Kampagne für die Grundrechte erfolgreich! Verdachtsunabhängige Kontrollen im Gefahrengebiet Bergedorf aufgehoben

Die Kampagne der Fraktionen DIE LINKE in der Bezirksversammlung Bergedorf und der Bürgerschaft gegen den polizeilichen Generalverdacht in Gefahrengebieten hat einen neuen Erfolg erzielt: das Gefahrengebiet Bergedorf/Neuallermöhe ist aufgehoben worden.

Mit fünf Kleinen Anfragen und einer Großen Anfrage zum Thema „Grundrechtswirklichkeit in Hamburg – Generalverdacht in den Gefahrengebieten“ haben wir Licht in das Dunkel der verdachtsunabhängigen Kontrollen in Hamburg gebracht und den CDU-GAL-Senat in der Bürgerschaft aufgefordert, die verdachtsunabhängigen Kontrollen aus dem Polizeigesetz zu streichen.

Auf der Kampagnenseite www.grundrechte-kampagne.de sind die drastischen Eingriffe in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung in insgesamt 38 Hamburger Gefahrengebieten geographisch und statistisch ausgewiesen. Zusätzlich haben wir dort ein Gutachten von Rechtsanwalt Dirk Audörsch zur Verfassungswidrigkeit der Gefahrengebiete veröffentlicht.

Von den acht Gefahrengebieten in Bergedorf und Neuallermöhe, Lurup, Osdorf, Schanzenviertel, St. Georg, St. Pauli, St. Pauli (Vergnügungsviertel) und St. Pauli Nord sind jetzt noch drei Gefahrengebiete übrig geblieben.

Christiane Schneider, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE: „Wir freuen uns, dass das Gefahrengebiet Bergedorf/Neuallermöhe aufgehoben wurde, weil die willkürlichen und verdachtsunabhängigen Kontrollen der Polizei viele Jugendliche und MigrantInnen in Bergedorf diskriminiert haben. DIE LINKE in Bergedorf und in der Bürgerschaft hat mit ihrer Aufklärungsarbeit dazu beigetragen hat, dass der polizeiliche Ausnahmezustand jetzt aufgehoben wurde.“

Stephan Jersch, Fraktionsvorsitzender aus Bergedorf: „Drei Jahre hat uns das Gefahrengebiet begleitet, aufgefallen ist es erst nach massiven Beschwerden von Jugendlichen, die ständig ohne Anlass kontrolliert wurden. DIE LINKE hat von Anfang an die Notwendigkeit einer solch restriktiven und rechtlich zweifelhaften Maßnahme bestritten. Diese rechtliche Sonderzone hat ganze Bevölkerungsgruppen stigmatisiert und dem Ansehen Neuallermöhes schweren Schaden zugefügt.“

In Bergedorf/Neuallermöhe/Nettelnburg hat die Polizei aufgrund ihrer Lageerkenntnis „Gewaltkriminalität“ vom 5.12.2006 bis zum 27.9.2009 verdachtsunabhängig insgesamt 7.889 Personen angehalten, 972 Personen durchsucht, 2.188 Personen Platzverweise erteilt, 114 Personen in Gewahrsam genommen. Gegen 5.312 Personen wurden Strafverfahren eingeleitet.

Im Jahr 2008 haben die polizeilichen Kontrollen in Bergedorf jedoch nur zu insgesamt zwei Freiheitsstrafen (davon eine zur Bewährung), drei Jugendstrafen, sieben Geldstrafen und drei Erziehungsmaßregeln vor Gericht geführt. Freigesprochen, eingestellt oder erledigt haben sich sieben Verfahren vor Gericht (s. Bürgerschaftsdrucksache 19/3198 sowie 19/4214).
Durch den Vergleich der Zahlen wird deutlich, dass die Polizei zur Rechtfertigung ihres Gefahrengebiets in den benachteiligten Stadtteilen Bergedorf/Neuallermöhe eine Kriminalisierungs- und Repressionsstrategie verfolgt hat.

Hintergrund

Seit Juni 2005 hat die Polizei das Recht, aufgrund ihrer „Lageerkenntnisse“ sogenannte Gefahrengebiete zu definieren, in denen sie „Personen kurzfristig anhalten, befragen, ihre Identität feststellen und mitgeführte Sachen in Augenschein nehmen“ darf (§ 4 Abs. 2 PolDVG).

Seitdem hat die Innenbehörde dafür gesorgt, dass ganze Stadtteile dem polizeilichen Generalverdacht unterliegen, um Identitätsfeststelllungen, Befragungen, Durchsuchungen, Platzverweise und Aufenthaltsverbote zu begründen.
Gefahrengebiete konstruieren einen Generalverdacht gegenüber Menschen, die sich in bestimmten Stadtteilen aufhalten, die dort leben, wohnen oder arbeiten. Sie sind die Voraussetzung für verdachtsunabhängige Personenkontrollen, die einen gravierenden Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung darstellen.

Die Bürgerschaftsfraktion DIE LINKE hat fünf kleine und ein große Anfrage zur Thematik der Gefahrengebiete gestellt: Gefahrengebiete in Hamburg 19/2110, Gefahrengebiete II 19/2659, Gefahrengebiete III 19/2812, Gefahrengebiete IV 19/2835, Grundrechtswirklichkeit in Hamburg 19/3198, Gefahrengebiete V 19/4214.

DIE LINKE fordert jetzt die Aufhebung aller Gefahrengebiete und eine verfassungskonforme Novellierung der Polizeigesetze:

  • Gefahrengebiete ermöglichen der Polizei verdachtsunabhängig die Identität von Personen festzustellen, sie anzuhalten, zu befragen und zu durchsuchen.
  • Die Polizei hat die Definitionsmacht darüber, ob ein Gebiet als Gefahrengebiet ausgewiesen wird, und entscheidet damit selbständig über die Ausweitung ihrer Eingriffsbefugnisse.
  • Ohne konkrete Verdachtsmomente existieren keine sinnvollen Kriterien für die Auswahl der zu kontrollierenden Personen. Die Ermittlungstätigkeit wird im Wesentlichen von Vorurteilen geleitet und als Folge davon bestimmte Personengruppen, insbesondere Flüchtlinge, MigrantInnen, DrogenkonsumentInnen und DemonstrantInnen diskriminiert und kriminalisiert.
  • Die Ursachen von Kriminalität werden durch die Konstruktion von Gefahrengebieten nicht behoben. Es erfolgt ein Zuschreibungsprozess, der die Stadtteile als „Gefährliche Orte“ stigmatisiert und die Vertreibung „unerwünschter Personen“ mit Hilfe von Platzverweisen und Aufenthaltsverboten rechtfertigen soll.

Für Rückfragen steht Ihnen Bela Rogalla, wissenschaftlicher Mitarbeiter von Christiane Schneider, unter 0170 288 65 07 gerne zur Verfügung.