Nach Einreise mit dem falschen Visum – erzwungene Rückkehr ins Herkunftsland ist Unsinn!

Eine Ehe zwischen Deutschen und Migrant:innen sollte doch eigentlich ohne Probleme möglich sein. Doch was dann folgt, um ein Aufenthaltsrecht zu bekommen, gleicht einem Spießrutenlauf: Sind Migrant:innen nicht mit einem Visum zur Eheschließung oder zum Familiennachzug eingereist, werden sie von der Hamburger Ausländerbehörde dazu verdonnert, noch einmal in ihr Herkunftsland zu reisen und sich dort in der deutschen Auslandsvertretung das richtige Visum zu verschaffen – obwohl sie ohnehin einen Anspruch auf einen Aufenthalt in Deutschland haben. Ähnlich geht es Migrant:innen, die hier eine Arbeit oder Ausbildung gefunden haben, aber sich eben nicht mit dem entsprechenden Visum in Deutschland aufhalten.

Dazu Carola Ensslen, flüchtlingspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Dieses Verfahren ist ohnehin schon fragwürdig. In Pandemie-Zeiten grenzt das aber an Schikane. Die Leute müssen ihre Gesundheit durch die Reisen in Corona-Risikogebiete gefährden. Doch auch die deutschen Botschaften und Konsulate in diesen Ländern haben ihren Betrieb stark eingeschränkt und es kann nach dem Erhalt eines Vorsprachetermins dann zu Wartezeiten von vielen Monaten im Herkunftsland kommen. Das belastet die Beziehung und auch ein Arbeits- und Ausbildungsplatz geht so verloren. Was für ein Unsinn, dass wir über das Fachkräfteeinwanderungsgesetz Leute anwerben, aber andere wieder zurückschicken und ihnen die Aufnahme der Arbeit faktisch unmöglich machen. Der Deutsche Anwaltsverein hat nun die Initiative auf Bundesebene ergriffen, doch es gibt auch für Hamburg eine ganz einfache Lösung: In einem Antrag für die Bürgerschaftssitzung am 13. Januar fordert die Linksfraktion, dass die Ausländerbehörde gerade in der aktuellen Pandemie nach § 5 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz davon absieht, das passende Visum zu verlangen, und den Aufenthalt auch so erlaubt.“