Wer soll geschützt werden? Die Behörden mauern statt aufzuklären

Auf der heutigen Sitzung des Familien-, Kinder- und Jugendausschusses steht erneut „der Fall der Jugendlichen Morsal O.“ auf der Tagesordnung. DIE LINKE verlangt zur Aufklärung der Umstände, die letztlich zum Tod der 16-jährigen Deutsch-Afghanin geführt haben, eine lückenlose Dokumentation der durchgeführten Hilfsmaßnahmen. Denn nur wenn Fehler und Schwachstellen offengelegt und gründlich analysiert werden, lässt sich daraus für zukünftige Fälle lernen.

Die Bürgerschaftsabgeordnete Kersten Artus erklärt: „Der Sozialdatenschutz wird auf der heutigen Ausschusssitzung thematisiert werden. Es leuchtet nicht ein, warum der Ausschuss aufgrund des Datenschutzes keine Auskunft erhalten soll, warum Morsal O. kein anonymer Platz angeboten wurde. Soll hier etwa nicht die Jugendliche, sondern die Behörde geschützt werden? Außerdem ist immer noch nicht nachvollziehbar, warum das Familiengericht nicht eingeschaltet wurde.“

Die bisherigen Erklärungen des Senats sind nicht ausreichend. Das gilt auch für die angekündigten Maßnahmen zum Schutz von Mädchen und Frauen vor gewalttätigen männlichen Familienmitgliedern. Zum Beispiel das neue Verfahren bei Abmeldungen aus der Schule, wenn Minderjährige ins Ausland geschickt werden sollen. Der Senat verlangt künftig eine schriftliche statt einer mündlichen Abmeldung.

Kersten Artus: „Die Behörde für Schule und Berufsbildung gesteht ja zu, dass mit zunehmenden Lebensalter von Minderjährigen der eigene Wille zu beachten ist. Daher sollten in Deutschland schulpflichtige Minderjährige auch von einer Vertrauenslehrerin oder einem Vertrauenslehrer gefragt werden, ob sie mit der Abmeldung einverstanden sind. Vor allem, wenn es der Behörde bekannt ist, dass Misshandlungen in der Familie vorgekommen sind. Hier ist die von der Behörde für Schule und Berufsbildung am 18. Juni 2008 herausgegebene Dienstanweisung noch unzureichend.“