Rechtswidrig: Senat enthält Schuldolmetscher_innen ihren Lohn vor  

„Da werden einfach Begriffe umgedeutet und Konstrukte wie muttersprachliche Übersetzer oder Sprachmittler bemüht, um Dolmetscher_innen nicht vernünftig bezahlen zu müssen – das ist rechtswidrig“, ergänzt Reinhard Pohl von der Gesellschaft für politische Bildung e.V. „Aus reinem Kostenkalkül wird der fachliche Anspruch dieser Tätigkeit verleugnet. Die spezifische Vermittlung von Entscheidungshilfen zum Schulsystem ist aber ähnlich komplex wie das Dolmetschen bei Gericht. Ohne gutachterlich festgelegten Stundensätze ist die Berufsausübung mit professioneller Qualität unmöglich.“ Die Senatsstrategie, Folgekosten unzureichender Verständigung zu ignorieren, sei kurzsichtig: „Wenn Eltern Schulsystem und Unterrichtsinhalt nicht verstehen, treffen sie falsche Entscheidungen, die schlimmstenfalls den Schulabschluss ihrer Kinder gefährden. Für die Betroffenen und für die Gesellschaft entstehen Kosten, die weit höher sind als alle Beträge, die durch die erzwungene Qualitätssenkung beim Dolmetschen eingespart werden können.“

Wie Pohl fordert daher die Fraktion DIE LINKE die sofortige Einhaltung der rechtlich bindenden Stundensätze von mindestens 70 Euro für das qualifizierte Dolmetschen an den Hamburger Schulen.

Foto:“schulmotiv_DSCF0499“ (CC BY-NC 2.0) by fileccia