Schlagwort: §219a
Vor dem Amtsgericht Gießen wurde im November gegen eine Allgemeinmedizinerin verhandelt, die auf ihrer Praxishomepage Informationen zu medizinischen Leistungen, u.a. zum Schwangerschaftsabbruch, anbietet. Darin sah die Gießener Staatsanwaltschaft einen Verstoß gegen das Werbungsverbot für Schwangerschaftsabbrüche nach § 219a des Strafgesetzbuches.
Die Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft will die Rechtslage nun ein für alle Mal klarstellen. Deshalb fordert sie den Hamburger Senat …
weiterlesen "Für das Recht auf Information zum Schwangerschaftsabbruch: §219a ersatzlos abschaffen!"
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