritt interfraktionell getragen wird, ist ein gutes Zeichen.“

Dazu Urs Tabbert, justizpolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Durch die geplante – und längst überfällige – Gesetzesänderung hat das Hamburgische Verfassungsgericht künftig zum Beispiel die Möglichkeit, bei Bedarf eigenständig wissenschaftliches Personal zur Vorbereitung seiner Entscheidungen heranzuziehen. Gerade in Zeiten, in denen der Rechtsstaat vor allem aus dem rechtspopulistischen Lager wachsenden Herausforderungen ausgesetzt ist, ist es von besonderer Bedeutung, dass sich alle Demokraten klar an die Seite dieses Verfassungshüters stellen. Die fraktionsübergreifende Einigkeit über die personelle Selbstorganisation des Hamburgischen Verfassungsgerichts erweist sich damit als weiteres Gütesigel für den Rechtsstandort Hamburg.“

Dazu Richard Seelmaecker, justizpolitscher Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion: „Unser Verfassungsgericht zu stärken, bedeutet unsere Demokratie zu stärken. Als Hüter unserer Verfassung muss unser Verfassungsgericht nicht nur politisch unabhängig, sondern auch mit ausreichend Ressourcen ausgestattet sein. Mit unserer Änderung sichern wir die Unabhängigkeit und freie Organisation und stärken damit unseren Rechtsstaat.“

Dazu Farid Müller, Sprecher für Verfassung der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „In einem Rechtsstaat ist es wichtig, dass die Gerichte unabhängig entscheiden können und dass ihnen die adäquaten Mittel zur Verfügung stehen, um zu einem Urteil zu gelangen. Diese Arbeitsfähigkeit des Hamburgischen Verfassungsgerichtes sichern wir mit der Gesetzesänderung ab. Mich freut besonders, dass es eine so breite Zustimmung für die Initiative in der Bürgerschaft gibt.“

Dazu Anna von Treuenfels-Frowein, stellvertretende Vorsitzende und justizpolitische Sprecherin der FDP-Bürgerschaftsfraktion: „Die Stärkung des Hamburgischen Verfassungsgerichts ist ein wichtiger Baustein unseres Rechtsstaates und damit für die Bürgerinnen und Bürger in Hamburg. Dazu gehört die Verbesserung der gerichtlichen Selbstorganisation, um bei Bedarf eigenständig wissenschaftliches Personal zur Vorbereitung der Entscheidungen heranziehen zu können. Unser Hamburger Verfassungsorgan wird damit maßgeblich bei dem gerichtlichen Entscheidungsprozess unterstützt. Ein Verfassungsgericht muss stark und unabhängig sein. Dafür leistet der Antrag seinen Beitrag.“