Kindergeldpanne: Müssen sich Hartz IV-Empfänger besser auskennen als ihre Sachbearbeiter?

„Offenbar auch das noch“, kommentiert Wolfgang Joithe, sozialpolitischer Sprecher der LINKEN und Vizepräsident der Hamburgischen Bürgerschaft, die Rückforderung von 20 Euro zu viel gezahltem Kindergeld.

Grundsätzlich sollte man zunächst darauf vertrauen können, dass die geleistete Zahlung in Ordnung sei. Nur wenn plötzlich mehrere hundert Euro zu viel auf dem Konto wären, sei klar erkennbar, dass da etwas nicht stimme. Diese geringe Überzahlung sei schon deshalb nicht in jedem Fall  erkennbar, weil gerade bei Familien mit mehreren Kindern die Auszahlungshöhe ständig variiere und selbst für Experten kaum nachvollziehbar sei. Joithe kennt die „Bescheidpakete“ aus der Beratungspraxis.

Außerdem müsse man regelmäßig davon ausgehen, dass das überzahlte Kindergeld bereits verbraucht sei, da die Sätze ohnehin nicht ausreichten und Ansparungen nicht möglich seien.

„Die Leute sollen die 20 Euro mal schön behalten“, erklärte Joithe, „und haben da auch das Recht auf ihrer Seite.“ Er rät, schriftlich Widerspruch einzulegen, wenn deswegen ein Bescheid ins Haus flattern sollte.