Kampf gegen §219a: Linksfraktion publiziert Infos zu Schwangerschaftsabbrüchen

Ärzt:innen, die Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland durchführen, dürfen über diese Tatsache nicht informieren. Dies regelt Paragraf 219a des Strafgesetzbuches. Der Paragraf schränkt damit das Recht von Frauen auf Selbstbestimmung, Informationsfreiheit und freie Ärzt:innenwahl massiv ein. Zugleich kriminalisiert und stigmatisiert er Ärzt:innen, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten und hierüber informieren.

Die Gießener Ärztin Kristina Hänel ist eine der bekanntesten Vorkämpferinnen gegen den §219a. Seit Jahren führt sie einen juristischen Streit darüber, dass sie Informationen zum Schwangerschaftsabbruch auf der Homepage ihrer Praxis anbietet. Am 19.01.2021 hat das Oberlandesgericht Frankfurt die Revision gegen eine vorangegangene Verurteilung abgewiesen. Dies ermöglicht nun einerseits den gewünschten Schritt zur Verfassungsbeschwerde, bedeutet andererseits aber, dass Kristina Hänel ihre Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen vorerst nicht mehr auf ihrer Homepage publizieren darf. Als Linksfraktion kommen wir daher sehr gern Kristina Hähnels Bitte nach, diese Informationen möglichst breit zur Verfügung zu Stellen.

Hierzu Cansu Özdemir, frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Die Abschaffung des Paragrafen 219a ist längst überflüssig. Der Prozess gegen Kristina Hänel ist absurd. Wir sind ihr für ihren unerbittlichen und mutigen Einsatz dankbar und stehen an ihrer Seite. Frauen müssen endlich selbst über ihren Körper bestimmen können. Und das geht nur, wenn Informationen über Schwangerschaftsabbrüche frei zugänglich sind und dieser unselige Paragraf endlich aus dem Strafgesetz verschwindet.“