Die Wartezeiten für Studierende auf einen Wohnheimplatz betragen je nach Träger unterschiedlich von zwischen ein bis drei Monaten bis zu einem Jahr. Beim größten Träger, dem Studierendenwerk, standen in den letzten Jahren bis 2017 zu Beginn des Wintersemesters jeweils rund 1400 Interessierte auf der Warteliste. Für dieses Wintersemester liegen noch keine genauen Zahlen vor. Das geht aus der Antwort auf eine Anfrage (Drs. 21/14108) der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft hervor. Die Unterbringungsquote des Studierendenwerkes lag demnach zu Beginn des Jahres 2018 bei lediglich 5,8 Prozent. Damit liegt Hamburg weit unter dem Bundesdurchschnitt von knapp 10 Prozent

„Zu einem guten Studium gehören auch gute Studienbedingungen“, sagt Martin Dolzer, hochschulpolitischer Sprecher der Linksfraktion. „Der Senat steht in der Verantwortung, den Studierenden genügend bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Nur auf einem sicheren Fundament ist ein gutes und intensives Studium möglich. Davon sind wir derzeit meilenweit entfernt.“

Zwar investiere das Studierendenwerk im Moment in den Bau von Wohnheimplätzen, jedoch bei Weitem nicht genug. Dolzer: „Die bisher neu gebauten Wohnheimplätze sind nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Wartezeiten von bis zu einem Jahr sind, insbesondere bei den hohen Mietpreisen auf dem Wohnungsmarkt und der Schwierigkeit, in Hamburg überhaupt eine Wohnung oder ein WG-Zimmer zu finden, eine unhaltbare Situation.“

Um wirklich Abhilfe schaffen zu können, müsse das Studierendenwerk laut Dolzer weit besser aus Landesmitteln finanziert werden. Im Vergleich zu weiteren Großstädten sei dieser Anteil in Hamburg mit bisher nicht einmal 5 Prozent sehr gering (zum Vergleich: Berlin 12,3 Prozent, Köln 11,1 Prozent und Bremen 14,3 Prozent). „Der weitere Ausbau der Wohnheime gehört in die Hand der Studierendenwerke und sollte nicht privaten Trägern überlassen werden, die meist wesentlich teurer vermieten. Zudem sollte der Senat sich auf Bundesebene dafür stark machen, dass die Wohnkostenpauschale im BAFöG den realen Bedingungen angepasst und die Ausbildungsförderung insgesamt als elternunabhängiger, rückzahlungsfreier Vollzuschuss gewährt wird“, meint Dolzer.