Rondenbarg-Prozess ist ein Angriff auf die Versammlungsfreiheit

Im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel beginnt morgen vor dem Landgericht Hamburg der Prozess gegen fünf Aktivist:innen im sogenannten Rondenbarg-Komplex. Dazu Deniz Celik, innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Den Angeklagten werden keine eigenhändigen Taten vorgeworfen, sondern sie stehen lediglich vor Gericht, weil sie Teil einer Versammlung waren. Der Versuch der Staatsanwaltschaft, alle Teilnehmer:innen einer Versammlung für die Aktionen Einzelner verantwortlich zu machen, stellt einen schweren Angriff auf die Versammlungsfreiheit dar. Bei einer Verurteilung im Sinne der Staatsanwaltschaft wäre ein Präzedenzfall für zukünftige Demonstrationen geschaffen, der jegliche Teilnahme an Versammlungen unter das Damoklesschwert der Kollektivbestrafung stellen würde.“

Im sog. Rondenbarg-Komplex sind über 70 Personen angeklagt. Im Rahmen eines Pilotverfahrens werden nun die fünf jüngsten Angeklagten vor Gericht stehen. „Während G20-Gegner:innen auch dreieinhalb Jahren nach dem Gipfel noch für die bloße Teilnahme an Versammlungen vor Gericht gestellt werden, hat es bis heute keine einzige Anklage wegen unrechtmäßiger Polizeigewalt während des Gipfels gegeben. Hier wird mit zweierlei Maß gemessen“; so Celik.